Dienstag, 25. November 2025

Über MyBest Finance, Elite Finance Group SLU und die Finanzsanierung

Finanzdienstleister, die ein schuldenfreies Leben in Aussicht stellen, gibt es wie Sand am Meer. Doch gerade bei Angeboten wie Finanzsanierungen sollten Verbraucher und Verbraucherinnen vorsichtig sein. Aktuell liegt uns ein solches Angebot der MyBest Finance vor.

Titel: Über MyBest Finance, Elite Finance Group SLU und die Finanzsanierung


Das Wichtigste in Kürze

MyBest Finance: Vor Vertragsschluss bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um einen Kredit
  • Übersenden Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente
  • Lesen Sie unbedingt die AGB
  • Vermeiden Sie Finanzdienstleister, die nur über WhatsApp etc. mit Ihnen kommunizieren wollen

Benachrichtigung von MyBest Finance

Ein Mitglied leitete eine E-Mail an uns weiter, da er Hilfe und Unterstützung suchte. Absender ist eine Mailadresse efg-communications.com, unterzeichnet ist die Nachricht mit MyBest Finance (Avenida Moya 2, ES-35100 San Fernando, Spanien). Wir zitieren an dieser Stelle den Text: „Im Anhang finden Sie aktuelle Informationen zu Ihrem bestehenden Vertrag. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam und befolgen Sie die dort enthaltenden Hinweise.“ Laut der E-Mail soll demzufolge bereits ein Vertrag bestehen. Das angesprochene Dokument ist als PDF-Datei der Mail als Anhang beigefügt. Es ist mit dem Betreff „Fehlende Unterlagen“ versehen. Wir haben es uns genauer angesehen.

Ausweiskopie und Liste offener Rechnungen wird gefordert

MyBest Finance, ein Produkt der Elite Finance Group S.L.U., fehlen laut des Schreibens noch Unterlagen, die für eine weitere Bearbeitung benötigt werden. Das Unternehmen, welches sich laut Homepage als „Finanzdienstleister“ bezeichnet, fordert:

  • Zahlungsempfängeraufstellung
  • Kopie des Personalausweises

Der Empfänger soll somit sämtliche Firmen aufzählen, bei denen offene Rechnungen vorhanden sind. Diese sollen mit postalisch zustellbaren Adressen genannt werden. Doch besonders die Anforderung der Ausweiskopie empfinden wir als fragwürdig. WICHTIG: Es sollte in diesem Fall unter keinen Umständen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses zur Verfügung gestellt werden. Besonders bei Firmen die im Ausland sitzen, wie es hier der Fall ist, kann die Gefahr des Identitätsdiebstahls nicht ausgeschlossen werden.

Weiterleitung zu Nexure-Finance

Die fehlenden „Unterlagen“ lassen sich direkt über das Formular einreichen, indem Links betätigt werden. Zur Erinnerung: Laut der E-Mail sollte das Dokument genau gelesen und die Hinweise befolgt werden, da sonst eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen kann.

Screenshot MyBest Finance Formular Nov 2025
Screenshot MyBest Finance Formular Nov 2025


Das Schreiben enthält zwei Links: „Zahlungsempfängeraufstellung“ und „Digitaler Assistent“. Beide Links verweisen auf die Webseite „portal.nexure-Finance.com“. Wir besuchten diese Webseite und stellten fest, dass die Links nicht funktionierten (Stand 25.11.2025)

Mehr über Nexus Finance

Wir fragten uns natürlich, wer sich hinter der URL verbergen mag. Schließlich war bisher nur von der MyBest Finance oder der Elite Finance Group die Rede. Tatsächlich hat die Nexus Finance aber eine eigene Webpräsenz und schaltete in der Vergangenheit sogar Werbeanzeigen bei Google und Meta.

Es wurde mit Aussagen wie „Jetzt oder Nie: Sichere Dir Bis zu 99.999 € Sofort – Keine Bonitätsprüfung“ oder „Unglaublich, Aber Wahr: Bis zu 100.000 € Finanzhilfe in Minuten!“.

