Kein Widerrufsrecht
bei Verträgen für Gewerbetreibende!
Zielgruppe der EK Marketing aus Bünde sind Gewerbetreibende
die kein Widerrufsrecht bei abgeschlossenen Verträgen besitzen. Deshalb ist in
den AGBs des Internetportals Branchenprofi.eu zu lesen: (Zitat): „Hinweis: Aus dem Gesetz ergibt sich weder
ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht. Verträge werden mit Ihnen als
Gewerbebetrieb / Unternehmer / Freiberufler und nicht als Verbraucher i. S. d.
§ 13 BGB abgeschlossen.“ (Zitat Ende).
EK Marketing schaltet
später Inkassofiirma ein
Mittels eines Call-Center-Agenten
per Cold Call wird der
Branchenbucheintrag in das Portal Branchenprofi.eu der EK Marketing vertrieben.
Wird seitens des Gewerbebetriebs, Unternehmers oder Freiberuflers die Rechnung
bezüglich des Branchenbucheintrags für Branchenprofi.eu nicht bezahlt, schaltet
EK Marketing die mediafinanz AG aus
Osnabrück ein um die Geldforderungen beizutreiben.
Negativer
Schufa-Eintrag kann drohen
Sollten Sie schon eine Zahlungsaufforderung der Inkassofirma
mediafinanz AG bezüglich Ihres Eintrags in das Branchenbuch Branchenprofi.eu
erhalten haben, ist es notwendig sofort professionelle Hilfestellungen von
einem Partner wie dem Verbraucherdienst e.V. einzuholen. Ein negativer
Schufa-Eintrag könnte bei Nichtbeachtung der Inkassoforderung die Folge sein.
Die EK Marketing beauftragt inzwischen auch Rechtsanwalt Roland C. Vogt aus
Ohlsbach ein um die Geldforderungen für den Branchenbucheintrag in
Branchenprofi (Zitat) „ hiermit
letztmalig außergerichtlich“ (Zitat Ende) beizutreiben. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Haben Sie einen Vertrag mit der EK Marketing bezüglich eines
Branchenbucheintrags in Branchenprofi.eu abgeschlossen? Haben Sie schon Post
von der Inkassofirma mediafinanz AG oder von dem Rechtsanwalt C. Vogt bekommen?
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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