Neues von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: ein Unternehmer erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Inkassobüro Pajisto Forderungsmanagement GmbH. Es sollen noch die Kosten für einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis offen sein.
Zahlungsaufforderung durch pajisto Forderungsmanagement, Köln
Uns wurde eine Forderung aufgrund einer offenen Rechnung von dem Inkassobüro pajisto Forderungsmanagement GmbH aus 50792 Köln vorgelegt. Im Auftrag der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH wird die Zahlung für den Dienstleistungsvertrag gefordert. Zuvor soll eine Unternehmensregistrierung auf der Plattform registrierungsstelle.online beauftragt worden sein.
Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 764,18 EUR gefordert. Diese Summe setzt sich aus der Hauptforderung und den anfallenden Inkassogebühren zusammen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, können weitere Kosten entstehen.
Forderung von Pajisto Forderungsmanagement GmbH // Sep 2021 |
RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH: Erfahrungen eines Unternehmers
Wir berichteten bereits im Januar 2021 über die angesprochene Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, doch der betroffene Unternehmer konnte uns Einzelheiten nennen, wie es zu dem Vertrag gekommen sein soll. Wir zitieren an dieser Stelle seine Aussagen:
Zitat: „Wir haben im April 2021 die **** (Anm. der Redaktion: Name der Firma bekannt) GmbH gegründet. Danach haben wir diverse Unterlagen von der Steuerbehörde, Gewerbeamt etc. erhalten. Ebenso kam ein Schreiben von der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH, die wir mit allen anderen Dokumenten in Pflichterfüllung wie wir dachten (…) unterzeichnet. Im August haben wir erste Rechnung erhalten, die uns stutzig machte“. Zitatende.
Ärgerlich: Kein Widerruf möglich
Noch einmal: der betroffene Gewerbetreibende erhielt die bekannte Offerte, die nach unserer Meinung bewusst den Eindruck vermitteln soll, dass es sich um ein offizielles Schreiben einer Behörde handelt. Der Zeitpunkt, wann dieses Schreiben zugestellt wurde, verstärkt diesen Eindruck. Auf uns wirkt es, als ob die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH ihre Offerte zwar als Angebot kennzeichnet, aber mit Hinweisen wie „Bitte hier unterschreiben und umgehend zurücksenden!“ zum Vertragsabschluss drängt.
Besonders weil es sich bei diesem Vertragsschluss um ein B2B (Business-to-Business) Geschäft handelt, ist der Ärger bei betroffenen Gewerbetreibenden groß. Denn es ist kein Widerruf bei derartigen Verträgen möglich. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen und verlängert sich sogar, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
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