EFA Inkasso: Hohe Inkassokosten für noch offene Mahnkosten
An der Grenze zu den Niederlanden liegt Übach-Palenberg, Sitz der Inkassofirma EFA Euro Accounting GmbH. Diese Firma ist offiziell im Rechtsdienstleistungsregister gelistet und demzufolge berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Uns liegt aktuell eine solche Zahlungsaufforderung von EFA Inkasso vor. Die niederländische Veripay BV beauftragte das Inkassounternehmen, um noch offene Kosten für eine Kreditkartenvermittlung beizutreiben.
Bei diesen Kosten handelt es sich laut der Forderung der EFA Euro Accounting GmbH offenbar um nicht gezahlte Mahnkosten (siehe Bild). Laut der vorliegenden Forderung sind die zusätzlichen geforderten Inkassokosten sogar weitaus höher als die ursprünglichen Mahnkosten. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 101,00 EUR verlangt. Die Mahnkosten des Auftraggebers Veripay BV betragen 20,00 EUR, doch die ebenfalls zu zahlenden Inkassokosten schlagen mit insgesamt 81,00 EUR zu Buche.
Forderung EFA Euro Accounting GmbH / JAN 2019 |
Inkassoforderungen nicht ignorieren
Es ist nicht ratsam, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Schreiben kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:
- sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
- hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland
- überhöhte Inkasso-Gebühren
- ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Hilfe bei EFA Euro Accounting GmbH und Veripay BV
Haben Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung durch die EFA Euro Accounting GmbH erhalten? Oder haben Sie ebenfalls Erfahrung mit Veripay BV? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
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