In einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 170/13, XI ZR 405/12)
sprach sich der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Bearbeitungsgebühren bei
Bankkrediten für Verbraucher aus.
Keine Goldquelle für Banken
mehr –Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH)
Durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entstehen
Bankkunden bei Verbraucherkrediten keine exorbitanten Zusatzkosten mehr. Laut
dem klagenden Anwalt sei die Bearbeitungsgebühr, die von den Banken bei einem
Abschluss verlangt wurde, eine (Zitat) „Goldquelle“
(Zitat Ende) bzw. ein (Zitat) „uferloses
Instrumentarium“ (Zitat Ende) gewesen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.
Kein Bearbeitungsgeld
bei Krediten mehr
Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden in dem
Urteil, dass die früheren Vertragsklauseln bei Kreditverträgen unwirksam seien.
Das laufzeitunabhängige Bearbeitungsgeld bei Krediten darf nicht mehr von den
Banken erhoben werden. Somit müssen Verbraucher nur noch zusätzlich die Zinsen
zu Ihren Krediten bezahlen.
Rückforderungen über
mehrere Millionen Euro werden erwartet
In der Vergangenheit verzichteten bereits einige Banken auf
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Jedoch warteten andere
Bankinstitute die Grundsatzentscheidung der hohen deutschen Richter ab. Da
Banken bei jedem Abschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein bis drei
Prozent verlangten, könnten nun Ansprüche von Rückforderungen über mehre
Millionen Euro auf die Bankinstitute zukommen. Die Banken hätten laut dem
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verbraucher zu sehr ungerecht
behandelt.
Banken in der
Revision beim Bundesgerichtshof gescheitert
Die Kläger beim Bundesgerichtshof (BGH) waren schon in den
richterlichen Vorinstanzen erfolgreich bezüglich der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren
von der Deutschen Postbank und der Essener National-Bank. Diesmal sind die
Banken bei der Revision jedoch gescheitert, denn die Richter am
Bundesgerichtshof (BGH) folgten der vorausgegangenen Rechtsprechung einiger
Oberlandesgerichte.
Rückforderung der
Bearbeitungsgebühr möglich
Sie können Ihren Anspruch auf Rückforderung der
Bearbeitungsgebühr bei Bankkrediten zurückfordern. Allerdings verfällt der
Anspruch auf Rückforderung bereits nach drei Jahren. Keine
Rückforderungsansprüche haben jedoch Kunden, die die Höhe der geforderten
Bearbeitungsgebühr mit Ihrer Bank frei festgesetzt haben. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
Haben Sie Fragen zu den Rückforderungen der Bearbeitungsgebühren?
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Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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