Neuigkeiten von der Verbraucherhilfe e.V. aus Offenbach, nicht zu verwechseln mit uns! Uns wurden von einem betroffenen Verbraucher zwei Mahnungen vorgelegt, in denen die Zahlung von noch fälligen Mitgliedsbeiträge gefordert wird.
Vorwurf: Mitgliedsbeiträge nicht gezahlt?
„Somit sind Sie im Zahlungsverzug!“ heißt es in der ersten Mahnung an Herrn F., der unseren angeschlossenen Rechtsanwälten die Unterlagen zur Prüfung vorlegte. Laut der Mahnung soll Herr F. „seit kurzem“ Mitglied bei der Verbraucherhilfe e.V. sein und es sollte der fällige Mitgliedsbeitrag via Lastschrift vom Konto eingezogen werden.
Mit hohen Mahnkosten von insgesamt 10 EUR wird als Gesamtforderung ein Betrag in Höhe von 159,00 EUR gefordert – zahlbar innerhalb einer Frist von 10 Tagen. Die Verbraucherhilfe e.V. schreibt, dass erst nach Zahlungseingang alle Leistungen des Vereins in vollem Umfang genutzt werden können und weitergehend das Mahnverfahren eingestellt wird.
Zweites Schreiben: Drohung mit Pfändung
Herr F. reagierte nicht und erhielt folglich eine zweite Mahnung durch die Verbraucherhilfe e.V. Übertitelt mit „Letzte außergerichtliche Mahnung für den Beitrag Ihrer Mitgliedschaft“ droht der Verein aus Offenbach mit der Eintreibung der offenen Forderung durch ein Inkasso.
Zusätzlich warnt Verbraucherhilfe e.V. mit großen Lettern „Lassen Sie es nicht soweit kommen!“ Andernfalls sollen schwerwiegende Konsequenzen wie die Pfändung des Kontos und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung drohen.
Wir berichteten bereits im Juli 2021 ausführlich über die Verbraucherhilfe e.V. In dem Artikel behandeln wir in dem Zusammenhang den vorgeworfenen Vorstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz.
LG Duisburg untersagt diverse Tätigkeiten – Wartungsarbeiten seit Juli auf Homepage
Das Landgericht Duisburg hatte mit Urteil vom 28.05.2021, Az. 10 O 80/21 der Verbraucherhilfe aufgrund irreführender Falschaussagen und rechtsfehlerhafter Internetinhalte untersagt. Verboten ist seitdem zu behaupten, dass die Verbraucherhilfe
- Verbraucher schützt (Tenor Nr. 2 a)
- Schutz bietet, ggf. auch durch Kooperationspartner und eigene Dienstleistungen (Tenor Nr. 2 b)
- Hilfe bietet bei diversen Verbraucherproblemen (Tenor Nr. 2 a)
- Unterlassungsschreiben an Unternehmen sendet (Tenor Nr. 2 a)
sowie einiges mehr.
Wir verzichten bewusst auf das Originalzitat, da dies den Artikel unleserlich machen würde angesichts der Vielzahl der Verbote und um nicht für verbotene Inhalte zu werben.
Insgesamt wurden 8 konkrete Handlungen untersagt, die sich wiederum in weitere Handlungsuntersagungen aufgliedern.
Seit damals ist auch die Webseite der Verbraucherhilfe im „Wartungsmodus“, so dass ohnehin fraglich ist ob die satzungsgemäßen Aufgaben, ggf. auch wie, erfüllt werden und erfüllt werden können, soweit diese nicht ohnehin verboten wurden.
Hilfe und Kontakt: Wir beantworten Ihre Fragen
Haben Sie auch Erfahrungen mit der Verbraucherhilfe e.V.? Oder haben Sie auch eine Mahnung erhalten, die Sie zur Zahlung auffordert? Reagieren Sie! Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch oder via Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur im Mitgliederauftrag aktiv werden können. Für weitere Fragen nehmen Sie Kontakt auf.
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
TEL: 0201-176 790
E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com
WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
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