Mit mehr als fünf Millionen Mitgliedern und circa 23.000
Neuanmeldungen wöchentlich gehört die Online-Partneragentur Parship zu den
größten Portalen. Singles mit hohem Anspruch sind die Zielgruppe. Allerdings
ist auch ein Ziel der Hamburger Partnerbörse an das Geld seiner Mitglieder
heranzukommen. Denn „gekaufte Liebe“ kann
im Internet recht teuer werden. Vorsicht Kostenfalle!
Verbraucherzentrale erhebt Klage vorm Landgericht Hamburg gegen Parship
Verbraucher, die das kostenpflichtige Jahresabo trotz
gesetzlichen Widerrufsrechts kündigen wollten, bekamen eine teure Rechnung über
mehrere Hundert Euro von der Partneragentur zugesandt. Mittlerweile kann man bezüglich den
Geschäftsgebaren von Parship von einer Kostenfalle sprechen. Inzwischen wird
sogar gegen Parship diesbezüglich geklagt. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
Kostenfalle - 306,99
Euro für 10 getätigte Kontakte
Eine Verbraucherin laut Spiegelartikel, die ihr
Jahresabonnent innerhalb von zwei Wochen kündigte, bekam von der Partneragentur
eine Rechnung über 306,99 Euro zugeschickt. Obwohl das Jahresabonnement von der
Verbraucherin innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt wurde, muss laut Parship
der hohe Geldbetrag für zehn getätigte Kontakte bezahlt werden. 409,32 Euro
hätte der Verbraucherin das ganze Jahresabo gekostet.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherzentrale-wirft-partnervermittlung-parship-abzocke-vor-a-956819.html
Kostenfalle: Verbraucher
vom Widerrufsrecht bei Kündigung abhalten
Ein Ziel der Partneragentur sei es mit seinen Kalkulationen
Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht abzuhalten. Die Vorgehensweise von Parship
sind kein Einzelfall. So erreichten ebenfalls dem Essener Verbraucherschutzverein
Verbraucherdienst e.V mehrere Beschwerden
über Online-Partneragentur. Auch die
Konkurrenten von Parship handeln so und sind nicht kulanter zu ihren Kunden. Nach
der Anzahl der genutzten Kontakte berechnet Parship den geforderten Wertersatz
bei einem Widerruf der kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Dabei kann der
geforderte Wertersatz bis zu zwei Drittel des Preises für ein Jahresabo
betragen. Der Kunde sei auf den zu zahlenden Wertersatz bei einer Kündigung
schon bei Vertragsabschluss hingewiesen worden. Es werde auf mögliche Kosten
deutlicher hingewiesen als der Gesetzgeber es vorschreibt, teilte es eine Pressesprecherin
der Partnerbörse in einer E-Mail mit. Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherzentrale-wirft-partnervermittlung-parship-abzocke-vor-a-956819.html
Kostenfalle –
Forderungen entsprechen keiner Rechtsgrundlage
Die Verbraucherzentrale ist laut Spiegelartikel der Auffassung,
dass die Zahlung die durch die Partneragentur von seinem ehemaligen Kunden
verlangt jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Ein Betrag um die 14 Euro ist bei
einer kurzen Mitgliedschaft eher gerechtfertigt. Denn die Kosten sollten nur
für den tatsächlich genutzten Zeitraum anfallen. Jedoch werden immer neue Wege von
der Partneragentur gefunden um bei der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts
nur einen Teilbetrag bei einem Jahresabo zurückzahlen zu müssen. Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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