Mittwoch, 4. April 2018

Zahlungsaufforderung von einer „Kanzlei Sponga“

Aktuell steht das Telefon kaum still. Viele besorgte Verbraucher fanden Zahlungsaufforderungen durch eine „Kanzlei Sponga“ in ihrem Briefkasten. Ein Teil des Namens kommt Lesern und Leserinnen dieses Blogs möglicherweise bekannt vor: Mitte Januar diesen Jahres berichteten wir über Post von einer sogenannten „Sponga Inkasso AG“. Hier folgen weitere Informationen für betroffene Verbraucher.


„Inkassoverfahren“ von der Kanzlei Sponga


Ein gewisser „Thomas Müller“, Rechtsanwalt, schreibt im Auftrag einer unbekannten Mandantin eine Zahlungsaufforderung, um noch vermeintlich offene Kosten einzufordern. Tätig ist er für eine sogenannte „Kanzlei Sponga“, die ihren Sitz in London, England und zusätzlich eine Postadresse in Frankfurt am Main.

Seit 2014 ist es für Inkassodienstleistungen erbringende Rechtsanwälte verpflichtend, den genauen Forderungsgrund und das Datum des Vertragsschlusses sowie eine konkrete Zinsberechnung mitteilen. Das ist in dem Schreiben der „Kanzlei Sponga“ bzw. Thomas Müller nicht der Fall. Es fehlt sogar eine genaue Bezeichnung des Vertrages, der angeblich getätigt worden sein soll.

Inhalt der Zahlungsaufforderung


RA Müller schreibt: „Bedauerlicherweise haben Sie die Ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen“. In den darauffolgenden vor Grammatikfehlern strotzenden Sätzen weist der für die Kanzlei Sponga tätige Anwalt darauf hin, dass bei einer Nichtzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Innerhalb einer knapp gesetzten Frist soll ein Betrag in Höhe von 279,49 EUR gezahlt werden. Wie gesagt: es sind keinerlei Informationen zum Vertrag oder zur unbezahlten Dienstleistung enthalten. Es ist tatsächlich nur von einer offenen Forderung die Rede.

Dem Schreiben ist ein teilweise ausgefüllter Zahlschein angehängt. Zahlungsempfänger ist dort eine gewisse „Sponga BVBA“ und das Geld soll weder auf ein deutsches oder britisches Konto überwiesen werden, sondern auf eins in Belgien.

Scan: Forderung der Kanzlei Sponga
Forderung der Kanzlei Sponga


Wenige Informationen über RA Thomas Müller und Kanzlei Sponga


Nun ist „Thomas Müller“ ein recht häufig vorkommender Name. Aus diesem Grund kann derzeit nicht bestimmt werden, ob dieser RA Müller tatsächlich im offiziellen Rechtsanwaltsregister gelistet ist.

Die auf dem Schreiben angegebene Adresse verweist auf eine nicht genannte Hausnummer auf dem Thurn-und-Taxis-Platz in 60313 Frankfurt am Main. Auf der Hausnummer Thurn-und-Taxis-Platz 6 ist jedoch ein Business Center, in dem man Büroräume (auch virtuelle) kostenpflichtig mieten kann. Möglicherweise hat Kanzlei Sponga dort Geschäftsräume gemietet?

Hilfe bei Kanzlei Sponga


Haben Sie auch einen Brief von der Kanzlei Sponga erhalten? Auch wenn diese Forderungen viele Fragen aufwirft, sollte man gerechtfertigte (!) Zahlungsaufforderungen unbedingt ernst nehmen und nicht ignorieren. Es könnte sonst zu kostspieligen Folgen kommen, die sogar einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis bedeuten könnten. Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf unter:

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