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Mittwoch, 10. Dezember 2014

Branche100.eu | Klage



Aufgrund einer Klage urteilte am 05.06.2014 das Landgericht Wuppertal über einen kostenpflichtigen Eintrag des Branchenbuch " branche100.eu."

Eintrag in branche100.eu wertlos und sittenwidrig, Klage abgewiesen

Bei Klage eines Opfers entschied mit einem überraschenden Gerichtsurteil  das (LG Wuppertal, mit Hinweisbeschluss vom 05.06.2014 – 9 S 40/14) die Klage abzuweisen. Die Wuppertaler Richter stellten fest, dass eine kostenpflichtige Aufnahme / ein kostenpflichtiger Eintrag in branche100.eu praktisch wertlos sei. Denn der Googlesuchende finde keinen gewünschten Eintrag in dem Online-Portal branche100.eu. Deshalb sei ein objektiv auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bezüglich der vereinbarten Bezahlung entstanden. Der abgeschlossene Vertrag mit branche100.eu sei laut dem Urteil des Landgerichts Wuppertal außerdem sittenwidrig und damit wurde die Klage abgewiesen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


910 Euro netto pro Jahr für einen Premiumeintrag

Der Branchenbucheintrag, worüber das Landgericht im Rahmen einer Klage gegen branche100.eu urteilte, wird von der Tele Media Data Basis Ltd. aus London (Suite 3, 95 Wilton Road SW1V 1BZ) betrieben. Ein sogenannter Premiumeintrag (siehe Screenshot) kostet für Gewerbetreibende 910 Euro netto pro Jahr (Mindestlaufzeit 24 Monate mit automatischer Verlängerung). Ein Opfer eines kostspieligen Eintrags klagte kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist vor dem Amtsgericht Wuppertal. Die Tele Media Data Basis Ltd. legte nach dem verlorenen Prozess Berufung vor dem Landgericht Wuppertal ein. Das Landgericht wies die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurück. Nach § 138 BGB sei die Klageforderung laut dem Urteil sittenwidrig, da niemand das Branchenbuch branche100.eu kennen würde, damit war die Klage zugunsten des Opfers entscheiden worden.

Verbraucherdienst e.V. informiert über den sittenwidrigen Vertrag 

In dem aktuellen Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass es einfach wäre mittels Schaltung einer Online-Anzeige eine größere Aufmerksamkeit zu erreichen. Das ist jedoch nicht die Zielsetzung bei einem abgeschlossenen Vertrag mit einem Eintrag in das Branchenbuch branche100.eu. Haben Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen aus London oder anderen Branchenbucheinträgen ungewollt abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die Verträge mit dem britischen Unternehmen sowie über andere gewerbliche Branchenbucheinträge. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Abzocke und Betrug durch 0900 Nummer

Prozess gegen Gewinnspiel-Mafia mit 0900erNummern: Ortenauer vor Gericht
Mit Gewinnversprechen soll eine mutmaßliche Betrügerbande meist ältere Menschen auf überteuerte Telefon-Hotlines gelockt haben. Ebenfalls angeklagt: die auf Mallorca verhafteten Ortenauer Michael H. und Klaus Z.

Mehr als 1000 Seiten umfasst die Anklageschrift. Vor dem Landgericht Mannheim beginnt am Dienstag ein Großprozess gegen acht Mitglieder der Gewinnspiel-Mafia. Unter den vier Angeklagten sind auch die beiden in Offenburger Polizei- und Justizkreisen bestens bekannten Gewinnspielbetrüger Michael H. und Klaus Z., die im Herbst bei einer Razzia auf Mallorca festgenommen worden waren und seither in U-Haft sitzen. Auf der Ferieninsel hatten sie im Luxus geschwelgt und eiskalt ihre Geschäfte fortgeführt – trotz einer Bewährungsstrafe, zu der sie im Februar 2009 in Offenburg verurteilt worden waren. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. 



Die Masche ist immer die gleiche, wie aus diversen aufwändigen Gerichtsverfahren in Offenburg bekannt ist: Gutgläubige und naive Zeitgenossen werden mit telefonischen oder schriftlichen Gewinnversprechen geködert und sollen sich zur vermeintlichen Gewinnauszahlung über 0900er-Nummern melden. Sie landen dann zu Minutenpreisen von 2,99 Euro in langen Warteschleifen, freilich ohne jemals auch nur einen Cent vom erträumten Gewinn zu sehen. Die Betrüger konnten in den vergangenen Jahren auf diese Weise viele Millionen Euro einnehmen.
In der jüngsten Prozessrunde geht es um 140 Fälle, in denen vier der Angeklagten, darunter auch die beiden Ortenauer H. und Z., mehr als 2,9 Millionen standardisierter Gewinnmitteilungen an überwiegend ältere Personen versandt hatten. Dabei nutzten sie BZ-Informationen zufolge Briefkastenfirmen: von August 2008 bis August 2009 in 88 Fällen mit Sitz in Erfurt und von September 2009 bis August 2010 in weiteren 52 Fällen mit Sitz im slowakischen Bratislava. 
Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.


Laut der Mannheimer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität wurden die Anrufer auf den Mitteilungen zwar im Kleingedruckten auf den Minutenpreis von 2,99 Euro hingewiesen, nicht aber auf die erhebliche Zeit, die für eine Registrierung erforderlich ist. Auf diese Weise sollen 180 000 Anrufe erfolgt sein, bei denen den arglosen Opfern ein Gesamtschaden von 3,7 Millionen Euro entstand – pro Anruf also mehr als 20 Euro. Urteil wird erwarten Ende Dezember. Quelle: http://www.badische-zeitung.de/offenburg/prozess-gegen-gewinnspiel-mafia-ortenauer-vor-gericht--48336203.html

PS: Dei Bundesnetzagentur stellt eine 0900er Suchmaschine zur Verfügung, hier können 0900er Rufnummern nach Betreiber abgefragt https://blog.verbraucherdienst.com/verschiedenes/0900-nummer-wer-ruft-an-was-kostet-ein-anruf/



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