Freitag, 13. Mai 2022

Suchmaschinen Service GmbH, Kleve: Über das Portal „Suchmaschinenauskunft“

Wir berichten häufig über Branchenverzeichnisse und Datenbanken, die um Einträge von Gewerbetreibende buhlen. Nun gibt es noch ein Verzeichnis aus Kleve, die Suchmaschinen Service GmbH.

Titel: Suchmaschinen Service GmbH, Kleve: Über das Portal „Suchmaschinenauskunft“


Noch ein Branchenverzeichnis aus Kleve – Suchmaschinen Service GmbH

„Bei uns, die besten lokalen Unternehmen“ heißt es auf der Startseite der Suchmaschinenauskunft, abrufbar unter suchmaschinenauskunft.com. Bei diesem Internetauftritt handelt es sich um ein Firmenverzeichnis – oder mit anderen Worten ein Branchenbuch.

Das bedeutet, dass Besucher der Seite über ein Suchfeld eine Dienstleistung oder einen Service suchen können. Wird beispielsweise ein Frisör in der Nähe benötigt, soll das Branchenverzeichnis dementsprechende Adressen liefern. So zumindest die Theorie.

Betrieben wir das Verzeichnis von einer Suchmaschinen Service GmbH (Sitz: Worcester Str. 104, 47533 Kleve). Im Impressum ist als Geschäftsführer ein gewisser Lukas V. genannt, der uns bislang noch nicht bekannt war. Wir haben in der Vergangenheit oft mit verschiedenen Branchenverzeichnissen zu tun gehabt, die von ein und demselben GF geführt wurden. Dennoch ist der Sitz in Kleve keine neue Adresse, sondern trat schon oft in Erscheinung.

Suchmaschinenauskunft: Das steht in den AGB

Ein Eintrag in der Suchmaschinenauskunft kann laut den AGB (Stand 12.05.2022) durchaus kostenfrei sein. Ein sogenannter „Basiseintrag“ soll über ein bereitgestelltes Webformular möglich sein.

Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, die auf andere Art und Weise abgeschlossen werden können – zum Beispiel via Telefon. Ebenfalls in den AGB finden wir dazu folgende Regelung: 

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Suchmaschinen Service GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“ Quelle: https://suchmaschinenauskunft.com/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen

Bei derartigen Telefonaten ist unter Umständen nicht immer klar, inwiefern welche Kosten für welche Laufzeiten entstehen. Bei unserem Besuch war es uns nicht möglich, genaue Angaben über die Kosten und Laufzeiten zu finden.

Sind Suchmaschinen-Marketing und Firmenverzeichnisse im Jahr 2022 sinnvoll?

Ein besseres Ranking bei den Suchergebnissen, der eigene Firmenname direkt auf Platz 1 – eine optimale Position für jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Zu diesem Zweck waren vor etlichen sogenannte „Firmenverzeichnisse“ im Netz stark verbreitet. Auch als „Branchenbuch“ bekannt, waren und sind derartige Datenbanken in vielen Fällen nur eine schlichte Sammlung von Kontaktdaten, die nach unserer Einschätzung in den vergangenen Jahren obsolet wurde.

Google selbst bietet zufriedenstellende Lösungen für eine schnelle Suche nach einem Zahnarzt in der Nähe, der nächsten Bäckerei oder den zuständigen Schornsteinfeger an. Wozu dann noch langjährige Verträge für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch abschließen? Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten.

Wir möchten an dieser Stelle auf eine Einschätzung von John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, verweisen. Müller äußerte sich bereits 2017 kritisch zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und „Links von Verzeichnissen erhalten“ sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen.

Gewerbetreibende aufgepasst: Vorsicht bei B2B Anrufen

Häufig berichten Selbständige und Unternehmer, die zugleich Mitglieder in unserem Verein sind, über Vertragsabschlüsse, die über das Telefon abgeschlossen wurden. In Zusammenhang mit anderen Firmen soll von den Anrufern sogar behauptet worden sein, dass mit „Google“ zusammengearbeitet wird.

Wir möchten allgemein Unternehmer warnen, am Telefon Verträge abzuschließen. Ein „Ja“ zu viel kann zu ungewollten Verträgen führen. Gewerbetreibende sollten sich die AGB vorlegen lassen und/oder sich die Zeit nehmen, die in aller Ruhe zu lesen – so lassen sich ungewollte Kosten vermeiden. Auch Mitarbeiter sollten hinsichtlich solcher B2B Anfragen informiert werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Probleme mit der Suchmaschinen Service GmbH? Oder Erfahrungen mit Suchmaschinenauskunft.com? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com