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Montag, 8. April 2019

„Vollstreckung.NRW“: Neue Forderungen der Euro Collect GmbH, Monheim

Das Inkassounternehmen Euro Collect GmbH ist wahrlich kein neues Thema für uns; mehrere Beiträge auf unserem Blog beschreiben Erfahrungen mit dieser Firma. Mittlerweile mit Sitz in Monheim verschickt das Unternehmen Zahlungsaufforderungen, auf denen „Vollstreckung.NRW“ zu lesen ist.

Titel: „Vollstreckung.NRW“: Neue Forderungen der Euro Collect GmbH, Monheim

Euro Collect GmbH versendet letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung


Das Öffnen eines Briefes von der Euro Collect GmbH birgt aktuell das Risiko, einen ordentlichen Schrecken eingejagt zu bekommen. Auslöser ist der Schriftzug „Vollstreckung.NRW“, der in großen Lettern über derzeit versandten Zahlungsaufforderungen zu lesen ist. Uns liegen mehrere dieser Schreiben vor, die uns freundlicherweise von betroffenen Verbrauchern zum Zweck der Berichterstattung zur Verfügung gestellt wurden.

Es handelt sich hierbei um eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ von Euro Collect GmbH, in der bereits im ersten Absatz darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein zugelassenes Inkassounternehmen handeln würde. Das ist tatsächlich der Fall; die Firma aus Monheim (ehemals Düsseldorf) ist demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen.

Drohung mit Vollstreckung?


Jedoch fehlt in der vorliegenden Zahlungsaufforderung der Euro Collect GmbH die Angabe, wer der Auftraggeber ist, bzw. um welchen ursprünglichen Vertrag es sich handeln soll. Da es sich um ein Folgeschreiben handelt, wurde möglicherweise auf die Nennung verzichtet. Stattdessen wurde über dem Schreiben „Vollstreckung.NRW“ gedruckt, was bei Empfängern unter Umständen Druck erzeugen kann. Auch im weiteren Textverlauf wird mit weiteren gerichtlichen Maßnahmen gedroht, sofern eine Zahlung ausbleibt. Von einem gerichtlichen Mahnverfahren, über eine Zwangsvollstreckung bis hin zum Erlass eines Haftbefehls wird gedroht, sofern eine Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt.

Scan: Vollstreckung.NRW / Euro Collect GmbH / März 2019
Vollstreckung.NRW / Euro Collect GmbH / März 2019


Gefordert wird der Betrag in Höhe von 181,30 EUR. Der Mandant der Euro Collect GmbH wird im ersten Schreiben genannt: die VeriPay B.V. über die wir auch schon berichteten. Update 12.04.2019: Wie bei weiteren Recherchen festgestellt wurde, handelt es sich bei "Vollstreckung.NRW" ebenfalls um eine URL-Weiterleitung, die auf die Homepage der Euro Collect führt. Update Ende. 

Hilfe bei „Vollstreckung.NRW“ / Euro Collect GmbH


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Euro Collect GmbH erhalten? Oder haben Sie allgemeine Fragen zu Veripay BV? Sie können den Verbraucherdienst e.V. per E-Mail oder am Telefon kontaktieren.

Allgemeine Infos erhalten Sie telefonisch:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 31. Januar 2019

EFA Euro Accounting GmbH fordert für Veripay BV

Bereits mehrfach berichtete Verbraucherdienst über die Veripay BV, die zuletzt für den Vertrieb von Krediten und Kreditkarten verantwortlich war. Aktuell wurde uns eine neue Zahlungsaufforderung im Auftrag der Veripay BV vorgelegt: die EFA Euro Accounting GmbH fordert die Zahlung von ausstehenden Mahnkosten.

Titel: EFA Euro Accounting GmbH fordert für Veripay BV

EFA Inkasso: Hohe Inkassokosten für noch offene Mahnkosten


An der Grenze zu den Niederlanden liegt Übach-Palenberg, Sitz der Inkassofirma EFA Euro Accounting GmbH. Diese Firma ist offiziell im Rechtsdienstleistungsregister gelistet und demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Uns liegt aktuell eine solche Zahlungsaufforderung von EFA Inkasso vor. Die niederländische Veripay BV beauftragte das Inkassounternehmen, um noch offene Kosten für eine Kreditkartenvermittlung beizutreiben.

