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Freitag, 11. April 2025

Olea Marketing LLC – Offerten für Branchenguide Online im Umlauf

Mit einer sogenannten „Eintragungsofferte“ richtet sich die Olea Marketing LLC an Gewerbetreibende, um kostenpflichtige Businesseinträge zu verkaufen. Diese Einträge sollen im Branchenguide online veröffentlicht werden. Haben Sie auch so eine Offerte erhalten? Hier erfahren Sie, was alles zu beachten ist.

Titel: Olea Marketing LLC – Offerten für Branchenguide Online im Umlauf


Branchenguide – Olea Marketing - Fehlermeldung?

Gemeinden, Restaurant, Hotel, Vereine, Handwerker, Ärzte – all das sollen die sogenannten Top-Branchen auf der Webseite Branchenguide.Online sein. Mittels einer Suchfunktion sollen sich Firmennamen bzw. Suchwörter finden lassen. Wir gaben testweise „Friseur“ ein und erhielten die Fehlermeldung „Der Ort muss mindestens 3 Zeichen enthalten“. Seltsam, dabei gaben wir gar keinen Ort an?

Betrieben wird das optisch eher schlichte Portal von einer Firma namens Olea Marketing LLC mit Sitz in 1621 Central Ave, Cheyenne, WY 82001, USA.

Uns wurde eine Offerte vorgelegt, bei der es um kostenpflichtige Einträge in diesem Portal geht. Wir haben uns die genau angesehen.

Basiseintrag kostenfrei vs. Businesseintrag 1.800 EUR

Falls jemand im Jahr 2025 aus irgendeinem Grund – möglicherweise Nostalgie - tatsächlich seine Firmenadresse in einem Branchenverzeichnis veröffentlichen möchte, kann er dies derzeit sogar direkt auf dem Portal erledigen. Auf der Webseite Branchenguide Online fanden wir die Funktion „Eintrag erstellen“. Betreiberin Olea Marketing bietet Interessierten zwei Möglichkeiten der Eintragung an. Die beiden Varianten unterscheiden sich besonders durch den Preis.

Basiseintrag:

  • Inklusive: Anschrift, Google-Map Anfahrtsbeschreibung, Website, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail
  • Nicht enthalten: zusätzliche Informationen, Schlagwörter, Suchmaschinenoptimierung bei Google, Optimale Platzierung in der Suchtrefferliste, Bilder, Öffnungszeiten, Videos
  • Unbegrenzte Laufzeit
  • Kostenfrei

Businesseintrag:

  • Inklusive: Anschrift, Google-Map Anfahrtsbeschreibung, Website, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail, zusätzliche Informationen, Schlagwörter, Suchmaschinenoptimierung bei Google, Optimale Platzierung in der Suchtrefferliste, Bilder, Öffnungszeiten, Videos
  • Jahresbeitrag 900 EUR, Gesamtbeitrag 1.800 EUR
  • Laufzeit: mindestens 24 Monate

„Die Zahlung für die online Bereitstellung des Eintrags ist im Voraus, nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug fällig“, konnten wir durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfahren. Darüber hinaus erfuhren wir noch über weitere wissenswerte Fakten über geschlossene Verträge (Quelle: https://branchenguide.online/agb, letzter Abruf 10.04.2025):

„4.2 Businesseintrag:

Der Businesseintrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ab dem Datum der Auftragserteilung. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit per Einschreiben oder E-Mail gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.“

Olea Marketing Unterschiedliche Fristen sorgen für maximale Verwirrung

Die uns vorliegende Offerte für einen Businesseintrag fällt besonders einen Unterschied zu den Angaben auf der benannten Webseite auf – obwohl auch hier Olea Marketing LLC Vertragspartnerin ist - es geht um die Kündigungsfrist.

Sollte der Vertrag gekündigt werden wollen, so müsste es laut den AGB im Netz mindestens drei Monate vor Vertragsende geschehen. Auf der Offerte heißt es jedoch: Die Laufzeit des Businesseintrages verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens acht Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.

Scan: Offerte für Branchenguide Online / April 2025
Offerte für Branchenguide Online / April 2025


Hilfe bei Branchenverzeichnissen

Unser Angebot richtet sich auch an Gewerbetreibende. Im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein stehen Betroffenen unsere angeschlossenen Rechtsanwälte bei, um sich gegen Forderungen zu wehren.

In vielerlei Fällen meldeten sich Unternehmer, Freiberufler und Selbständige bei uns, nachdem sie bereits (irrtümlicherweise) gezahlt hatten. Meist gaben sie uns gegenüber an, dass ihnen nicht bewusst war, dass es sich gar nicht um die offizielle Behörde handelt. Die hohen Forderungen überraschten die Gewerbetreibenden überwiegend negativ.

