Freitag, 21. September 2018

Über das Branchenbuch „Online-Firmenauskunft“

Die Online-Firmenauskunft aus Oberhausen betreibt ein gleichnamiges Branchenbuch und soll ihre Dienstleistung via Telefon vermarkten. Eine Gewerbetreibende leitete eine Rechnung an uns weiter.

Titel: Über das Branchenbuch „Online-Firmenauskunft“


Online-Firmenauskunft fordert über 350 EUR


„Wir machen Sie sichtbar“ heißt es auf der Homepage der „Online-Firmenauskunft“. Die Firma aus Oberhausen betreibt ein Firmenverzeichnis, auch „Branchenbuch“ genannt. Mit der dort angeboten Funktion der „Firmensuche“ ist es Besucher der URL www.onlinefirmenauskunft.de möglich, u.a unterschiedlichste Branchen (in dem Fall Kategorien) anzeigen zu lassen, um einen Anbieter der gewünschten Dienstleistung zu finden.

Uns liegt eine aktuelle Rechnung der „Online-Firmenauskunft“ vor, die uns freundlicherweise durch eine Gewerbetreibende zur Verfügung gestellt wurde. Online-Firmenauskunft stellt eine „personalisierte Mikroseite“ in Rechnung – mit einer Laufzeit von insgesamt 12 Monaten. Der Preis: über 350 EUR.

Vertragsabschluss via Cold Call?


Welchen Nutzen eine solche Mikroseite dem zahlenden Kunden bieten soll, ist nicht in dem Schreiben aufgeführt. Wir schauten in dem Firmenverzeichnis, ob dort genauere Angaben zur Dienstleistung vorhanden sind. Vom Preis her käme das Angebot „Basic“ in Frage, welches die Online-Firmenauskunft für 299,00 EUR anbietet. Neben dem Namen und der Anschrift wäre es Gewerbetreibenden möglich, in dieser öffentlich zugänglichen Datenbank u.a. ihre Telefonnummer oder ein Logo hochzuladen.

Anbei wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestellt, die uns ebenfalls vorliegen. Die AGB (Stand: 02.04.2013) zeigen auf, dass Verträge „insbesondere fernmündlich“ geschlossen werden. Auf der Homepage ist eine aktuellere Fassung der AGB (Stand 02.04.2015) zu finden. Ein markanter Unterschied: in der 2015-Fassung schreibt „Online-Firmenauskunft“, dass „der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt aus Qualitätssicherungsgründen in einem gesonderten Gespräch“ zustande kommt.

Scan: Rechnung von "Online-Firmenauskunft" / August 2018
Rechnung von "Online-Firmenauskunft" / August 2018


Hilfe bei Online-Firmenauskunft


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Online-Firmenauskunft aus Oberhausen erhalten? Gewerbetreibende haben kein Anrecht auf Widerruf und sollte unbedingt auf solche Schreiben reagieren. Sie erhalten allgemeine Informationen zu diesem Thema unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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