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Mittwoch, 6. April 2022

KS Anwaltssozietät, München: Forderung für Euro Lotto Zentrale / Jackpot

Uns wurde ein Schreiben von einer KS Anwaltssozietät aus München vorgelegt. Angeblich soll der Empfänger einen Vertrag mit einem Gewinnspiel abgeschlossen hat und die offene Summe von fast 300 EUR zahlen. Wir haben uns den Brief angesehen.

Titel: KS Anwaltssozietät, München: Forderung für Euro Lotto Zentrale / Jackpot


Vorgerichtliche Mahnung der Kanzlei Schmidt und Kollegen: Zum Inhalt

Das vorliegende Schreiben zeigt den Betreff „Vorgerichtliche Mahnung“ und beginnt folgendermaßen: „Unser Mandant hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte gemahnte Forderung, aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“. Punkt, ja an dieser Stelle endete der Satz und wirkt unvollständig.

Das ist nicht der einzige Schreibfehler in diesem Dokument, was einen recht unprofessionellen Eindruck auf uns hinterlässt. Die Kanzlei Schmidt und Kollegen schreibt weiterhin, dass ein Einverständnis vom Empfänger vorliegen würde und ggf. in einem gerichtlichen Verfahren als „Beweismitteln“ verwendet werden. Nein, das war nicht unser Schreibfehler, sondern ein weiteres Zitat.

Fast 300 Euro via Lastschrift

Insgesamt wird die Zahlung einer Gesamtforderung in Höhe von 289,50 EUR verlangt, zahlbar bis spätestens 13.04.2022 mittels Lastschrift. Ein SEPA Lastschriftmandat ist als zweite Seite beigefügt und ebnet den Weg für weitere kuriose Abbuchungen.

Die zweite Seite stellt gleichzeitig eine „Kündigung“ des Lotto-Abos dar. Ob überhaupt ein Abo abgeschlossen wurde, erscheint uns fraglich.

Uns sind fragwürdige Inkasso-Forderungen aus der Vergangenheit bekannt; wir berichteten bereits zahlreich in diesem Blog über vergleichbare Schreiben. Normalerweise wurde in bekannten Schreiben eine ausländische Kontoverbindung angegeben, auf die angeschriebene Verbraucher überweisen sollten. In diesem Fall taucht das Lastschriftmandat auf.

Scan: KS Anwaltssozietät / Seite 01 / Vorgerichtliche Mahnung
KS Anwaltssozietät / Seite 01 / Vorgerichtliche Mahnung

Scan: KS Anwaltssozietät / Seite 02 / Kündigung
KS Anwaltssozietät / Seite 02 / Kündigung


Wie man auf solche Forderungen reagieren sollte

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen stellen wir die Forderung arg in Frage und raten davon ab, die Summe von fast 300 EUR zu zahlen bzw. einer Lastschrift zuzustimmen. Unsere Recherchen zeigten auf, dass unter der angegeben Adresse ein Virtual Office mietbar ist und somit kein „fester“ Kanzleisitz der KS Anwaltssozietät.

Natürlich sollte auf berechtigte Forderungen durch Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen reagiert werden, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Gewinnspiel wie „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot-6/49“ abgeschlossen haben, sollten sie die Forderung in Frage stellen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartiges Schreiben erhalten? Zahlen Sie nicht ungeprüft die geforderte Summe. Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 16. Juni 2021

„Letzte außergerichtliche Mahnung“ durch „Euro Collect AG“

Eine Verbraucherin nutzte unsere „Abzocke melden“ Funktion, um über eine dubiose Zahlungsaufforderung zu reden, die in ihrem Briefkasten gelandet war. Der Absender soll eine „Euro Collect AG“ sein, die im ersten Moment an das bekannte Inkassounternehmen „Euro Collect GmbH“ aus Monheim erinnert – allerdings nur aufgrund des Namens. Denn die aktuell vorliegende Zahlungsaufforderung sollen an den Gewinnspielen „Euro Lotto Zentrale / EUROJACKPOT 49" teilgenommen haben.