Fragen? Oder suchen Sie Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Montag, 6. Januar 2025

LIVE marketing LLC: Offerte für Onlineverzeichnis.net

Regelmäßig berichteten wir über das Firmenverzeichnisse bzw. Branchenbücher, die mit unverlangt zugesandten Formularen versuchen, kostenpflichtige B2B Verträge abzuschließen. Auch im Jahr 2025 scheint diese Methode weiterhin Thema zu sein: die LIVE marketing LLC möchte einen „Werbeeintrag in mehreren sozialen Medien“ und einen „Online Branchenbucheintrag“ erstellen lassen. Doch lohnt sich so ein Angebot für Gewerbetreibende? Wir sehen das kritisch.

Titel: LIVE marketing LLC: Offerte für Onlineverzeichnis.net


Formular „Ihr Branchenbucheintrag“ soll zurückgemailt werden

Ein Wort vermissen wir beim Lesen dieser vorliegenden Offerte der LIVE marketing LLC besonders: und zwar „Angebot“ – oder etwas Vergleichbares. Ohne diesen Hinweis ist es unter Umständen nicht offensichtlich, dass es sich hier um einen Neuauftrag handeln könnte, da die Unternehmerdaten des Empfängers bereits vorausgefüllt auf dem Formular sichtbar sind.

Mit diesen Daten sollen diverse Einträge, wie soziale Medien oder Online Branchenbuch, erfolgen. In diesem Fall wird der Empfänger gebeten, diesen Auftrag unterzeichnet angegebene E-Mail Adresse zurückzusenden. Diese E-Mail Adresse verweist auf die Webseite onlineverzeichnis.net (Stand 03.01.2025). Diese Seite wirbt mit der Aussage „Lass uns diese Stadt entdecken“; Die Preise für einen Eintrag sind auf der Seite „Preisgestaltung“ angegeben.

Januar 2025: Screenshot onlineverzeichnis.net/pricing/
Januar 2025: Screenshot onlineverzeichnis.net/pricing/ 


Live marketing LLC: Andere Preise auf dem Formular

Erstaunt stellten wir bei unserer Recherche fest, dass die Preise auf dem Formular nicht unbedingt mit den angegebenen Preisen der Webseite übereinstimmen. Die Offerte zeigt hingegen folgende Preise:

  • Nettopreis je Ausgabe: 649,00 EUR
  • Pflegekosten je Ausgabe: 449,00 EUR
  • Satz, Gestaltung, Reprokosten aus Ausgabe: 249,00 EUR

Das macht insgesamt eine Summe von 1.347,00 EUR pro Ausgabe. Diese Gebühr soll laut den ebenfalls ersichtlichen ABG auf dem Formular halbjährlich (!) gezahlt werden. Die Laufzeit beträgt jedoch insgesamt drei Jahre. Das würde bedeuten, dass die zu zahlende Summe von 1.347,00 EUR insgesamt mindestens 6 mal gezahlt werden müsste – insgesamt 8.082,00 EUR. Ein stolzer Preis für eine Leistung, deren Wert sich schwer beurteilen lässt.

Scan: Offerte Onlineverzeichnis.net Offerte / live Marketing LLC / Jan 2025
Offerte Onlineverzeichnis.net Offerte / live Marketing LLC / Jan 2025

Adressen werden via Social Media als Text gepostet

Die Webseite Onlineverzeichnis.net zeigt derzeit auf der Startseite über eingebundene Grafiken, folgende Hinweise:

  • Accreditid Professional für Bing Ads
  • Yandex Partner
  • Google Partner

Eine derartige Darstellung und Einbindung auf der eigenen Homepage würden wir als Qualifikationen der LIVE Marketing LLC interpretieren. Erstaunlich, da diese Webseite bei unserem Besuch über viele Blindtexte und weitere Baustellen verfügt; zum Beispiel ein Erläuterungstext zu der Überschrift "Auf der Suche nach den besten Apps?" mit dem Inhalt "Als ein unbekannter Drucker eine Kombüse vom Typ nahm und sie zu einem Musterbuch zusammenbaute. Es hat nicht überlebt" (siehe Startseite Onlineverzeichnis.net).

