Posts mit dem Label EBVZ werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label EBVZ werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 19. August 2014

Spezial Detektei Faust | EBVZ | Branchenbuch



Spezial Detektei Faust arbeitet zurzeit (Stand August 2014) für die EBVZ und schüchtert gezielt Gewerbetreibende ein um Geldforderungen ihrer Schuldner beizutreiben. Ein Schreiben vom 12.08.2014 mit einem Ermittlungsauftrag bekam Firma H. G. aus B. von der Spezial Detektei Faust aus Köln zugeschickt. Firma H.G. wandte sich hilfesuchend an den Verbraucherdienst e.V. und ist nun ein Mitglied geworden.

922,03 Euro werden gefordert

Der Verlag für elektronische Medien Melle (EBVZ) beauftragte durch Kanzlei Dr. Harald Schneider die Spezial Detektei Faust zur Observation von Schuldnern, wie das neue Mitglied des Verbraucherdienst e.V.  Adressaten der Drohbriefe von der Spezial Detektei Faust sind Gewerbetreibende, die einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag für die EBVZ nicht bezahlt hatten. Früher trieb die Euro Treuhand Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen für die EBVZ bei. Mit der Einschaltung der Detektei hat die Beitreibung der Geldforderungen eine neue Stufe erreicht, Denn die Detektei tritt nicht nur als Ermittler in Erscheinung, sondern arbeitet gleichzeitig als eine Inkassofirma, wie man auf der Webseite der Spezial Detektei Faust sehen kann. Hier stellt sich dazu noch die Frage, ob diese Detektei überhaupt berechtigt ist die Forderungen für die EBVZ beizutreiben. Insbesondere weil noch nicht einmal ein Gerichtstitel in der Angelegenheit ergangen ist. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. 

Aufwendige Ermittlungsmaßnahmen

Laut des Schreibens sei die Spezial Detektei Faust befugt aufwendige Ermittlungsmaßnahmen gegenüber dem Gläubiger, der Firma H.G. aus B., durchzuführen. In dem Schreiben droht außerdem die Detektei, dass diese längerfristig und intensiv die wirtschaftlichen Verhältnisse recherchiere, wenn nicht binnen einer Woche nach Zustellung geantwortet würde. Die Spezial Detektei Faust müsse dann anschließend die Gründe bezüglich der Nichtzahlung des Schuldners überprüfen. Auch die Zweckmäßigkeit einer Forderungstitulierung müsse durch die Detektei geprüft werden.

Aufdeckung der Vermögensverhältnisse

Die Spezial Detektei Faust sei beauftragt, die Analyse der vorhandenen Vermögenswerte, die Aufdeckung eidesstattlicher Offenbarungserklärungen, die Ermittlung von Schein-Arbeitsverhältnissen sowie Strohmann-Verhältnissen des Schuldners für die EBVZ zu recherchieren. Diese Recherchen für die EBVZ seien allerdings mit weiteren Kosten verbunden. Deshalb fordere die Spezial Detektei Faust den Schuldner, die Firma H.G., auf die Geldforderung für die EBVZ ohne weitere Recherchen zu erreichen. Deshalb sei ein Außendienstmitarbeiter telefonisch zu erreichen um eine schnelle Einigung gegenüber der EBVZ zu erreichen. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Statt eines Telefonats mit einem Außendienstmitarbeiter der Spezial Detektei Faust!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.


Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 23. April 2014

EBVZ Branchenverzeichnis | Verlag für elektronische Medien | Melle

Rechnung vom EBVZ Branchenverzeichnis erhalten? Der Verlag für elektronische Medien aus Melle  ruft weiterhin Gewerbetreibende an, um Einträge in das Online-Branchenbuch EBVZ per Cold Call zu vermitteln. Hinsichtlich eines Eintrags werden nur zwei Anrufe benötigt, um einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. Ein Widerruf des Vertrags ist für Selbstständige und Freiberufler nicht möglich, da für Gewerbetreibende eine andere Rechtssprechung als für normale Verbraucher gilt.



26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln

EBVZ: Vertragsabschluss per Cold Call – Widerruf für Selbstständige nicht möglich 


Der Verlag für elektronische Medien Melle aus Bruchmühlen, einem Stadtteil von Melle, wird von der Inhaberin Vanessa Gambietz geführt und hat eine Zweigstelle in Emmerich. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Die Gewerbetreibenden werden per Cold Call zu einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag überredet. Am Telefon soll der zuvor kostenlos erstellte und geführte Eintrag in das Online-Branchenbuch EBVZ abgeglichen werden, um eine Vertragsverlängerung zu erreichen. Stimmt der Gewerbetreibende dem Vorschlag nicht sofort zu, wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer schlechteren Sichtbarkeit des angerufenen Unternehmens gedroht. Mittels eines zweiten Anrufs wird der abgeschlossene Vertrag mit dem Branchenbucheintrag EBVZ vertraglich bestätigt. Ein Vertrag hat eine Dauer von 12 Monaten; es besteht sogar die Möglichkeit einen Vertrag für drei Jahre abzuschließen, wobei laut deren Homepage ein Jahr des Eintrags "geschenkt" wird. Ein Jahr in diesem Verzeichnis kostet den Gewerbetreibenden 357 EUR.

Ein Business-Eintrag mit einer Dauer von 36 Monaten kostet hingegen 714 EUR. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, schickt die EuroTreuhand Inkasso GmbH eine Zahlungsaufforderung, wobei 81 Euro Mehrkosten entstehen. Die Inkassofirma droht dann noch mit Negativeinträgen in Bonitätsdatenbanken.

EBVZ | Rechnung | 12.08.2015
EBVZ | Rechnung | 12.08.2015

26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln


Am 26.06.2014 verlor der "Verlag für elektronische Medien Melle" mit seinem Branchenbuch EBVZ in der zweiten Instanz beim Landgericht Bonn. Dabei ging es um die Anfechtung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Werbeanrufs mit dem das Unternehmen um seine Kunden geworben hatte. Laut des Gerichtsurteils sei es durch den Call Cold-Anruf zu einem Schaden gegenüber dem Gewerbetreibenden gekommen, der anschließend mit der Geldforderung des Verlags aufgerechnet wird. Der Schadensersatz bezüglich des Branchenbucheintrags wird somit mit der Geldforderung aufgerechnet. Sehr vereinfacht heißt das: 1-1 = 0! Das Urteil des Gerichts besitzt das Aktenzeichen Az III ZR 270 / 40. Inzwischen hat der Verlag eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Es bleibt also noch spannend bei diesem Branchenbuch! Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Unser Verein veröffentlicht ebenso einen zweiten Artikel für einen Eintrag in das Branchenbuch der EBVZ.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon: 

0201-176 790

oder per E-Mail: 



Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.