Die Anschrift der „Nexure Finance-GMS-AG“ lautet „Spaces Z.ONE, Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich in der Schweiz. Das Unternehmen ist eine Marke der Global Marketing Service AG und die Finanzsanierung soll durch die jeweils vermittelten Unternehmen erfolgen.

Wir stellen uns natürlich die Frage, wer nun eigentlich Vertragspartner werden würde, wenn die fehlenden Unterlagen zugestellt werden würden – und wer Zugriff auf die Kopien der Ausweise erhält. Aber nun kommen wir zum eigentlichen Vertragsinhalt: Die Finanzsanierung.

Was ist eine Finanzsanierung warum kann das teuer werden?

Eine Finanzsanierung ist der Versuch, ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen (oder auch eine Privatperson) wieder finanziell gesund zu machen – bevor es insolvent wird.

Mögliche Maßnahmen:

  • Schulden umstrukturieren (Stundung, teilweiser Erlass, neue Kredite)
  • Frisches Geld besorgen (Investoren, Verkauf von Vermögen)
  • Kosten massiv senken und das Geschäft neu ausrichten

Das Ziel lautet: Zahlungsfähigkeit und Rentabilität wiederherstellen, Insolvenz vermeiden. Das Ziel lautet demzufolge nicht: Noch mehr Verträge, noch mehr finanzielle Lasten.

Doch genau das bieten die besagten „Finanzdienstleister“ wie MyBest Finance an: Finanzsanierungen. Das bedeutet weitere Kosten, neue Verträge und eben keine realistische Aussicht für in finanzielle Not geratene Verbraucher und Verbraucherinnen, in 14 Tagen schuldenfrei zu sein.

Wir warnen ausdrücklich vor Finanzsanierungen. Lesen Sie mehr dazu in dem Artikel „Geschäfte mit der Armut: Kreditbetrug im Internet“ der Webseite „Polizei dein Partner“. (Letzer Abruf 25.11.2025)

Hilfe bei Finanzsanierungen und Inkassoforderungen

Sollten Sie Probleme mit Finanzdienstleistern haben oder sogar eine Inkasso-Forderung erhalten haben, können Sie uns kontaktieren.

Um Betroffene in solchen Fällen zu unterstützen, bieten wir umfassende Informationen und Hilfestellung an. Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen – telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich gegen unerwünschte Vertragsabschlüsse oder ungerechtfertigte Forderungen wehren möchten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



CR Inkasso Management: Vorsicht bei „Letzter Mahnung“

Zum Ende des Jahres häufen sich die Art Schreiben, bei denen sich ein zweiter Blick lohnt. Aktuell versendet eine „CR Inkasso Management“ Briefe, weil angeblich Zahlungen für Gewinnspielverträge offen sein sollen. Wir warnen vor Zahlungen an diesen Absender.

Titel: CR Inkasso Management: Vorsicht bei „Letzter Mahnung“


Das Wichtigste in Kürze

CR Inkasso Management: Bei Erhalt des Briefes bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um eine seriöse Inkassoforderung
  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Fake-Inkasso-Schreiben von einer CR Inkasso Management im Umlauf

Es gibt einige Wörter in der deutschen Sprache, die nicht unbedingt mit positiven Emotionen verknüpft sind. Eins davon ist „Inkasso“. Alleine dieses Wort löst nervöses Augenzucken aus, sofern es sich auf einen zugestellten Briefkopf wiederfindet. Doch wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag etwas zur Beruhigung beitragen können: Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht unbedingt um einen eingetragenen Dienstleister in dem Bereich handeln. Wie im vorliegenden Fall des Absenders „CR Inkasso Management“.

Ein Mitglied unseres Vereins leitete ein Schreiben an uns weiter. Angeblich soll eine offene Forderung bestehen, weil sie ihre Beiträge für diverse Gewinnspiele nicht bezahlt haben soll. Die exakte Benennung des Auftraggebers bleibt wage, es werden mehrere „Mandanten“ bzw. Gewinnspielanbieter genannt. Absender ist die Firma (?) CR Inkasso Management, Sitz 40599 Düsseldorf. Vorab: die im Schreiben angegebene Adresse haben wir überprüft, bzw. sogar angeschrieben. Unser Brief kam zurück.

