Mit einer Finanzsanierung aus der Schuldenfalle – zu schön, um wahr zu sein? Die Schweizer Firma Top Fin 7 Mann GmbH wirbt mit der Vermittlung für eben solche Finanzsanierungen, doch eine unzufriedene Kundin teilte uns ihre Erfahrungen mit.
Wer oder was ist die Top Fin 7 Mann GmbH?
„Sie wollen Ihre Finanzen regeln? Nichts leichter als das“ heißt es auf der Homepage der Firma Top Fin 7 Mann GmbH (siehe URL topfin.ch). Das Unternehmen aus 8370 Sirnach in der Schweiz bietet online die Möglichkeit, „kostenfrei und unverbindlich“ einen Anfrageservice zu nutzen. Ziel des Services ist es, dem Kunden mit Geldsorgen einen „TOP FIN Finanzsanierungsservice“ anzubieten.
Der Service selbst stellt scheinbar die Vermittlung einer Finanzsanierung dar. Das Unternehmen soll mit Partnern aus der Finanzsanierungsbranche kooperieren. Diese sollen die Mandanten der Top Fin 7 Mann GmbH zur Durchführung einer Finanzsanierung übernehmen.
Doch nicht alle Kunden scheinen zufrieden mit der Leistung der Top Fin 7 Mann GmbH. Wir wurden durch die betroffene Verbraucherin Frau B. über den Ablauf einer Anfrage informiert, den wir in diesem Artikel aufzeigen. Leider bestätigt dieser Erfahrungsbericht die zahlreichen negativen Google-Bewertungen (Stand 30.08.22), die uns bei unserer Recherche begegneten.
Kam es zu einer Auszahlung? Hier schildert eine Betroffene ihre Erfahrungen
Wir zitieren Teile der uns vorliegenden Email der betroffenen Verbraucherin. Sei teilte uns mit, dass vorab ein Auftrag für eine Kreditvermittlung übermittelt werden soll, der jedoch Kosten verursacht – eine Art Vorschuss. Die zugehörigen Antragsunterlagen sollen via Post zugestellt und via Nachnahme bezahlt werden.
Nach der Zahlung des Betrages soll jedoch kein Kredit ausgezahlt werden, es kam laut der Verbraucherin zu keiner Auszahlung. Wir lassen an dieser Stelle die Betroffene selbst zu Wort kommen. In ihrer Meldung konnte sie ausführlich den Ablauf schildern.
Frau B. schreibt: "Ich habe von der Firma Top Fin ein Angebot bekommen in einer Höhe von 15.000 EUR und sollte eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.117,50 EUR bezahlen. Nach einem Tag wurde mir dann angeboten, die Pauschale in zwei Raten zu zahlen, dabei wurde mir am Telefon versprochen, wenn der erste Teil von 368,80 EUR eingegangen ist, dann werde ich den Vertrag erhalten und kann den Rest später begleichen. Dem war aber leider nicht so, (…) die 368,80 EUR habe ich beim Postboten bezahlt – jedoch habe ich nie wieder was gehört und die Nummer mit der ich kontaktiert wurde, existiert nicht mehr".
Unsere Meinung zu Finanzsanierungs-Angeboten
Wir vom Verbraucherdienst haben ausgiebig Erfahrungen von betroffenen Verbrauchern wie Frau B. gesammelt. Es gibt zahlreiche Übereinstimmungen zu dem eben beschriebenen Fall. In der Regel wird online nach einem „Kredit ohne Schufa“, oder wie hier, einem „Weg aus der Schuldenfalle“ gesucht. Diverse Anbieter versuchen mit Angeboten einer „Finanzsanierung“ eben jene Verbraucher zu erreichen, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben – leider mit Erfolg. Denn anstatt des Geldsegens gibt es manchmal nur weitere Rechnungen.
Wir raten von derartigen Angeboten ab, die Verbraucher am Ende nur draufzahlen lassen. Deshalb ist es wichtig, dass Suchende unbedingt vor dem Unterschreiben und Rücksenden von Verträgen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (und Widerruf) lesen! Tauchen dort unerwartete Kosten auf? Handelt es sich wirklich um das angestrebte Produkt? In manchen Fällen erhofften sich Verbraucher eine Kreditauszahlung, doch stattdessen erhielten sie eine Finanzsanierung.
Hilfe und Kontakt
Haben Sie ebenfalls Probleme mit Top Fin 7 Mann GmbH? Oder haben Sie Fragen rund um das Thema Finanzsanierung, Kredit ohne Schufa etc.? Gerne stehen wir Ihnen Rede und Antwort. Hilfe und Unterstützung gegen teure Verträge bieten unsere angeschlossene Rechtsanwälte, die für unsere Mitglieder tätig werden. Nehmen Sie Kontakt auf!
TEL: 0201-176 790
Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
oder bequem über unser Kontaktformular:
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
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