Dienstag, 6. Juni 2017

IWS Interactive Webmarketing Service UG – branchenregional24

Haben Sie ein Formular von der Firma IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten? Diese Schreiben mit der Überschrift „Branchenbucheintrag“ sollen derzeit an Unternehmer und Freiberufler verschickt werden, um kostspielige Verträge abzuschließen. Nach Vertragsabschluss soll ein Firmeneintrag auf dem Firmenverzeichnis „branchenregional24“ erscheinen. Hier erfahren Sie, wie reagiert werden kann.

Beitragsbild: IWS Interactive Webmarketing Service UG – branchenregional24

IWS Interactive Webmarketing Service UG aus Freising betreibt ein Branchenbuch


Sollten Sie Gewerbetreibender sein, könnten Sie ein Formular erhalten von der IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten. Dieses Schreiben ist teilweise vorab ausgefüllt worden und stellt die Kontaktdaten des Unternehmers dar, um möglicherweise ein bestehendes Geschäftsverhältnis vorzuweisen.

Es sollen jedoch noch Angaben ergänzt werden. So ist zu lesen: „Bitte ergänzen sie Branche, Telefon und Faxnummer!“ Empfänger sollten jedoch beachten, dass es sich hierbei nicht um eine Ergänzung vorhandener Daten handelt, sondern dass man einen nigelnagelneuen Vertrag mit der IWS Interactive Webmarketing Service UG abschließt – und zwar für einen Eintrag in dem Branchenbuch Branchenregional24 für einen sogenannten „Standard Business Eintrag“.

Branchenregional24: Was kostet ein solcher Eintrag?


Das Kleingedruckte verrät, was bei Rücksendung bzw. Vertragsabschluss auf den Gewerbetreibenden an Kosten zukommt. Bei einer Vertragslaufzeit von insgesamt 24 Monaten soll ein Standard Business Eintrag mehr als 2.000 EUR kosten.

Normalerweise werden solchen Branchenbucheinträge von Unternehmern und Freiberuflern getätigt, um die Positionen im Internet zu verbessern. Ein gutes Ranking in den populären Suchmaschinen können sich durchaus lohnen, doch ist die Frage berechtigt, ob das Branchenbuch Branchenregional24 von IWS Interactive Webmarketing Service UG die Leistung der beispielsweise viel genutzten „Gelben Seiten“ verspricht.

Was müssen Gewerbetreibende beachten, die das Formular zurückschickten?


Gewerbetreibende haben keinen Anspruch auf Widerruf, wenn sie das Formular an die IWS Interactive Webmarketing Service UG zurückschickten. Dennoch sollten sich Betroffene zur Wehr setzen, da gibt es durchaus Möglichkeiten. Sie sollten in jedem Fall reagieren und nicht etwaige Forderungen ignorieren. In den AGB des Branchenbuchs Branchenregional24 ist zu lesen: „Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass IWS Interactive Webmarketing Service UG berechtigt ist, bestehende Verträge an Dritte zu veräußern.“ Dies bedeutet, dass selbst im Falle einer Firmenauflösung der Vertrag bestehen bleiben kann.

Update: IWS Interactive Webmarketing Service UG immer noch aktiv


Uns wurde eine Offerte samt Rechnung für einen Branchenbucheintrag in dem Verzeichnis "branchenregional24.de" vorgelegt.


Scan: Offerte IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019
Offerte IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019

Scan: Rechnung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019
Rechnung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juli 2019

Scan: Zahlungserinnerung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Juni 2019
Zahlungserinnerung IWS Interactive Webmarketing Service UG / branchenregional24 / Sept 2019


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch eine Formular oder gar eine Forderung von der IWS Interactive Webmarketing Service UG erhalten? Gewerbetreibende, die einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, können folgende Kontaktmöglichkeiten nutzen:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
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