Branchen-Index „ranking-bank“ - Eintrag durch doppelten Anruf
Das Webportal „ranking-bank“ wird betrieben durch die Firma Verlag für virtuelle Dienste aus Emmerich. Laut der eigenen Webseite, die unter ranking-bank.de bzw. ranking-bank.com aufrufbar ist, beschreibt sich das Unternehmen als „qualifizierte Full-Service-Agentur für Suchmaschinen-Marketing“. Diese Dienstleistung nutzt die Agentur, indem sie die Absicht haben, dass der Gewerbetreibende mehr Besucher bekommt, daraus neue Kunden gewinnen könne und so dauerhaft bessere Geschäfte durch das Internet machen kann. Ob das tatsächlich stattfindet kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Wie kommt so ein Eintrag zustande? Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es: „Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem zweiten Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) des Verlags für virtuelle Dienste den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt.“ (Quelle: http://www.ranking-bank.de/agb.html, Stand 28.02.2017).
Screenshot "ranking-bank.de/agb.html" | 08.03.2017 |
Laut AGB „Das Angebot für einen kostenfreien Basiseintrag kann ausschließlich nach Registrierung online, telefonisch oder in Textform abgeben werden.“. Sollten der Gewerbetreibende ein Basiseintrag auf der Seite ranking-bank.de gewählt haben, könnte es sein das dieser durch den Verlag für virtuelle Dienste telefonisch kontaktiert wird, um einen kostenpflichtigen Eintrag abzuschließen.
Beim zweiten Anruf besteht laut den AGB die Möglichkeit, dass der Basiseintrag zu einem kostenpflichtigen Premiumeintrag umgewandelt wird.
Hohe Kosten für einen Premiumeintrag
Wie tief muss ein Gewerbetreibender für ein solcher kostenpflichtigen Firmeneintrag in die Taschen greifen? Unter dem Punkt „Leistungspakete und Preise“ ist zu lesen:
Standard Preise: 1 Jahr Laufzeit 990,00 EUR inkl. MwSt. /
Zwei Jahre Laufzeit + Gratis Jahr: 1.980,00 EUR inkl. MwSt.
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Über Sinn und Zweck eines Eintrags in einem Branchenbuch lässt sich mit Sicherheit streiten. Der Mehrwert für Gewerbetreibende lässt sich über SEO-Analyse-Werkzeuge messen; wobei jeder Interessierte sich selbst seine Meinung dazu bilden sollte. Es gibt sicherlich auch nützlicheFirmenverzeichnisse (unter anderem die Gelben Seiten, Firmen-atlas.com), mit denen besonders Firmen ohne eigene Webseite in den Suchergebnissen punkten können.
Der Verlag für virtuelle Dienste bietet Unternehmern und Dienstleistern eine lange Liste an Dienstleistungen an, wie zum Beispiel „Verlinkung zu Google, Yahoo, Avista etc“. Ist eine Verlinkung zu Suchmachinen empfehlenswert? Eine Indexierung der Webseite für entsprechende Suchergebnisse wäre unter Umständen erfolgreicher. Zusätzlich ist zu erwähnen, dass uns „Avista“ unbekannt ist. Vielleicht ist die seit 2013 abgeschaltete Suchmaschine AltaVista gemeint? Selbst dann wäre der Sinn einer Verlinkung dorthin schleierhaft.
Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.
Wurden Sie auch durch den Verlag für virtuelle Dienste kontaktiert? Wir beantworten Ihnen allgemeine Fragen zu dem Thema. Nutzen Sie unsere folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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0201-176 790
oder per E-Mail:
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