FID Inkasso GmbH ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen
Der Verbraucherdienst berichtete in diesem Blog bereits mehrfach über das Geschäftsgebaren der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH. Dieses Unternehmen bietet online sogenannte „Finanz Management Pakete“ an, die für Kunden kostspielig werden können. So kann das Angebot der OVM GmbH mehr als 350,00 EUR kosten – bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
Nun haben laut unserer Erfahrung Verbraucher unwissentlich einen Vertrag für das genannte Paket abgeschlossen, obwohl diese einen Weg aus einem möglichen Schuldenproblem suchten. So steht auf der Homepage der OVM GmbH: „Finanzen in den Griff bekommen - Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket - 14 Tage gratis testen“.
Leider ist dies mit weiteren Kosten verbunden, da der Vertrag über die 14 Tage hinaus geht. Sollte die Forderung bzw. die Monatsraten nicht überweisen werden, kümmert sich ein Inkassobüro um die Eintreibung des Geldes. In diesem Fall die FID Inkasso GmbH, der Fränkische Inkassodienst aus Nürnberg. Dieses Inkassounternehmen ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und ist demzufolge dazu berechtigt, Inkassodienstleistungen anzubieten.
Inkassoforderung für die OVM GmbH
In der uns vorliegende Zahlungsaufforderung der FID Inkasso GmbH wird die Zahlung der „längst überfälligen Forderung“ verlangt. Zur Beseitigung der Schulden werden sieben Tage eingeräumt. Das Inkassobüro weist darauf hin, dass zur Vermeidung größerer Unannehmlichkeiten und weiterer Kosten dies die letzte Möglichkeit darstellt, die Forderung einvernehmlich zu begleichen.
Die Gesamtforderung hat eine Höhe von 401,00 EUR. Der Betrag setzt sich aus unter anderem aus Schadenersatz und Inkassokosten zusammen. Des Weiteren ist ein Formular mit der Überschrift „Rückantwort“ beigelegt. Mit Ausfüllen und Rücksenden dieses Schriftstücks erkennt man die Forderung an und fragt eine Ratenzahlung an.
FID Inkasso GmbH Zahlungsaufforderung | 20.06.2017 |
Inkassoforderungen der FID Inkasso GmbH ernst nehmen!
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, aber ignorieren Sie keine Zahlungsaufforderungen. Selbst wenn in Internetforen häufig von „falschen Inkassos“ und dergleichen die Rede ist: eine Forderung sollte man stets prüfen. Haben Sie eventuell eine Ware erhalten oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, welche Sie nicht bezahlt haben? Oder haben Sie ganz einfach nur unbedarft Ihre Anschrift angegeben, weshalb die Mahnung vom Inkasso Unternehmen möglicherweise nicht berechtigt ist?
Haben Sie eine Forderung von FID Inkasso GmbH für die OVM GmbH erhalten? Verbraucherdienst e.V. hilft Betroffenen und gibt erste allgemeine Informationen unter den angegebene Kontaktmöglichkeiten.
Kontakt zu Verbraucherdienst e.V.
Telefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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