Mittwoch, 23. April 2014

EBVZ Branchenverzeichnis | Verlag für elektronische Medien | Melle

Rechnung vom EBVZ Branchenverzeichnis erhalten? Der Verlag für elektronische Medien aus Melle  ruft weiterhin Gewerbetreibende an, um Einträge in das Online-Branchenbuch EBVZ per Cold Call zu vermitteln. Hinsichtlich eines Eintrags werden nur zwei Anrufe benötigt, um einen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. Ein Widerruf des Vertrags ist für Selbstständige und Freiberufler nicht möglich, da für Gewerbetreibende eine andere Rechtssprechung als für normale Verbraucher gilt.



26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln

EBVZ: Vertragsabschluss per Cold Call – Widerruf für Selbstständige nicht möglich 


Der Verlag für elektronische Medien Melle aus Bruchmühlen, einem Stadtteil von Melle, wird von der Inhaberin Vanessa Gambietz geführt und hat eine Zweigstelle in Emmerich. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Die Gewerbetreibenden werden per Cold Call zu einem kostenpflichtigen Branchenbucheintrag überredet. Am Telefon soll der zuvor kostenlos erstellte und geführte Eintrag in das Online-Branchenbuch EBVZ abgeglichen werden, um eine Vertragsverlängerung zu erreichen. Stimmt der Gewerbetreibende dem Vorschlag nicht sofort zu, wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer schlechteren Sichtbarkeit des angerufenen Unternehmens gedroht. Mittels eines zweiten Anrufs wird der abgeschlossene Vertrag mit dem Branchenbucheintrag EBVZ vertraglich bestätigt. Ein Vertrag hat eine Dauer von 12 Monaten; es besteht sogar die Möglichkeit einen Vertrag für drei Jahre abzuschließen, wobei laut deren Homepage ein Jahr des Eintrags "geschenkt" wird. Ein Jahr in diesem Verzeichnis kostet den Gewerbetreibenden 357 EUR.

Ein Business-Eintrag mit einer Dauer von 36 Monaten kostet hingegen 714 EUR. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, schickt die EuroTreuhand Inkasso GmbH eine Zahlungsaufforderung, wobei 81 Euro Mehrkosten entstehen. Die Inkassofirma droht dann noch mit Negativeinträgen in Bonitätsdatenbanken.

EBVZ | Rechnung | 12.08.2015
EBVZ | Rechnung | 12.08.2015

26.06.2015 - Update - Urteil vom Landgericht Köln


Am 26.06.2014 verlor der "Verlag für elektronische Medien Melle" mit seinem Branchenbuch EBVZ in der zweiten Instanz beim Landgericht Bonn. Dabei ging es um die Anfechtung von Schadensersatzansprüchen wegen des unerlaubten Werbeanrufs mit dem das Unternehmen um seine Kunden geworben hatte. Laut des Gerichtsurteils sei es durch den Call Cold-Anruf zu einem Schaden gegenüber dem Gewerbetreibenden gekommen, der anschließend mit der Geldforderung des Verlags aufgerechnet wird. Der Schadensersatz bezüglich des Branchenbucheintrags wird somit mit der Geldforderung aufgerechnet. Sehr vereinfacht heißt das: 1-1 = 0! Das Urteil des Gerichts besitzt das Aktenzeichen Az III ZR 270 / 40. Inzwischen hat der Verlag eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Es bleibt also noch spannend bei diesem Branchenbuch! Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Unser Verein veröffentlicht ebenso einen zweiten Artikel für einen Eintrag in das Branchenbuch der EBVZ.


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