Aufgrund einer Klage urteilte am 05.06.2014 das Landgericht Wuppertal über
einen kostenpflichtigen Eintrag des Branchenbuch " branche100.eu."
Eintrag in
branche100.eu wertlos und sittenwidrig, Klage abgewiesen
Bei Klage eines Opfers entschied mit einem überraschenden
Gerichtsurteil das (LG Wuppertal, mit Hinweisbeschluss vom 05.06.2014 – 9 S 40/14)
die Klage abzuweisen. Die Wuppertaler Richter stellten fest, dass eine
kostenpflichtige Aufnahme / ein kostenpflichtiger Eintrag in branche100.eu praktisch
wertlos sei. Denn der Googlesuchende finde keinen gewünschten Eintrag in dem
Online-Portal branche100.eu. Deshalb sei ein objektiv auffälliges
Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bezüglich der vereinbarten
Bezahlung entstanden. Der abgeschlossene Vertrag mit branche100.eu sei laut dem
Urteil des Landgerichts Wuppertal außerdem sittenwidrig und damit wurde die
Klage abgewiesen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
910 Euro netto pro
Jahr für einen Premiumeintrag
Der Branchenbucheintrag, worüber das Landgericht im Rahmen
einer Klage gegen branche100.eu urteilte,
wird von der Tele Media Data Basis Ltd. aus London (Suite 3, 95 Wilton Road
SW1V 1BZ) betrieben. Ein sogenannter Premiumeintrag (siehe Screenshot) kostet für
Gewerbetreibende 910 Euro netto pro Jahr (Mindestlaufzeit 24 Monate mit
automatischer Verlängerung). Ein Opfer eines kostspieligen Eintrags klagte kurz
vor dem Ablauf der Verjährungsfrist vor dem Amtsgericht Wuppertal. Die Tele
Media Data Basis Ltd. legte nach dem verlorenen Prozess Berufung vor dem
Landgericht Wuppertal ein. Das Landgericht wies die Berufung nach § 522 Abs. 2
ZPO zurück. Nach § 138 BGB sei die Klageforderung laut dem Urteil sittenwidrig,
da niemand das Branchenbuch branche100.eu kennen würde, damit war die Klage zugunsten des Opfers entscheiden worden.
Verbraucherdienst
e.V. informiert über den sittenwidrigen Vertrag
In dem aktuellen Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass
es einfach wäre mittels Schaltung einer Online-Anzeige eine größere
Aufmerksamkeit zu erreichen. Das ist jedoch nicht die Zielsetzung bei einem
abgeschlossenen Vertrag mit einem Eintrag in das Branchenbuch branche100.eu.
Haben Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen aus London oder anderen
Branchenbucheinträgen ungewollt abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die Verträge mit dem
britischen Unternehmen sowie über andere gewerbliche Branchenbucheinträge. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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