Auftrag für eine unbekannte „EHN Tafel“
Eine Gewerbetreibende übersandte uns zwei Rechnungen sowie den Auftrag der Firma I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall aus Bad Kreuznach, um im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit darüber zu berichten. So wurde mit dem Unternehmen ein Vertrag für ein Werbeobjekt namens „EHN Tafel“ geschlossen. Jedoch ist der Gewerbetreibenden laut eigener Aussage nicht klar, was eine solche Tafel überhaupt sein soll.
In der beigefügten Anlage namens „Werbevertrag“ ist von einem Werbeobjekt die Rede, welches in einer Auflagenhöhe von 1.000 Stück in einem vereinbarten Verteilungsgebiet als Wurfsendung an Haushalte ausgeliefert werden soll. Eine Ansicht des Objekts (weder in Form eines Probeexemplars, noch im Rahmen der Verteilung) wurde laut der Gewerbetreibenden nicht zugestellt. Aus diesem Grund reklamierte die Gewerbetreibende den Auftrag.
Keine Reaktion seitens der Firma I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall
Bis jetzt (Stand: 04.10.2016) ist auf die Reklamation der Gewerbetreibenden keinerlei Reaktion von der Firma erfolgt. Dabei heißt es im Werbevertrag der I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall: „Auf Wunsch wird dem Kunden ein Belegexemplar zugesandt“.
Die Gewerbetreibende dürfte alleine aufgrund der Kosten daran interessiert sein, einen solchen Beleg zu erhalten. So soll eine Auflage sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:
- Anzeigenpreis: 298,00 EUR
- Lithokosten: 30,00 EUR
- Farbdruck: 170,00 EUR
Es sollte dabei beachtet werden, dass der Betrag via Lastschrift eingezogen wird. Zusätzlich werden die Mehrwertsteuer und anfallende Versandkosten berechnet. Dies ist der Preis für eine einzelne Auflage; der Vertrag geht über insgesamt vier Veröffentlichungen.
Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.
Haben Sie eine Rechnung von der I.Deal Werbedienst Thomas Niebergall erhalten? Oder haben Sie auch Erfahrungen mit den Werbeverträgen um die Info-Tafeln dieses Unternehmens?
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com