Montag, 14. April 2014

131 Inkassoforderungen abgewehrt

Zahlungsaufforderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen werden seit dem Jahr 2012 durch die jeweiligen Rechteinhaber an Inkassounternehmen abgegeben. 

Führende Inkassofirmen sind zum Beispiel die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement mbH, die Condor Forderungsmanagement mbH, die Focus Forderungsmanagement mbH bzw.  Debcon Debitoren Management mbH

Von 2009 bis 2011 versendeten  Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso Zahlungsaufforderungen, die aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen hervorgingen. Verbraucherdienst e.V. konnte für seine Mitglieder in 131 Fällen solche Inkassoforderungen aus Urheberrechtsverletzungen abwehren. In 84 Fällen zogen Debcon, Condor, Focus bzw. Rhein Inkasso sogar Mahnbescheide, die in einigen Fällen sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Form von Klagen führten. Diese Klagen, die aus ignorierten Abmahnungen entstanden, konnten jedoch verhindert werden, indem wir für unsere Mitglieder konstruktive Lösungsvorschläge fanden. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können. 

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon: 

0201-176 790

oder per E-Mail: 

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