online-branchen-auskunft.de - Vertragslaufzeiten für das Branchenbuch
Die B & G Verlags Marketing UG (Zitat) „bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten an, nämlich sechs Monate, 12 Monate, 24 Monate oder 36 Monate (mit einer Zahllast für die Dauer von 24 Monaten). Der Vertrag verlängert sich automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit (6, 12, 24 oder 36) Monate (mit einer Zahllast von 24 Monaten), sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich […] gekündigt wird.“ (Zitat Ende), ist in den AGBs zu lesen. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Derselbe Verlag betreibt außerdem die beiden Portale online-branchen-auskunft.at und firmensearch.de. Der Branchenbucheintrag in diese Portale ist mit dem der online-branchen-auskunft.de zu vergleichen. Hinsichtlich kostenpflichtiger Branchenbucheinträge empfiehlt der Verbraucherdienst e.V. das kostenlose Stadtbranchenbuch.
"Oma weiss alles" - selbst über Suchmaschinenoptimierung?
Mit dem Slogan "Oma weiss alles" wirbt die B & G Verlags Marketing UG aus Bünde. "Oma" steht in dem Fall für "Online-Medien-Auskunft" und nicht für die liebe nette Omi von nebenan. Aber besteht die Online-Medien-Auskunft tatsächlich den Test und hält die Versprechen, die auf der Homepage angegeben werden? Beim ersten Blick bzw. Klick auf online-branchen-auskunft.de fallen direkt leere Felder auf, und zwar "Kennen Sie schon?", "Empfehlung" und "Erholung". Außerdem verdeckt ein Hinweis "Hinterlassen Sie eine Nachricht" das nötige Impressum. Abgesehen von der optischen Aufmachung weist die Seite aber keinerlei Merkmale eines optimierten Branchenverzeichnisses auf; es fehlen Meta-Beschreibungen sowie Keywords, mit denen das Verzeichnis überhaupt per Suchmaschine gefunden werden könnte.
"Premium Eintrag" für 12 Monate
Laut einer vorliegenden Rechnung, die ein Gewerbetreibender erhalten hatte, werden für einen "Premium Eintrag" auf online-branchen-auskunft.de mit einer Laufzeit von 12 Monaten 299,00 EUR (zzgl MwSt. 355,81 EUR) verlangt. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Rechnung | Online Branchen Auskunft | 22.05.2015 |
Zahlungserinnerung | Online Branchen Auskunft | 10.06.2015 |
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch angeschlossene Rechtsanwälte durchgeführt.
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