Was uns ebenfalls erstaunte war die Bearbeitung des "Werbeeintrags in mehreren sozialen Medien". Wir schauten uns diese Einträge bei Instagram an (https://www.instagram.com/onlineverzeichnis/) und staunten nicht schlecht, wie die vertraglichen Inhalte umgesetzt wurden. Tatsächlich werden diverse Adressen als Posting verbreitet, doch würden wir die Darstellung als überraschend vereinfacht interpretieren. Ob sich die Kunden für den Preis von über mehreren tausend Euro die Umsetzung so vorgestellt haben, wagen wir zu bezweifeln.

Screenshot: Onlineverzeichnis.net auf Instagram
Screenshot: Onlineverzeichnis.net auf Instagram


Vorsicht bei B2B Geschäften

Besonders bei Verträgen für Firmeneinträge gilt: Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende nehmen Sie Kontakt auf. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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Montag, 3. Mai 2021

Eventpoint24 GmbH: Erfahrungen mit dem Event-Portal

Derzeit machen die Hygiene- und Pandemiebestimmungen viele Freizeitgestaltungen unmöglich. Keine Konzerte, keine Feiern/Festivals oder vergleichbare Events – teilweise seit Monaten. Dennoch bietet das Portal mit dem Namen Eventpoint24 eine Art Verzeichnis für Orte, Locations und Veranstaltungen. Eingetragene Kunden können dort ihr Gewerbe darstellen, u.a. mit Kontaktdaten und Fotos. Doch wie kommen wie Verträge zustande?

Titelbild: Eventpoint24 GmbH: Erfahrungen mit dem Event-Portal


Viele Veranstaltungen auf einen Blick?

In der Zeit vor der Pandemie war die Frage häufig, was man am Wochenende unternehmen könnte. Es erscheint müßig, sich alle Veranstaltungskalender durchzulesen, um interessante Events zu finden. Da eignet sich ein Verzeichnis, welches sämtliche Veranstaltungen in der Umgebung durch Mausklick darstellen kann. Ein solches Verzeichnis betreibt die Firma EVENTpoint24 GmbH aus Magdeburg.

Das Portal wird in der DACH-Region angeboten; Besucher können auf der Startseite schnell zu den Bereichen Ort/Location, Unterkunft, Gastronomie, Technik, Agentur und Weitere gelangen. Unter jeder dieser Kategorien sollen sich eingetragene Anbieter durch eine Suchanfrage über einen Firmeneintrag finden und darstellen lassen. Uns ist ein möglicherweise vergleichbares Prinzip von Branchenbüchern bekannt, sozusagen Datenbanken, die Kontakt- und Adressdaten von Gewerbetreibenden auflisten.

Gewerbetreibende oder genauer Unternehmer, die im Bereich Freizeitgestaltungen, Gastronomie und Hotel/Motel etc. tätig sind, scheinen die Zielgruppe für EVENTpoint24 GmbH zu sein. Die dazugehörige Webseite lautet eventpoint24, jeweils mit der Endung .de, .at, .ch und .com. Zwei Gewerbetreibende, die Einträge auf dem Portal geschaltet haben sollen, haben uns über ihre Erfahrungen mit dem Service berichtet.

So viel kann ein Eintrag auf EVENTpoint24 kosten

„Täglich besuchen mehrere zehntausend Nutzer das Portal EVENTpoint24“, heißt es auf einem Bestätigungsschreiben der Firma EVENTpoint24 GmbH aus Magdeburg. Ein Mitglied übersandte uns die Unterlagen, wie u.a. den Vertrag für einen Eintrag auf dem Portal „eventpoint24“.

Ein kostenfreier Testeintrag soll zunächst 2 Monate laufen und alle Funktionen und Leistungspunkte einer Premiumpräsentation, sowie freien Zugang zum Kundenbereich. Der kostenfreie Testeintrag ist zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase.

Uns liegen die Preise für die „Eintragsart: Standard 2“ und eine Rechnung vor. Laut der Rechnung, Preisliste und der AGB soll dieser Eintrag 260,61 EUR kosten. Ein Eintrag dieser Art entspricht 3 Fotos, 3 Eventkategorien und 0 PDFs.

Vertrag kann über Cold Calling zustande kommen

Es gibt scheinbar unterschiedliche Varianten eines Eintrags, wie unter anderem Premiumeinträge. Laut den AGB tritt EVENTpoint24 nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen, die via einer Datenbank im Internet dargestellt werden (Stand 03.05.2021). Des Weiteren räumt EVENTPOINT24 dem Auftragnehmer, jedoch nur beim direkten Telefonmarketing, eine ein- oder zwei-monatige kostenfreie vorgeschaltete Testphase ein, der alle Funktionen des jeweilig gewählten Formates Premium/Top Premium/Top Premium Plus bietet.

