Herr K. wurde durch die Gold International SE oder von deren beauftragten Call Center durch einen unerlaubten Werbeanruf kontaktiert. Die Gold International SE war der Meinung, dass es sich nicht um einen unerlaubten Werbeanruf handeln würde, denn Herr K. wäre schon Kunde von LottoX gewesen. Die Firma LottoX gehöre zum Firmenverbund und aus diesem Grunde dürfte Herr K. angerufen werden, um die Gold Aktie angepriesen bekommen. Eine derartige Vorgehensweise war schon Gegenstand der Unterlassungsklage durch die Verbraucherzentrale Baden Württemberg beim OLG in Düsseldorf im Januar 2015. Das Gericht entschied, dass der Gold International SE untersagt ist, Verbraucher im geschäftlichen Verkehr anzurufen. Erst recht ohne eine Einwilligung für das Telefonat, in dem die Gold Aktie angepriesen wird.
Was soll Inhalt des Werbeanrufs gewesen sein?
Laut der Aussage von Herr K. wurde durch den Anrufer im Telefonat erklärt, dass er sich an erfolgsversprechenden Wachstumsmärkten beteiligen könne. Dazu könne er die Gold Aktien der Gold International SE mit hohen Gewinnmargen erwerben. Die Unterlagen können unverbindlich übersandt werden. Nach Eingang und Sichtung der Unterlagen teilte Herr K. der Gold International SE mit, dass er kein Interesse habe. Daraufhin erhielt Herr K. zwei Mahnungen, in denen er aufgefordert wurde, die Reservierungsprämie in Höhe von 65,00 EUR monatlich zu zahlen. Auf telefonischer Nachfrage bei der Gold International SE wurde ihm nach eigenen Aussagen mitgeteilt, dass er einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen wäre und die Widerrufsfrist abgelaufen sei. Herrn K. wurden dann die Reservierungsprämien mittels Lastschrift vom Konto eingezogen.
Informationen zu der Gold International SE im Internet
Verbraucherdienst e.V berichtete seit längerem schon über das Geschäftsmodell der Gold International SE. Herr K. rief an und die Juristen des Verbraucherdienst e.V nahmen sich seiner Angelegenheit „Gold Aktie“ an. Es wurde die Gold International SE angeschrieben und Rückzahlungsansprüche geltend gemacht. Nachdem die Gold International SE sich verweigerte, wurde Klage eingereicht. Erfolgreich die Gold International SE wurde durch das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 27 C 680/15) auf Rückzahlung der gesamten eingezahlten Einlage verurteilt - zuzüglich Zinsen. Ebenfalls wurden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt.
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