Freitag, 6. Mai 2022

FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits über Druckstudio Streit s.à.r.l. und die FHG Inkasso GmbH. Nun liegt uns aktuell eine Zahlungsaufforderung vor. Es geht um nicht bezahlte Anzeigenwerbung in Bürger-Infos.

Titel: FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.


Das steht in der Forderung von FHG Inkasso GmbH

Uns wurde die Zahlungsaufforderung von der FHG Inkasso GmbH vorgelegt. Das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmen hat ihren Sitz in 55585 Durchroth. Die Firma Druckstudio Streit s.à.r.l. beauftragte FHG Inkasso mit dem Einzug einer noch offenen Forderung.

Es handelt sich dabei um eine noch offene Rechnung für einen Anzeigenvertrag in einer sogenannten „Bürgerinformation“. Die Gesamtforderung hat eine Höhe von insgesamt 778,03 EUR.

Bürgerinfo – Anzeigenauftrag via Offerte?

Wir berichteten bereits über das Druckstudio Streit s.à.r.l. Das Thema ist weiterhin relevant, wie wir an der aktuellen Forderung durch FHG Inkasso sehen. Uns liegt ebenfalls eine Offerte von Druckstudio Streit Sàrl vor, die 2021 unser Mitglied erreicht haben soll.

Eine Offerte stellt allgemein gesagt ein unverbindliches Angebot dar, erst bei Rücksendung kann ein Vertrag für ein B2B Geschäft entstehen. In diesem Fall soll es um Anzeigenwerbung auf einem „Notfrufflyer“ für 4 Auflagen gegangen sein. Dieser Infoflyer sollte am Firmensitz des Beklagten in einer Auflage von 250 Stück verteilt werden.

Druckstudio Streit Sàrl: Wie kam der Vertrag zustande?

Der Gewerbetreibende äußerte sich zum Abschluss des Vertrages, wie er aus seiner Sicht wohl geschlossen wurde. Wir geben seine Schilderung in diesem Artikel als Zitat wieder. Ob der Vertrag mit Druckstudio Streit tatsächlich so zustande kam, können wir an dieser Stelle nur vermuten.

Zitat: „Die Firma Druckstudio Streit Sàrl hat sich bei mir einen Vertrag erschlichen. Per Anruf wurden wir dazu aufgefordert die Anzeige schnell bestätigen zu lassen und das haben wir dann auch getan, da wir dachten es handelt sich um unser Druckstudio. Leider war die Annahme falsch.“ Zitatende.

Gewerbetreibende: Vorsicht bei Cold Calling

Die meisten Unternehmer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mit Kaltakquise (sog. Cold Calling oder unerwünschter Werbeanruf) in Berührung kommen. Es ist allgemein empfehlenswert, keine Daten oder Bestätigungen via Telefon zu geben, ohne den Vertrag und besonders die AGB zu prüfen.

Wir hören regelmäßig von unerwünschten Vertragsabschlüssen, die mit dem doppelten Anruf erreicht werden. Im ersten Telefonat wird der/dem UnternehmerIn die Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung nahe gebracht. Es folgt die Ankündigung, dass direkt im Anschluss ein zweites Telefonat stattfinden wird, in dem nur die Daten abgefragt und bestätigt werden. Das besiegelt den Vertragsschluss.

Laut unserer Erfahrung wird bei einem Rechtsstreit vor Gericht von der Gegenseite nur das zweite Telefonat vorgelegt, um die Verkaufstaktik und geäußerte Bedenken des Gewerbetreibenden zu unterschlagen. Deshalb: Besser direkt auflegen und/oder sich das Angebot schriftlich vorlegen lassen – es kann sich dabei auch um eine Offerte handeln! Nehmen Sie sich Zeit für die Geschäftsbedingungen! Setzen Sie unbedingt auch ihre Mitarbeiter in Kenntnis, damit dementsprechend auf Cold Callings reagiert werden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden unsere Unterstützung an. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte prüfen die Vorwürfe und helfen – auch bei einer Klage durch Druckstudio Streit S.á.r.l.

Haben Sie ebenfalls eine Forderung durch FHG Inkasso GmbH erhalten? Oder auch Erfahrungen mit Druckstudio Streit Sàrl und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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