Über 700 Euro auf ein spanisches Konto

Zurück zum eigentlichen Inhalt. Oben rechts findet sich das besagte Gruselwort „Inkasso“ in Kombination mit Forderungsmanagement. Diese Art „Logo“ kennen wir bereits von unzähligen anderen Fake-Inkasso-Schreiben, die uns in all den Jahren von Mitgliedern zur Überprüfung vorgelegt wurden. Im Rechtsdienstleistungsregister ist aktuell natürlich kein Unternehmen mit der Bezeichnung „CR Inkasso Management“ gelistet, was an der Stelle nicht besonders überrascht.

Angeblich soll die Empfängerin einen Betrag in Höhe von 765,00 Euro zahlen, zusammengesetzt auf Mahnkosten, Inkassokosten und der Hauptforderung. Doch weil die CR Inkasso Management so kurz vor Weihnachten großzügig erscheinen will, bietet sie ein Vergleichsangebot an: nur 295,00 Euro – sofern innerhalb der nächsten 5 Tage gezahlt wird.

Scan: Anschreiben CR Inkasso Management, Nov 2025
Anschreiben CR Inkasso Management, Nov 2025


Die Überweisung soll an eine „Creovate SL“ gehen, genauer gesagt an eine Kontoverbindung in Spanien. Vielleicht hätten wir unseren Brief anstatt nach Düsseldorf lieber nach Spanien versenden sollen? Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Gesamtforderung in Höhe von 765,00 Euro geltend gemacht. Weiter droht der Absender mit weiteren gerichtlichen Schritten, doch diese Drohgebärden können ignoriert werden.

Vorsicht: Nicht zahlen!

In aller Deutlichkeit: Die geforderte Summe NICHT ZAHLEN. Betroffene sollten weder überweisen noch Kontakt mit dem Absender aufnehmen. Leider häufen sich diese Art Fake-Inkasso-Briefe vor der Weihnachtszeit.

Empfänger dieses Briefes von der CR Inkasso Management brauchen nichts zu befürchten, da sie keine seriöse Inkassoforderung erhalten haben. Folgende Checkliste können Betroffene zur Hand nehmen, falls erneut ein Inkassobrief im Postfach landet:

  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Hilfe bei seriösen Inkassoforderungen

Sollten Sie – anders als im oben zu sehenden Beispiel – eine seriöse Inkassoforderung erhalten haben, können Sie jedoch an uns herantreten.

Um Betroffene in solchen Fällen zu unterstützen, bieten wir umfassende Informationen und Hilfestellung an. Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen – telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich gegen unerwünschte Vertragsabschlüsse oder ungerechtfertigte Forderungen wehren möchten.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 11. November 2025

IQ Test Online – Warnung vor ungewolltem Abo

Der Durchschnitts-IQ in Deutschland liegt etwa bei 100. Das ist zumindest die Antwort, wenn man die typischen Suchmaschinen im Internet danach fragt. Neben der Antwort werden zusätzlich viele Portale vorgeschlagen, die einen sogenannten IQ Test anbieten. Doch leider müssen wir an dieser Stelle davor warnen, persönliche Daten bei diesen Testläufen einzugeben: Es könnte sonst in einem kostenpflichtigen Abo enden.

Titel: IQ Test Online – Warnung vor ungewolltem Abo

Vermeintliche kostenlose IQ Tests

Online-Tests sind beliebt, keine Frage. Viele sind beim Surfen im Netz bereits auf Seiten gestoßen, die einen schnellen und direkten Test anbieten. Meist werden Felder angeklickt, Haken gesetzt und nach einer gewissen Zeit folgt das Ergebnis. Doch manche Portale wollen vor der Anzeige der Ergebnisse eine E-Mail Adresse oder eine Telefonnummer. In vielen Fällen wurde für die Beantwortung der Fragen einige Zeit in Anspruch genommen, sodass die Hemmschwelle geringer ist, die Daten zu teilen.

