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Freitag, 6. Mai 2022

FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.

Wir berichteten in der Vergangenheit bereits über Druckstudio Streit s.à.r.l. und die FHG Inkasso GmbH. Nun liegt uns aktuell eine Zahlungsaufforderung vor. Es geht um nicht bezahlte Anzeigenwerbung in Bürger-Infos.

Titel: FHG Inkasso GmbH fordert für Druckstudio Streit s.à.r.l.


Das steht in der Forderung von FHG Inkasso GmbH

Uns wurde die Zahlungsaufforderung von der FHG Inkasso GmbH vorgelegt. Das im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmen hat ihren Sitz in 55585 Durchroth. Die Firma Druckstudio Streit s.à.r.l. beauftragte FHG Inkasso mit dem Einzug einer noch offenen Forderung.

Es handelt sich dabei um eine noch offene Rechnung für einen Anzeigenvertrag in einer sogenannten „Bürgerinformation“. Die Gesamtforderung hat eine Höhe von insgesamt 778,03 EUR.

Bürgerinfo – Anzeigenauftrag via Offerte?

Wir berichteten bereits über das Druckstudio Streit s.à.r.l. Das Thema ist weiterhin relevant, wie wir an der aktuellen Forderung durch FHG Inkasso sehen. Uns liegt ebenfalls eine Offerte von Druckstudio Streit Sàrl vor, die 2021 unser Mitglied erreicht haben soll.

Eine Offerte stellt allgemein gesagt ein unverbindliches Angebot dar, erst bei Rücksendung kann ein Vertrag für ein B2B Geschäft entstehen. In diesem Fall soll es um Anzeigenwerbung auf einem „Notfrufflyer“ für 4 Auflagen gegangen sein. Dieser Infoflyer sollte am Firmensitz des Beklagten in einer Auflage von 250 Stück verteilt werden.

Druckstudio Streit Sàrl: Wie kam der Vertrag zustande?

Der Gewerbetreibende äußerte sich zum Abschluss des Vertrages, wie er aus seiner Sicht wohl geschlossen wurde. Wir geben seine Schilderung in diesem Artikel als Zitat wieder. Ob der Vertrag mit Druckstudio Streit tatsächlich so zustande kam, können wir an dieser Stelle nur vermuten.

Zitat: „Die Firma Druckstudio Streit Sàrl hat sich bei mir einen Vertrag erschlichen. Per Anruf wurden wir dazu aufgefordert die Anzeige schnell bestätigen zu lassen und das haben wir dann auch getan, da wir dachten es handelt sich um unser Druckstudio. Leider war die Annahme falsch.“ Zitatende.

Gewerbetreibende: Vorsicht bei Cold Calling

Die meisten Unternehmer werden im Laufe ihrer Tätigkeit mit Kaltakquise (sog. Cold Calling oder unerwünschter Werbeanruf) in Berührung kommen. Es ist allgemein empfehlenswert, keine Daten oder Bestätigungen via Telefon zu geben, ohne den Vertrag und besonders die AGB zu prüfen.

Wir hören regelmäßig von unerwünschten Vertragsabschlüssen, die mit dem doppelten Anruf erreicht werden. Im ersten Telefonat wird der/dem UnternehmerIn die Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung nahe gebracht. Es folgt die Ankündigung, dass direkt im Anschluss ein zweites Telefonat stattfinden wird, in dem nur die Daten abgefragt und bestätigt werden. Das besiegelt den Vertragsschluss.

Laut unserer Erfahrung wird bei einem Rechtsstreit vor Gericht von der Gegenseite nur das zweite Telefonat vorgelegt, um die Verkaufstaktik und geäußerte Bedenken des Gewerbetreibenden zu unterschlagen. Deshalb: Besser direkt auflegen und/oder sich das Angebot schriftlich vorlegen lassen – es kann sich dabei auch um eine Offerte handeln! Nehmen Sie sich Zeit für die Geschäftsbedingungen! Setzen Sie unbedingt auch ihre Mitarbeiter in Kenntnis, damit dementsprechend auf Cold Callings reagiert werden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir bieten betroffenen Gewerbetreibenden unsere Unterstützung an. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte prüfen die Vorwürfe und helfen – auch bei einer Klage durch Druckstudio Streit S.á.r.l.

Haben Sie ebenfalls eine Forderung durch FHG Inkasso GmbH erhalten? Oder auch Erfahrungen mit Druckstudio Streit Sàrl und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 27. September 2021

Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig, Luxemburg: Rechnung für Anzeige in Bürger-Info

Eine Gewerbetreibende schilderte uns gegenüber ihre Erfahrungen mit der Firma Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig (Luxemburg). So soll sie eine hohe Rechnung für eine Anzeige in einem Bürger-Info-Folder zahlen, wobei sie sich laut eigener Aussage nicht erinnern kann, überhaupt einen Auftrag abgeschlossen zu haben.