Bei diesen Kosten handelt es sich laut der Forderung der EFA Euro Accounting GmbH offenbar um nicht gezahlte Mahnkosten (siehe Bild). Laut der vorliegenden Forderung sind die zusätzlichen geforderten Inkassokosten sogar weitaus höher als die ursprünglichen Mahnkosten. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 101,00 EUR verlangt. Die Mahnkosten des Auftraggebers Veripay BV betragen 20,00 EUR, doch die ebenfalls zu zahlenden Inkassokosten schlagen mit insgesamt 81,00 EUR zu Buche.

Scan: Forderung EFA Euro Accounting GmbH / JAN 2019
Forderung EFA Euro Accounting GmbH / JAN 2019


Inkassoforderungen nicht ignorieren


Es ist nicht ratsam, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Schreiben kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:


  • sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
  • hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland
  • überhöhte Inkasso-Gebühren
  • ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?



Hilfe bei EFA Euro Accounting GmbH und Veripay BV


Haben Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung durch die EFA Euro Accounting GmbH erhalten? Oder haben Sie ebenfalls Erfahrung mit Veripay BV? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

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oder per E-Mail:
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Mittwoch, 28. November 2018

Über die Platinum Card Services Ltd. und „sofort.credit“

Es melden sich zahlreiche Verbraucher, die sich auf Internetseiten nach einem „Kredit ohne Schufa“ umschauen und kurz darauf eine MasterCard via Nachnahme erhalten haben. Auch die Platinum Card Services Ltd. bietet Kreditkarten an; eine Verbraucherin leitete eine Mahnung an uns weiter.

Titel: Über die Platinum Card Services Ltd. und „sofort.credit“

Prepaid Kreditkarten der Platinum Card Services Ltd.


Wir berichteten bereits über Zahlungsaufforderungen des Payment-Dienstleisters VERIPAY BV aus dem niederländischen Heerlen. In unserem Beitrag wurde von dem Unternehmen ein Betrag von von 98,90 EUR für die Bestellung einer MasterCard verlangt. Laut unserer Kenntnis wurde auch das Inkassobüro Euro Collect GmbH mit der Beitreibung der offenen Beträge beauftragt.

Aktuell wurde uns eine Zahlungsaufforderung sowie eine Mahnung von einem Unternehmen namens Platinum Card Services Ltd. von einer Verbraucherin übermittelt, die laut des Schreibens die Webseite „sofort.credit“ besuchte. Die von der VERIPAY BV betriebene Seite ist auf den Vertrieb von Kreditkarten (in diesem Fall MasterCard) spezialisiert. Scheinbar soll nach dem Ausfüllen eines Kontaktformulars die Kreditkarte als Nachnahmesendung zugestellt werden, welche den Betroffenen 98,90 EUR kosten soll.

Scan: Mastercard Bestellung Platinum Card Services Ltd./ Okt 2018
Mastercard Bestellung Platinum Card Services Ltd./ Okt 2018


Kosten entstehen auch bei Verweigerung der Annahme


Wird die Annahme verweigert, folgt nach kurzer Zeit eine Zahlungserinnerung und Bestellbestätigung der Platinum Card Services Ltd., in der um einen Ausgleich der Forderung gebeten wird. Die Überweisung soll in diesem Fall an die VERIPAY BV gehen. In der besagten Nachnahmesendung ist die beworbene MasterCard nicht enthalten, sondern nur Zugangsdaten für ein Portal namens PAYPRO (www.paypro.sg).

In den Unterlagen zur Bestellung ist ein sogenannter „Voucher“ enthalten – ein Gutschein, der üblicherweise für eine bereits bezahlte Leistung erstellt wird. Mittels der Daten des Vouchers soll die bestellte MasterCard auf dem Portal PAYPRO aktiviert werden. Wichtig zu wissen: erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird deutlich, dass es sich bei der MasterCard um eine PrePaid-Karte handelt, die vor Gebrauch erst einmal aufgeladen werden muss.

Scan: PayPro.sg / Voucherseite / März 2019
PayPro.sg / Voucherseite / März 2019

Kein garantierter Kredit beim „Schufafrei Sorglos Duo“


Das Angebot der Platinum Card Services Ltd. umfasst ebenfalls die Beantragung eines Kredits bis zu 7.500 EUR. Auch bei dieser Dienstleistung mit der Bezeichnung „Schufafrei Sorglos Duo“ lohnt sich ein Blick in die AGB. Dort wird beschrieben, dass die bei der Bestellung erfassten Daten an „das jeweilige Finanzinstitut“ weiter geleitet wird. Weitere Informationen erhalten interessierte Verbraucher nicht.

