Ein Gewerbetreibender legte uns einen Buchungsbeleg der INTRAG Internet Regional AG aus Kiel vor. Laut dieses Schreibens hat der Gewerbetreibende auf dem Firmenverzeichnis „regional.de“ bzw. „bayern-regional.de“ einen kostenpflichtigen Firmeneintrag gebucht. Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Unternehmen?
Wer ist die INTRAG Internet Regional AG?
Laut eigener Aussage ist die INTRAG Internet Regional AG „eine der führenden Internet-Marketing-Agenturen für Kleinunternehmen und Selbständige“. Die Firma aus Kiel betreibt das Brauchenbuch „regional.de“, welches auch leicht variiert nach Bundesländern sortiert z.B. „bayern-regional.de“ oder auch „berlin-regional.de“ in Erscheinung tritt.
Auf der Firmenhomepage der INTRAG Internet Regional AG stellt das Unternehmen ihr Angebot vor: Neben dem Branchenverzeichnis (Firmeneintrag) werden unter anderem „Google My Business“ Optimierungen und Homepage-Pakete angeboten.
„Jetzt Firma eintragen!“
Die INTRAG Internet Regional AG gibt an, dass „regional.de“ eines der „ältesten und führenden Regionalportale“ Deutschlands sei. Gewerbetreibende können dort kostenlos ihr Unternehmen eintragen lassen. Direkt unter dem Anmeldeformular gibt es sogar ein wahres „Schnäppchen“, Zitat:
„Schnell sein wird belohnt: Sind Sie heute unter den ersten 85 Anmeldungen, erhalten Sie einen 3-monatigen gratis Permium-Eintrag im Wert von 117,- € geschenkt!“
Keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „regional.de“
Davon abgesehen, dass sich wahrscheinlich ein Buchstaberdreher (Premium-Eintrag) eingeschlichen hat, findet man auf der Seite keinerlei Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dafür findet man auf der Homepage der Firma (http://www.intrag.de/AGB.html) folgenden Hinweis:
„Die INTRAG erbringt Ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, z.B. projektbezogen oder produktspezifisch. Die AGB des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung.“
Weiter heißt es:
„Die Gesamtkosten des Vertrages ergeben sich aus der Laufzeit, dem monatlichen Beitrag und den einmaligen Gebühren. Alle Preise gelten zzgl. gesetzl. MwSt. Sofern bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten nicht bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 12 Monate.“
Auf dem Firmenverzeichnis selbst sucht man nach AGB vergeblich. Somit kann nicht genau gesagt werden, welche Kosten für einen Eintrag entstehen, sobald die ersten drei kostenlosen Monate abgelaufen sind.
Dauer-Buchhaltungsbelege an unser Mitglied
Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. ist Gewerbetreibender und legte uns einen Dauer-Buchhaltungsbeleg vor. Dort wird eine Buchung eines Monatsbeitrag von 19,00 EUR gezeigt für einen Vertrag von „Online-Services“, „Regio-Finder Primiumplatzierung regional.de“ - erneut eine recht eigenwillige Interpretation des Wortes „Premium“.
Angeblich soll unser Gewerbetreibende über das Portal bayern-regional der INTRAG Internet Regional AG zu finden sein. Leider fand wir das betreffende Unternehmen nicht; weder der Firmenname war im Firmenverzeichnis auffindbar noch war der Ort gelistet, in dem die Firma ihren Sitz hat.
Gerne hätte sich Verbraucherdienst e.V. auch ein Bild über die Referenzkunden der INTRAG Internet Regional AG gemacht, doch die Unterseite „http://www.regional.de/Bayern/referenzkunden.php“ zeigt leider eine Fehlermeldung.
Der Gewerbetreibende gab uns gegenüber an, dass er nicht genau weiß, wo seine Firma nun gelistet sein soll – oder wie der sein Firmeneintrag aussehen soll.
Haben Sie auch Erfahrungen mit der INTRAG Internet Regional AG? Gerne können Sie uns kontaktieren. Nutzen Sie unsere Telefonnummer oder E-Mail Adresse.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Email: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