Möglich und bekannt ist auch, dass vor der Darstellung der Ergebnisse ein bestimmter Betrag gezahlt werden soll – auch wenn vorab der Eindruck vermittelt worden sein könnte, der Test sei insgesamt kostenlos.

Was jedoch viele Nutzer und Nutzerinnen dieser Portale nicht tun (obwohl sie es sollten!): die AGB oder die Nutzungsbedingungen vorab lesen. Dort finden sich Hinweise auf Datenweitergabe oder sogar kostenpflichtige Abonnements.

Kostenpflichtiges Abo, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird

Bei unseren Recherchen fanden wir mehrere Portale, die mit IQ Tests warben. Eine der Seiten möchten wir an dieser Stelle näher beleuchten. Sie bietet einen „Offiziellen IQ Test“ und wirbt mit der Aussage „Der detaillierteste Online-IQ-Test in Deutschland“. Wer sich die Mühe macht, dies auf eigene Faust durch Beantwortung der Fragen selbst herauszufinden, wird auf der Ergebnisseite möglicherweise enttäuscht.

Denn um das offizielle Ergebnis sehen zu können, muss zunächst ein Konto erstellt werden. Auf der gleichen Seite finden sich auch die Hinweise zu den entstehenden Kosten:

„Die Ergebnisse der durchgeführten IQ Tests sind kostenpflichtig und kosten 0,99 Euro brutto, die am Tag der Bestätigung des Zugangs zu den Testergebnissen fällig wird. Nach der Zahlung erhält der Kunde 48 Stunden kostenlosen Zugang zu seinem Kundenbereich (…) Erst nach Ablauf der 48-stündigen Gratis-Testphase wir der Dienst kostenpflichtig mit 39,90 Euro brutto pro Monat berechnet (Mindestlaufzeit: 3 Monate). Nach Ablauf dieser drei Monate wird der Dienst stillschweigend verlängert.“

Das bedeutet, dass nicht nur die Darstellung des Ergebnisses Kosten verursachen kann, es kann sogar in einem Abo enden. Wer jedoch 39,90 Euro monatlich dafür ausgeben möchte, immerzu einen IQ Test zu machen, ist uns schleierhaft.

Vorsicht vor IQ Test Portalen – zweifelhafte Testergebnisse

Ist es am Ende die reinste Zeitverschwendung? Wahrscheinlich. Denn viele der im Internet verfügbaren IQ-Tests erfüllen nicht einmal die anerkannten internationalen Standards für Intelligenztests, wie z.B. der Berliner Intelligenzstrukturtest (BIS) oder die Intelligenz Struktur Analyse (ISA-L und ISA-S). Somit sind die Resultate meist unzuverlässig und liefern kaum verwertbare oder gar keine aussagekräftigen Informationen – häufig sind sie schlicht wertlos. Wenn letzten Endes dafür auch noch Geld verlangt wird, wirkt das Angebot umso fragwürdiger.

Nun steht noch die Frage im Raum: Ist der Abo-Vertrag überhaupt rechtlich wirksam? Um Verbraucher und Verbraucherinnen vor versteckten Kosten und Abofallen zu schützen, gelten in der Europäischen Union seit 2014 klare gesetzliche Vorgaben für Online-Bezahlseiten. Eine zentrale Regelung ist die sogenannte „Button-Lösung“: Der Bestellknopf muss eindeutig darauf hinweisen, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht.

Darüber hinaus muss der Preis für die angebotene Leistung klar und transparent dargestellt werden. Wird der Preis erst nach dem Klick auf den Button oder weiter unten auf der Seite sichtbar, entspricht das nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ein versteckter oder schwer erkennbarer Kostenhinweis reicht nicht aus, um eine wirksame Zahlungspflicht zu begründen.

Hilfe bei Abos

Ein Klick hier, ein Klick dort – und schon ist eine entscheidende Passage übersehen, die darauf hinweist, dass ein zusätzlicher Haken den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos auslösen kann. Daher raten wir stets dringend dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig zu lesen, bevor Sie eine Bestellung oder Anmeldung bestätigen.