Titel: Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig, Luxemburg: Rechnung für Anzeige in Bürger-Info

Über die Rechnung der Druckstudio Streit s.àr.l.

Es liegt eine Rechnung vom Druckstudio Streit s.àr.l. aus 7 Grand Rue in 6630 Wasserbilling in Luxemburg vor. Die Firma stellt die Erstellung und Veröffentlichung einer Werbeanzeige in Rechnung. Erscheinen soll die Anzeige in einer sogenannten „Bürgerinformation A5 Notfallinfo“.

Gefordert wird der hohe Betrag von 693,03 EUR, der sich u.a. jeweils einer Satzpauschale und Versandpauschale zusammensetzt. Bei unserer Recherche im Netz zum Druckstudio Streit s.àr.l. konnten wir in Erfahrung bringen, dass es durchaus zu Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen kommen, sofern die Rechnung nicht beachtet wird. Spätestens dann sollten sich Gewerbetreibende wehren bzw. Hilfe suchen. Die Betroffene, die uns freundlicherweise die Unterlagen zr Verfügung stellte, wehrte sich, indem Sie die Druckstudio Streit s.àr.l. aufforderte, dementsprechende Nachweise vorzulegen.

Laut der Gewerbetreibenden ist der Anzeigenauftrag unbekannt

Die Gewerbetreibende nahm via Mail Kontakt zur Druckstudio Streit s.àr.l. aus Wasserbillig auf. Uns liegt die Email vor, die wir an dieser Stelle zitieren möchten. Sie schreibt, Zitat:

„… zur vorliegenden Zahlungserinnerung (…) liegt uns keine Rechnung vor. Bitte lassen Sie mir davon eine Kopie zukommen, um die Richtigkeit der Daten überprüfen zu können. Zum anderen fordere ich Sie auf, mir eine Kopie des Anzeigenauftrags zukommen zu lassen. Denn ich kann mich nicht erinnern, Sie beauftragt zu haben, und uns liegt auch kein Schreiben dergestalt vor.“ Zitatende.

Scan: Druckstudio Streit s.àr.l / Rechnung / März 2021
Druckstudio Streit s.àr.l / Rechnung / März 2021 


Klage durch Druckstudio Streit S.à.r.l.

Update Mai 2022: Aktuell liegt uns eine Klage von Druckstudio Streit S.à.r.l. gegen ein Mitglied von uns vor. Die Klägerin wirft dem Beklagten vor, dass er schriftlich den Auftrag für eine Anzeigenwerbung auf einem Notrufflyer für 4 Auflagen erteilt haben soll. Jede Anzeige soll einen Preis in Höhe von 321,00 EUR zzgl. Satzpauschale (149,00 EUR), Farbkosten (89,00 EUR), Versand (39,00 EUR) und Mehrwertsteuer haben - je Auflage. Vereinbart sollten insgesamt 4 Auflagen sein.

Die Klägerin gibt an, die durchgeführten Arbeiten dem Beklagten in Rechnung gestellt zu haben. Es soll keine Zahlung erfolgt sein, was daraufhin bis zur Klage führte. Eine Klage ist ein Antrag an ein Gericht ein Verfahren einzuleiten mit der Bitte um Klärung einer rechtlichen Frage durch gerichtliche Entscheidung, eines Rechtsverhältnisses oder der Konsequenzen aus einem Rechtsverhältnis. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Textes. Update-Ende.

Gewerbetreibende, aufgepasst: Unterlagen dringend prüfen

Es wäre eine uns durchaus bekannte Methode, von der uns viele Mitglieder berichteten. Sie erhielten laut ihren Schilderungen ein Fax oder einen Anruf, in dem nur ein sogenannter „Datenabgleich“ stattfinden sollte. Doch letztlich wurde ein neuer Vertrag geschlossen, weil unbedarft und vorschnell das eintreffende Fax-Formular unterzeichnet wurde. Das ist ein Beispiel, wie hohe Rechnungen für Anzeigen in Werbefoldern oder Einträge in Branchenbüchern entstehen können.

Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäften kein Widerrufsrecht. Aus diesem Grund sollten vorgelegte Unterlage und selbstredend Verträge vor der Unterzeichnung und Rücksendung auf Herz und Nieren geprüft werden. Schulen Sie auch ggf. Ihr Personal, um unerwünschte Verträge zu vermeiden und somit Kosten zu sparen.

Hilfe bei Druckstudio Streit s.àr.l.

Fragen zu diesem Thema oder allgemein zu Inkasso? Gewerbetreibende sind im Fokus dieses Artikels, doch wir helfen und informieren nicht nur Unternehmer, Freiberufler und Selbständige, sondern natürlich auch Verbraucher. Sie haben vielfältige Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.