Donnerstag, 11. August 2022

Global Media GmbH LLC – über das Verzeichnis Branchenbuch24.net

Wir berichten häufig über Branchenverzeichnisse und Datenbanken, die um Einträge von Gewerbetreibende buhlen. Heute stellen wir das Portal Branchenbuch24.net vor, betrieben von einer Firma namens Global Media GmbH LLC.

Titel: Global Media GmbH LLC – über das Verzeichnis Branchenbuch24.net

Kostenpflichtige Einträge im Branchenverzeichnis

Wir wurden auf ein weiteres Branchenverzeichnis aufmerksam: Branchenbuch24.net. Auf uns wirkt der Slogan auf der Homepage etwas unkreativ: „Bei uns werden Sie gefunden“. Überzeugt uns nicht wirklich, aber das leisten zugeben nur die wenigsten Branchenverzeichnisse.

Ein kurzes Wort zu diesen Verzeichnissen: Besucher der Seite können über ein Suchfeld eine Dienstleistung oder einen Service suchen. Wird beispielsweise ein Friseur in der Nähe benötigt, soll das Branchenbuch dementsprechende Adressen liefern. So zumindest die Theorie.

Betrieben wir das Verzeichnis laut Impressum von einer Global Media GmbH LLC (Sitz: 1621 Central Ave, Cheyenne, Wyoming 82001). In der Vergangenheit berichteten wir häufiger über unterschiedliche Branchenverzeichnisse, weil sich betroffene Unternehmer meldeten, die hohe Rechnungen für Firmeneinträge erhalten haben sollen.

Branchenbuchnet24: Das steht in den AGB

Ein Eintrag in das Branchenbuchnet24 kann laut den AGB (Stand 28.07.2022) durchaus kostenfrei sein. Ein solcher Brancheneintrag („Basis Eintrag“) soll über ein bereitgestelltes Webformular möglich sein.

Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, die auf andere Art und Weise abgeschlossen werden können – via der Rücksendung einer ausgefüllten Offerte. Ebenfalls in den AGB finden wir dazu folgende Regelung:

„Die kostenpflichtige Eintragung in das gewerbliche Internetportal branchenbuch24.net erfolgt gemäß Auftragserteilung, welche in der Zusendung der vom Auftraggeber unterzeichneten Offerte an die Global Media GmbH LLC liegt.“ Quelle: https://branchenbuch24.net/agb

Bei derartigen Offerten ist unter Umständen nicht immer klar, inwiefern welche Kosten für welche Laufzeiten entstehen – oder ob es sich um ein bestehendes oder neues Geschäftsverhältnis handelt.

Die Kosten für einen kostenpflichtigen Eintrag sind hoch: laut der Webseite (Stand 28.07.2022) soll das Eintragungsgebühr pro Jahr 990,00 EUR kosten, mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monate.

Sind Suchmaschinen-Marketing und Firmenverzeichnisse im Jahr 2022 sinnvoll?

Ein besseres Ranking bei den Suchergebnissen, der eigene Firmenname direkt auf Platz 1 – eine optimale Position für jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Zu diesem Zweck waren vor etlichen sogenannte „Firmenverzeichnisse“ im Netz stark verbreitet. Auch als „Branchenbuch“ bekannt, waren und sind derartige Datenbanken in vielen Fällen nur eine schlichte Sammlung von Kontaktdaten, die nach unserer Einschätzung in den vergangenen Jahren obsolet wurde.

Google selbst bietet zufriedenstellende Lösungen für eine schnelle Suche nach einem Zahnarzt in der Nähe, der nächsten Bäckerei oder den zuständigen Schornsteinfeger an. Wozu dann noch langjährige Verträge für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch abschließen? Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten.

Wir möchten an dieser Stelle auf eine Einschätzung von John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, verweisen. Müller äußerte sich bereits 2017 kritisch zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und „Links von Verzeichnissen erhalten“ sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen.

Gewerbetreibende aufgepasst: Vorsicht bei Offerten

Häufig berichten Selbständige und Unternehmer, die zugleich Mitglieder in unserem Verein sind, über Vertragsabschlüsse, die über das Telefon („Doppelter Anruf“) abgeschlossen wurden. Aber ebenso häufig sollen ungewollte Vertragsabschlüsse entstehen, weil eine Offerte irrtümlicherweise ausgefüllt und zurückgesandt werden kann.

Wir möchten allgemein Unternehmer warnen, ohne Prüfung eingehende Faxe, Mails oder klassische Post zu unterzeichnen. Ein „Kreuz“ zu viel kann zu ungewollten Verträgen führen. Gewerbetreibende sollten sich die AGB durchlesen oder ggf. vorlegen lassen und/oder sich die Zeit nehmen, die in aller Ruhe zu lesen – so lassen sich ungewollte Kosten vermeiden. Auch Mitarbeiter sollten hinsichtlich solcher B2B Anfragen informiert werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Branchenbuch24 bzw. der Global Media GmbH LLC? Unsere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0201 – 176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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