Die dem Verein derzeit (13.12.2012) bekannten geforderten Summen bewegen sich zwischen 1.000 Euro und rund 3.000 Euro, und basieren auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009. Seinerzeit war die Kanzlei Baumgarten Brandt mit diesen Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts von KSM GmbH beauftragt. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Die betroffenen Verbraucher sendeten uns ihre Unterlagen zu und gaben teilweise sogar an, dass sie bereits damals durch einen Rechtsanwalt in dem Sachverhalt vertreten wurden.
In anderen Fällen sind seinerzeit längst Vergleiche geschlossen oder Unterlassungserklärungen abgegeben worden.
Einige Verbraucher haben nach eigenen Angaben gegenüber Verbraucherdienst e.V. gar keine Abmahnung erhalten wie z. B. Herr M.
Dessen aktuelle Inkassoforderung der Condor Forderungsmanagement GmbH wurde an seine ehemalige Adresse geschickt - die seit 11 Jahren nicht mehr zutrifft. Nur einem Zufall war es zu verdanken, dass die Inkassoforderung der Condor in seinen Besitz gelangte.
In weiteren Fällen wurden Verbraucher, die uns ihre Schreiben zusendeten, unter Umgehung des eingeschalteten Anwalts der Betroffenen direkt angeschrieben.
Die Vorgehensweise erweckt den Eindruck bzw. legt die Vermutung nahe, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt die Forderungen der KSM GmbH an das Inkassounternehmen Condor Forderungsmanagement abgetreten hat.
Inkassoforderung der Condor Forderungsmanagement
Bei den Schreiben handelt es sich offenbar um Serienbriefe, die keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen. In den Schreiben der Condor Forderungsmanagement GmbH wird behauptet, es bestehe eine Forderung der KSM GmbH gegen den Abgemahnten. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Unerwähnt / unberücksichtigt seitens Condor bleibt, dass in einigen Fällen Forderungen nach Aussagen betroffener Verbraucher bestritten wurden - und das gesamte Inkassoverfahren daher zum Scheitern verurteilt ist.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
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oder per E-Mail:
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
FLEX und kein Ende. Seriosität ist ein anderes Kapitel.
AntwortenLöschenSchon Spiegel berichtete über die FLEX - konklomerate.Im Sept. 2011 verlieh der Bund der Energieverbaucher den TITEL "TRÜBE FUNZEL" an FLEX, wegen außergewöhnlichem rüden Verhaltens gegenüber Verbrauchern. Versprechen werden von Flex teils nicht eingelöst. Siehe Verfahren bei dem LG Heidelberg mit Verifox und auch in Hamburg.Verbraucher die hintergangen und getäuscht werden, solltn auch strafrechtlich gegen unsaubere Methoden vorgehen. Irgendwann muß das strafrechtlich auch zu Buche schlagen.