Mittwoch, 21. Mai 2014

Bearbeitungsgebühren | Bundesgerichtshof zu Verbraucherkrediten

In einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) sprach sich der Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten für Verbraucher aus.

Keine Goldquelle für Banken mehr  –Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)

Durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entstehen Bankkunden bei Verbraucherkrediten keine exorbitanten Zusatzkosten mehr. Laut dem klagenden Anwalt sei die Bearbeitungsgebühr, die von den Banken bei einem Abschluss verlangt wurde, eine (Zitat) „Goldquelle“ (Zitat Ende) bzw. ein (Zitat) „uferloses Instrumentarium“ (Zitat Ende) gewesen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Kein Bearbeitungsgeld bei Krediten mehr

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden in dem Urteil, dass die früheren Vertragsklauseln bei Kreditverträgen unwirksam seien. Das laufzeitunabhängige Bearbeitungsgeld bei Krediten darf nicht mehr von den Banken erhoben werden. Somit müssen Verbraucher nur noch zusätzlich die Zinsen zu Ihren Krediten bezahlen.

Rückforderungen über mehrere Millionen Euro werden erwartet

In der Vergangenheit verzichteten bereits einige Banken auf Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten. Jedoch warteten andere Bankinstitute die Grundsatzentscheidung der hohen deutschen Richter ab. Da Banken bei jedem Abschluss eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ein bis drei Prozent verlangten, könnten nun Ansprüche von Rückforderungen über mehre Millionen Euro auf die Bankinstitute zukommen. Die Banken hätten laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Verbraucher zu sehr ungerecht behandelt.

Banken in der Revision beim Bundesgerichtshof gescheitert

Die Kläger beim Bundesgerichtshof (BGH) waren schon in den richterlichen Vorinstanzen erfolgreich bezüglich der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren von der Deutschen Postbank und der Essener National-Bank. Diesmal sind die Banken bei der Revision jedoch gescheitert, denn die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) folgten der vorausgegangenen Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte.

Rückforderung der Bearbeitungsgebühr möglich

Sie können Ihren Anspruch auf Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Bankkrediten zurückfordern. Allerdings verfällt der Anspruch auf Rückforderung bereits nach drei Jahren. Keine Rückforderungsansprüche haben jedoch Kunden, die die Höhe der geforderten Bearbeitungsgebühr mit Ihrer Bank frei festgesetzt haben. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.

Haben Sie Fragen zu den Rückforderungen der Bearbeitungsgebühren?

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