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Freitag, 29. August 2014

Holger Bertram | Google-Suche | Branchenbuch |



Holger Bertram aus Köthen ist wieder mit Branchenbucheinträgen aktiv! Nun für das Branchenbuch Google-Suche, dass nichts mit der bekannten Google-Suchfunktion zu tun hat! Obwohl Holger Bertram zurzeit Mahnbescheide für die abgeschalteten Branchenbücher Branchenscout24 und Branchensuche abisz ziehen lässt, veranlassen die Mitarbeiter von Holger Bertram per Cold Call Datenabgleiche mit Gewerbetreibenden. Durch diese Datenabgleiche durch Holger Bertrams Mitarbeiter soll ein Vertragsabschluss zustande gekommen sein. Verbraucherdienst e.V. warnt deshalb wieder einmal vor Holger Bertram und seinen fragwürdigen Geschäftsgebaren.

Dabei versucht Holger Bertram die Gewerbetreibenden in die Irre zu führen. Der Begriff Google-Suche bezeichnet in der Regel die Suche bei Google im Internet und keinen Branchenbucheintrag mit fragwürdigen Nutzen! Durch diese Namensnennung soll allerdings dem Gewerbetreibenden Seriosität und Kompetenz im Namen von Google vorgetäuscht werden! Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Frau A.L. aus H. bekam auch eine Rechnung vom 26.08.2014 von dem Betreiber Holger Bertram aus Köthen. Durch die kompetente Beratung durch den Verbraucherdienst e.V. wurde die Gewerbetreibende mittlerweile ein Mitglied des engagierten Vereins aus Essen. Inzwischen rufen weitere betroffene Gewerbetreibende beim Verbraucherdienst e.V. an.

712,81 Euro brutto für einen Branchenbucheintrag in Google-Suche!


Bezüglich des abgeschlossenen Vertrags soll Frau A.L. den Geldbetrag über 712,81 brutto (Laufzeit 12 Monate) zahlen. Die Rechnung von Holger Bertram aus Köthen soll innerhalb von 14 Tagen von der Gewerbetreibenden beglichen werden. Wird schneller überwiesen (innerhalb von 7 Tagen) würde Holger Betram 3 % Skonto gewähren.
 

Keine wesentlichen Vertragsinhalte wurden nach Aussagen des Mitglieds des Branchenbucheintrags in Google-Suche dargelegt! Es fand lediglich nur ein Datenabgleich statt!

Dabei ist es  fraglich, ob überhaupt ein rechtskräftiger Vertragsabschluss bezüglich des Branchenbucheintrags in "google-suche.com" zustande gekommen ist. In den AGB der Firma von Holger Bertram aus Köthen ist in § 1 zu lesen: (Zitat) „ Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten Daten zu klären und aufzunehmen“ (Zitat Ende).

Es werden dabei lediglich die Daten des Gewerbetreibenden mit der Köthener Firma von Holger Bertram abgeglichen. Es ist daher fraglich ob mit den Gewerbetreibenden ein Auftrag für einen kostenpflichtigen Eintrag zustande kam. Hat der Gewerbetreibende  mit Holger Bertram keinen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag für das Branchenbuch Google-Suche  in Auftrag gegeben? Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.





Mittwoch, 23. April 2014

Branchenscout24 | Branchenbucheintrag



Der erst am 11.02.2014 gegründete Branchenscout24 gehört zu den kostspieligen Branchenbüchern. Ein Eintrag in Branchenscout 24, mit Sitz in Köthen kommt durch einen unerwünschten Telefonanruf zustande, der später durch einen zweiten Anruf bestätigt wird.

Für den kostenlosen Eintrag in branchen-scout-24.com sollen durch den unerwünschten Telefonanruf die Daten des Gewerbetreibenden abgeglichen werden. Gewerbetreibende übersehen dann meist in der Hektik des Geschäftslebens, dass es vorher keine Vertragsverbindung mit dem Branchenbuch des Branchenscout24 gegeben hat. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 

Kam eine Vertragsverbindung zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Branchenbuch zustande, zahlt der Gewerbetreibende für einen „Businesseintrag“ 712,81 Euro (für ein Jahr mit automatischer Verlängerung des Vertrags).

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