Wenn ein gebuchter Flug ausfällt oder mehr als fünf Stunden Verspätung hat, muss die geplante Reise nicht ins Wasser fallen. In solchen Fällen gibt für Verbraucher zum einem die Möglichkeit, sich den Ticketpreis zurück erstatten zu lassen. Auch ist ein Recht auf Ersatzbeförderung gegeben. Der Flugveranstalter verpflichtet sich, Sie auf einem alternativen Weg zum Reiseziel zu befördern. Selbst wenn Piloten zum Streik aufrufen und ihre Arbeit niederlegen, ist dieses Recht gegeben. Die Fluggesellschaft müsste in dem Fall beispielsweise die Kosten einen Ersatztransport, das bedeutet für eine Bus- und Bahnreise, tragen. Weiteren Fragen klären wir im folgenden Fragenkatalog. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Was muss ich bei Ankündigung eines Streiks tun?
Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Flüge storniert wurden. Dazu besuchen Sie am besten die jeweilige Internetseite des Anbieters. Am Beispiel der Lufthansa gibt es auf der Homepage die Auswahl „Flugstatus“, unter der aktuelle Informationen abgerufen werden können. Zusätzlich wird ein SMS-Dienst angeboten, der im Falle eines Flugausfalls per Kurznachricht Bescheid gibt. Im Falle eines Ausfalls kann unter „Buchungen“ die Reise umgebucht oder gar storniert werden.
Flug gestrichen, was nun?
Sollte Ihr Flug streikbedingt ausfallen, muss sich die Fluggesellschaft schnellstmöglich um eine Ersatzbeförderung bemühen. Dauert der Ausstand gar länger, muss ein alternativer Flug angeboten werden. Innerhalb Deutschlands bietet sich in dem Fall eine Reise per Bus und Bahn an. Kaufen Sie jedoch nicht auf eigene Faust ein Ticket, da Sie die Kosten eventuell nicht erstattet bekommen. Seien Sie zudem pünktlich am Flughafen, damit der Veranstalter genügend Zeit zur Organisation gegeben hat. Eventuell ist ein Ersatzflug im Bereich des Möglichen.
Mein Flug hat mehr als fünf Stunden Verspätung
In dem Fall können Sie vom Vertrag zurücktreten oder um eine Erstattung des Ticketpreises bitten. Außerdem verpflichtet sich die Fluggesellschaft, Sie während der Wartezeit mit Getränken und Nahrung zu versorgen. Wichtig: Dazu sind nur europäische Fluggesellschaften verpflichtet. Gegebenfalls muss der Veranstalter sich auch um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln, hat der Verbraucher die Möglichkeit, eine Minderung der Reisekosten zu erfragen.
Habe ich bei einem gestrichenen Flug ein Recht auf Entschädigung?
Sie bekommen ihr Geld komplett zurück, sofern der Flieger nicht abhebt. Die Fluggesellschaften sind durch EU-Richtlinien sogar dazu verpflichtet. Der Ticketpreis kann selbst bei einer Wartezeit von über fünf Stunden storniert werden. Falls eine Umbuchung gewünscht ist, empfiehlt sich die Nutzung der jeweiligen Homepage der Fluggesellschaft. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Gibt es bei nicht angetretener Reise Schadensersatz?
Sollten Sie nicht mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über den Ausfall des Fluges informiert worden sein, haben Sie ein Recht auf Schadensersatz. Der Betrag ist in mehrere Staffeln (zwischen 200 und 600 Euro) unterteilt, die sich auf die Länge der Flugstrecke beziehen. Dies gilt allerdings erst bei einer verspäteten Ankunft am Reiseziel von mindestens drei Stunden.
Wichtig: Ein Streik fällt unter „Höhere Gewalt“. Deshalb sind Fluggesellschaften nicht zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet, wenn der Flieger streikbedingt nicht abhebt.
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