Möchte man Widerruf einlegen, muss man sich an folgende Adresse richten: Platinum Services GmbH, Am Gut Wolf 3, in 52070 Aachen. Vertragspartner scheint ein externer Dienstleister mit dem Namen „Platinum Card Services UK Ltd.“ (483 Green Lanes, GB-London N13 4BS) zu sein.

Bitte beachten:

Verbraucher auf der Suche nach Online-Krediten sollten sich die nötige Zeit nehmen, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VERIPAY BV oder Platinum Card Services Ltd. genau durchzulesen. So ist gewährleistet, dass Sie mehr Informationen über die tatsächlich erhaltenen Leistungen erhalten.

Hilfe bei Platinum Card Services Ltd.


Sollten Sie ein Zahlungsaufforderungen bzw. Mahnung von der Platinum Card Services Ltd., Veripay B.V. oder gar durch ein Inkassounternehmen erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Es handelt sich dabei um keinen Fake, der in der Ablage Papierkorb landen sollte. Handeln Sie jetzt und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

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Freitag, 6. Juli 2018

Veripay B.V.: Erfahrungen mit „sofort.credit“ und „sofort.cards“

In finanzieller Not ist es denkbar, sich online nach einem schnellen Kredit bzw. einer Kreditkarte (Mastercard) zu erkundigen. Dabei besteht die Möglichkeit auf die Portale „sofort.credit“ oder „sofort.cards“ der Firma Veripay B.V. aus Heerlen (Niederlande) zu stoßen. Dort wird ein Angebot unterbreitet, sich über die jeweiligen Portale, die sich optisch kaum unterscheiden, eine „goldene Mastercard“ und einen Kredit „bis zu 7.500 EUR“ zu sichern.

Titel: Veripay B.V.: Erfahrungen mit „sofort.credit“ und „sofort.cards“

Mastercard und Kredit: Bei Bestellung teure Nachnahme


Bei solchen Angeboten ist Vorsicht geboten, weil unter Umständen noch weitere Kosten entstehen könnten – was gerade bei Geldproblemen fatal wäre. Oftmals versprechen Anbieter von derartigen Kreditangeboten „Kredite trotz Schufa“ und die Aussicht auf eine Kreditkarte.

Die Firma Veripay B.V. betreibt die Portale „sofort.credit“ und „sofort.cards“ und betreibt den Vertrieb von Krediten und Kreditkarten. Jedoch kommt es laut betroffenen Verbrauchern zu teuren Nachnahmesendungen; Mahnungen und Zahlungsaufforderungen von Inkassofirmen können die Folge sein. Zuvor sollen Kreditkarten (Mastercard) über die Portale bestellt und die anfallenden Kartengebühren nicht fristgerecht gezahlt worden sein.

Zahlungsaufforderung durch Euro Collect GmbH


Bei Nichtzahlung meldet sich das Inkassounternehmen Euro Collect GmbH aus Düsseldorf bei Verbrauchern, die eine Karte bei Veripay B.V. bestellten. Neben der Hauptforderung (Kreditkartengebühren) wird zusätzlich die Zahlung anfallender Mahngebühren verlangt, bei den vorliegenden Forderungen handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 181,30 EUR.

Diese Summe soll innerhalb weniger Tage überwiesen werden. Ansonsten wird mit der Weiterleitung der Daten an die SCHUFA Holding AG gedroht; sowie „weitere Kosten und Unannehmlichkeiten“.

Scan: Beispiel einer Zahlungsaufforderung durch EURO COLLECT GMBH für VERIPAY B.V.
Beispiel einer Zahlungsaufforderung durch EURO COLLECT GMBH für VERIPAY B.V.


Hilfe bei Veripay B.V. und Euro Collect GmbH


Sollten Sie eine Mahnung von der Veripay B.V. oder gar eine Zahlungsaufforderung von der Euro Collect GmbH erhalten haben, sollten Sie unbedingt reagieren. Es handelt sich dabei um keinen Fake, der in der Ablage Papierkorb landen sollte. Handeln Sie jetzt und nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

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oder per E-Mail:

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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