Vorwurf des Betruges gegen den Vorstand Eckard Schulz
Herrn Eckhard Schulz wird vorgeworfen: "In der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und Entstellung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei er gewerbsmäßig und in der Absicht handelte, durch fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Anzahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen."
Er habe zugelassen, dass Mitarbeiter eines Callcenters unaufgefordert telefonisch Privatpersonen kontaktiert hätten, um diesen „Spar-und Reservierungspläne“ anzubieten.
Die Reservierungspläne wären bereits auf den Verkauf von Aktien angelegt. Diese Vertriebsart soll gewählt worden sein, um die die notwendige Wertpapierprospektpflicht, die der Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung bedarf, zu umgehen.
"Informationsmaterial" von der Gold SE
Die Unterlagen, die durch die Gold International SE versandt worden sind, wiesen Gewinnmöglichkeiten von 5000% -200.000% aus. Durch die Anrufer würden den Privatpersonen die Übersendung von Informationsmaterial der Gold International SE zugesagt. Doch dieses „Informationsmaterial“ wurde mittels Post ID Verfahren übermittelt. Dazu mussten die Personen bei einem Briefträger eine Unterschrift leisten.
Entgegen den Vorstellungen und dem Willen der Betroffenen sei durch die Nutzung des Post-Ident- Formulars eine Erklärung über die Reservierungen von Aktien abgegeben worden.
Doch die Empfängern seien durch die Anrufer nicht darüber informiert worden, dass sie mit der Unterschrift im Post-Ident-Verfahren einen verbindlichen Vertrag eingehen würden.
So kam es dazu, dass zahlreiche Personen erst nach weiteren Mahnungen durch die Gold International SE sich dem Druck beugten und Zahlungen leisteten. Weiterhin soll Privatpersonen nicht existierende Lottogewinne mitgeteilt worden sein, deren Auszahlung in Form von Anteilen an die Gold International SE erfolgen sollte, um so die Übermittlung von Informationsumschlägen zu veranlassen.
Die gegen den Willen der Geschädigten vorgenommen Reservierungen sollen für die Betroffenen keinerlei wirtschaftlichen Wert haben.
Bislang ist es zu einer Eröffnung des Hauptverfahrens vor einem Strafgericht noch nicht gekommen.
Update 22.09.2017: Nach Angaben der Gold International SE soll das Schöffengericht im Juli 2016 beschlossen haben, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Nach hier vorliegenden Informationen hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Beschwerde eingelegt. Derzeit soll die Akte dem Landgericht Dortmund zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegen.
Eine Entscheidung ist nicht bekannt. Von daher kann nicht gesagt werden, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft berechtigt sind oder nicht. Update Ende.
Weitere Fragen in Zusammenhang mit den Anbietern der Goldaktie
Verbraucherdienst e.V stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Dortmund überhaupt weiß, dass die Gold International SE auch sogenannte partiarisches Darlehen mittels ungefragter Anrufe an Privatpersonen angeboten hat und ebenfalls dort nicht existierende Lottogewinne mitgeteilt worden sind, um die Unterlagen übermitteln zu können und weiterhin Geld unter dem Motto „Reich werden durch Ideen“ eingesammelt worden ist.
Seit 2014 hat die BaFin das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International untersagt.
Haben sie auch Erfahrungen mit der Gold Aktie bzw. Gold International SE machen müssen? Wir bieten Betroffenen erste allgemeine Informationen. Erste Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Gold SE.
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