Verträge für einen Eintrag in dem Verzeichnis können somit über das Telefon geschlossen werden. Gewerbetreibende sollten wissen, dass es bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf gibt. Besonders am Telefon sind schnell und verbindlich Verträge geschlossen.

Hilfe bei EVENTpoint24

Haben Sie als Unternehmer, Anbieter oder Vermieter auch einen Anruf für einen Eintrag auf EVENTpoint24 erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein Premiumeintrag auf eventpoint24.de o.ä. in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 31. Januar 2020

Wichtig für Gewerbetreibende: Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen

Wir berichten in unserem Blog häufig über die Erfahrungen von selbständigen und freiberuflichen Mitglieder mit unerwünschten Werbeanrufen. Durch sogenannte „Cold Calls“ können kostspielige Verträge mit einer langen Laufzeit zustande kommen, wobei für Gewerbetreibende kein Recht auf Widerruf besteht. Nicht selten findet für einen erfolgreichen Vertragsabschluss ein doppelter Anruf statt. Hier erfahren Unternehmer, worauf Sie bei Kaltakquise durch Callcenter achten sollten.

Titel: Wichtig für Gewerbetreibende: Doppelter Anruf kann zu kostenpflichtigen Eintrag führen

Wie funktioniert der doppelte Anruf?


Laut der Erfahrungen und Aussagen unserer Mitglieder verläuft der sogenannte doppelte Anruf meist ähnlich. Telefonisch wird das Unternehmen bevorzugt während der ohnehin stressigen Arbeitszeit kontaktiert, dabei kann es sich beim Anrufer um einen Mitarbeiter des Branchenbuch-Anbieters oder um einen Angestellten eines Callcenter handeln. Dieser informiert in einem Erstgespräch den Gewerbetreibenden über ein Angebot, bekannt sind u.a. Optimierungen der Präsenz und Reichweite in den Suchergebnissen bei Google oder der Abgleich eines angeblich bereits bestehenden Firmeneintrags. Es soll sogar vorgekommen sein, dass sich der Cold Caller als „Mitarbeiter von Google ausgab“.

In diesem Erstgespräch wird in der Regel kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Stattdessen weist der anrufende Mitarbeiter am Ende des ersten Kontaktes darauf hin, dass sie direkt im Anschluss von einem Kollegen angerufen werden. Uns ist durch Betroffene bekannt, dass der zweite Anruf nicht selten durch eine andere Firma getätigt wurde. In diesem zweiten Telefonat werden laut unserer Kenntnis nur kurz und knapp die Daten des angerufenen Betriebs bzw. Gewerbetreibenden abgefragt, die laut und deutlich mit einem „Ja“ zu bestätigen sind.

Der zweite Anruf zählt


Oft staunen jene Gewerbetreibende nicht schlecht, wenn ihnen einen hohe Rechnung für einen mehr oder weniger nützlichen Branchenbucheintrag ins Haus flattert. Nicht selten können die Betroffenen nicht rekonstruieren, wie die beiden Gespräche abliefen. Häufig rechneten die Unternehmer auch mit der schriftlichen Zustellung eines Angebot für die besprochene Dienstleistung, statt mit einem abgeschlossenen Vertrag. Bei B2B Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht, was möglicherweise nicht jedem Gewerbetreibenden bewusst ist.

Durch unsere betroffenen Mitglieder ist uns bekannt, dass bei Rechtsstreiten meist nur das zweite Telefonat von den involvierten Betreibern des Branchenbuchs vorgelegt werden, die den gültigen Vertragsabschluss bestätigen sollen. Das Erstgespräch, welches als Beispiel und im schlimmsten Fall ein vollkommen anderes Produkt zum Inhalt hatte, bleibt in der Regel außen vor.

Häufig nutzlose, aber teure Einträge?


Die Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenbücher nutzen bevorzugt allgemein bekannte Bezeichnungen für ihre Firmennamen, die zu Verwirrungen führen können. Schlagwörter wie „Medien“ oder „Online“ werden häufig genutzt oder leicht abgewandelte Firmenbezeichnung wie z.B. das „violette Branchentelefonbuch“.

Was ebenfalls schon mehrfach vorkam: betroffene Gewerbetreibende werden nach einem für die Branchenbuch-Betreiber erfolgreichem Vertragsabschluss von weiteren Unternehmen gleicher Art kontaktiert. So kann es mehrere Anrufe hageln, die sich vom Angebot kaum unterscheiden. Branchenbucheinträge, die für das Unternehmen keine nennenswerte Reichweite schafft, sondern auf die Unwissenheit der Vertragspartner setzt.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Fragen zu Branchenbüchern oder gar Probleme mit teuren Verträgen? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.