Über das Telefon versuchen inzwischen Trickbetrüger das Geld
von Ahnungslosen abzuzocken. Die Telefonbetrüger geben sich als
Verbraucherschützer aus. Die Betrugsmasche der Telefonbetrüger besteht aus dem Verkaufen
von Zeitungsabonnements per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf).
Telefonabzocke durch „Mitarbeiter“ des Bundesamtes für
Verbraucherschutz
Die selbsternannten Mitarbeiter des „Bundesamtes für Verbraucherschutz“ bieten mittels Telefonabzocke die
Dienstleistung an, dass für 150 Euro Namen der Angerufenen aus Listen von Glückspielfirmen
gelöscht werden sollen. Andere Telefon- bzw. Trickbetrüger drohen sogar ihre
Opfer mit Mahnverfahren und Pfändungen. Diese sollen angeblich aus Rückständen
von Zahlungen aus Gewinnspielen entstanden sein. Interessanterweise gibt es
tatsächlich ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dass natürlich mit den
Trickbetrügern und der Abzocke von ahnungslosen Opfern nichts gemein hat. Die
Abzocker bedienen sich nur des guten Namens eines Bundesamts um diesen für Ihre
Betrugsmaschen missbrauchen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Telefonnummer der
Verbraucherzentrale für Abzocke benutzt
Die Betrugsmasche der Telefonbetrüger wurde so verfeinert,
dass sogar bei den angerufenen Opfern die Telefonnummer der Verbraucherzentrale
als Rückrufnummer erschien. Sogar im Telefondisplay der Abzockopfer erschien
die Telefonnummer der Verbraucherzentrale. Die ahnungslosen Abzockopfer der
Betrugsmasche der Telefonbetrüger kennen wahrscheinlich nicht die
unterschiedlichen Aufgaben der beiden Behörden, die Seriösität am Telefon vergaukeln
sollen.
Telefonabzocke per Cold Call seit dem 04.08.2009 verboten
Der unerwünschte Werbeanruf (Cold Call), den die Trickbetrüger
anwenden, ist rechtlich in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig. Das
Telefonwerbegesetz vom 04.08.2009 verbietet, dass private Verbraucher per Cold
Call zu Werbezwecken angerufen werden können. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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