Titel: „Letzte außergerichtliche Mahnung“ durch „Euro Collect AG“


„Euro Collect AG“ - Kein Mitglied im BDIU

Wir möchten erneut darauf hinweisen: bei dem Absender dieser Forderung handelt es sich nicht um die Euro Collect GmbH, über die berichteten an anderer Stelle. Bei der vorliegenden Zahlungsaufforderung wurde nur (absichtlich?) ein sehr ähnlicher Name gewählt, um unter Umständen seriös zu wirken.

Der Absender soll seinen Sitz im Theodor Heuss 23 in 50668 Köln haben. Das Schreiben erinnert stark an andere Forderungen, in denen für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen hohe Summen verlangt wurden. Auf dem vorliegenden Schreiben hat der aktuelle Absender Euro Collect AG viele Logos abgebildet, die wahrscheinlich darlegen sollen, dass Mitgliedschaften u.a. im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement und im BDIU bestehen sollen. Es wird sogar der Anschein erweckt, dass es sich hierbei um ein vom TÜV Saarland „Geprüftes Inkasso“ handeln soll.

Nicht zahlen! Euro Collect AG aus Köln fordert für angeblich offene Kosten

Regelmäßig berichten wir über Schreiben einer von dubiosen Firmen, in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen diverser Gewinnspiele bestehen sollen. Arglose Empfänger werden zur Kasse gebeten, obwohl das vorliegende Schreiben zahlreiche Fehler beinhaltet. Zum Beispiel den eigenen Firmennamen, der auf einmal „Euro Coolect AG“ (siehe Bild) lauten soll? Abkühlung kann sicherlich nicht schaden, aber Verbraucher haben keine Sperrung zu befürchten, sofern es sich nicht um ein seriöses Inkassounternehmen handelt.

Insgesamt verlangt der Absender aus Köln die Zahlung in Höhe von 269,46 EUR. Sollte nicht gezahlt werden, drohen weitere gerichtliche Schritte wie ein Vollstreckungsbescheid oder gar eine Pfändung. Überwiesen soll das Geld auf ein Konto in Griechenland.

Scan: Forderung einer "Euro Collect AG" / Juni 2021
Forderung einer "Euro Collect AG" / Juni 2021


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen. Sind folgende Angaben vorhanden? 

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Euro Collect AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 7. Mai 2021

Expert Kasse Inkasso AG – Außergerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung einer „Expert Kasse Inkasso AG“ vor. Das Schreiben wirkt wie eine der unseriösen Forderungen, über die wir in diesem Blog berichten. Angeblich sollen sich die Empfänger bei diversen Gewinnspielen angemeldet haben.

Titel: Expert Kasse Inkasso AG – Außergerichtliche Mahnung für Gewinnspiele


Unseriöse Zahlungsaufforderung aus Berlin: Zahlen Sie nicht!

Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Expert Kasse Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, sobald wie möglich soll eine Summe in Höhe von insgesamt 269,46 EUR überwiesen werden. Laut des vorliegenden Schreibens Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Euro Lotto Zentrale / Eurojackpot-6/49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Es soll hier hierbei um keine seriöse Forderung handeln. Der Absender Expert Kasse Inkasso AG ist aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen (Stand: 07.05.2021) und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen!

Das steht in der Forderung der Expert Kasse Inkasso AG

Viele Informationen, welche in einer seriösen Inkassoforderungen vorhanden sein sollten, werden in dem Schreiben nicht aufgeführt. So fehlt die Nennung des Mandanten und die Details des Vertrags (Forderungsaufstellung), dessen Kosten noch nicht beglichen sein sollen.

Das Formular ist mit „Letzte Außergerichtlicher Mahnung“ übertitelt und der Absender Expert Kasse Inkasso AG fordert die Zahlung einer Summe in Höhe von 269,46 EUR. Der Betrag soll auf eine belgische Kontoverbindung überwiesen werden, Kontoinhaber ist eine Expert Kasse AG. Es handelt sich hierbei um kein Inkasso-Unternehmen, welches im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.