Einkaufsmagazin24 bzw. 48 – Neue Seiten der Habibi Media GmbH
Seit geraumer Zeit berichten wir regelmäßig über das Unternehmen Habibi Media GmbH. Mit häufigen Änderungen auf ihren Internetpräsenzen wird laut der Aussage einiger Verbraucher für Verwirrung gesorgt. Kaum ein Tag vergeht, an dem uns nicht ein Verbraucher (und möglicher Kunde von Habibi) anruft, weil er sich darüber wundert, wie überhaupt ein Vertrag mit der Betreiberin der Seite „Shopping-Magazin24.de“ zustande kam. Meist wurde bei der Anmeldung das Kleingedruckte übersehen, in dem festgehalten wird, dass man bei der Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingeht.
Teure Schnäppchenjagd auf den Shopping-Portalen
Auf der Jagd nach Schnäppchen ist es möglich, mit einem unüberlegten und möglicherweise übereilten Klick auf den Portalen der Habibi Media GmbH ein Abonnement abzuschließen. Geworben wurde zwar mit einer kostenlosen Registrierung, die aber schnell zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft werden können – mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Laut der Verbraucher, die sich bei uns telefonisch informierten, erhielten nicht wenige von ihnen eine Rechnung über 250 EUR.
Wir berichteten bereits über das Unternehmen und bieten auch weiterhin allgemeine Informationen zu dem Thema Habibi.
Habibi Shopping-Magazin: Aktuelle Liste weiterer Seiten
Hier ist eine aktuelle Liste mit den uns gegenwärtig bekannten Adressen:
Stand: 10.05.2016
- habibi.de/
- shopping-magazin24.de/
- einkaufsmagazin24.de
- einkaufsmagazin48.de
- preiswert-shoppen24.de/
- billiger-shopping24.de/
Neu hinzugekommen sind die beiden URLs „einkaufsmagazin24.de“ bzw. „einkaufsmagazin48.de“. Vom Aufbau und der Gestaltung her sind alle hier aufgeführten Seiten auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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