Benötigen Sie Unterstützung oder weitere Informationen zu diesem Thema?

Dann finden Sie hier unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 10. November 2025

Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung - Abo durch "Gratis-Produkte-Testen"

Neuigkeiten von der Wolfgang Klenk e.K. Abonnentenverwaltung und der PVZ Pressevertriebszentrale. Ein Verbraucher meldete sich bei uns, weil er eine schriftliche Benachrichtigung für ein Test-Abo erhalten hat. Dabei soll er eine kostenpflichtige Bestellung auf einem Produkt-Tester Portal abgegeben haben.

Titel: Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung - Abo durch "Gratis-Produkte-Testen"

Was wird auf der Webseite "Gratis-Produkte-Testen" angeboten?

"Deine Meinung ist Gold wert" heißt es auf der Webseite mit der Bezeichnung Gratis-Produkte-Testen. Betrieben wird die Page aktuell von dem Unternehmen Greenbird Marktforschung LLC (Sitz laut Impressum, Stand Nov 2025: 309 Coffeen Avenue STE 1200, Sheridan, Wyoming 82801, USA). Die URL scheint richtungsweisend für das Angebot zu sein, denn das Portal bietet Besuchern an, ein "Produkttester" zu werden, um "coole Produkte gratis" testen zu können. Dazu sollen sich Interessierte in weniger als einer Minute in einer gewissen Produkttester-Kartei registrieren, um somit an verschiedenen Produkttests teilnehmen zu können. In der Praxis könnten eingetragene Tester Produkte zugesandt bekommen und diese nach dem Test behalten dürfen.

Wir behaupten, dass es letztendlich auf die Produkte ankommt, welche zu testen wäre. Leider fanden wir bei unserer Recherche diesbezüglich nur wenige Informationen. Der Webseite konnten wir die Info "Viele coole Marken - Wir verschicken Produkte von vielen neuen und auch bekannten Marken" entnehmen, was für alles Mögliche stehen könnte. Die "Gratis-Produkte-Testen" zeigt einige Bilder von Produkten mit dem Text: "Von Kleidung über Spiele, Deko, Elektronik, Parfum uvm ist alles möglich.". Laut den AGB könnte es aber zu Enttäuschungen kommen: "Die Auf dieser Website gezeigten Fotos und Marken-Namen sind nur Beispiele. Es gibt keine Garantie Produkte einer bestimmten Marke zu erhalten". Doch was lässt sich dann überhaupt testen? Kostenpflichtige Abos.

Testabo für Zeitschrift bestellt?

Nehmen wir die URL wörtlich, so dürften die Produkte gratis zu testen sein. Auch die Anmeldung soll laut des Portals "völlig kostenlos und unverbindlich" sein. Deshalb verwunderte es uns umso mehr, dass sich ein Verbraucher mit einem Schreiben der Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung an uns wandte. Die Absender schreiben, dass sich der Empfänger für ein Testabo für eine bekannte deutschsprachige Illustrierte überzeugen ließ. Weiter heißt es, dass er die Bestellung kostenpflichtig über die Landingpage gratis-produkte-testen.net abgeschlossen hätte. Ob sich angehende Produkttester, wie der angeschriebene Verbraucher, sich ihre Tätigkeit so vorgestellt haben? Dass man Test-Abos statt gratis Produkte wie Kleidung, Spiele etc. erhält?

Im Schreiben der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung wird ein verlängertes Widerrufsrecht von 30 Tagen ab Erhalt der ersten Ausgabe zugesprochen. Der Empfänger hat in dem Fall die Möglichkeit, die Zeitschrift "gratis und in aller Ruhe zu testen". Kurzer Einwurf: Wir wären stark an weiteren Möglichkeiten interessiert, wie man Zeitschriften neben der Lektüre noch "testen" könnte, z.B. als Unterlage für wackelnde Tische oder Fliegenklatsche? Spaß beiseite und zum ernsten Teil: den Kosten: der gültige Heftpreis soll 5,00 EUR betragen, die Zeitschrift erscheint wöchentlich. Wird das Test-Abo demzufolge nicht gekündigt, kommen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 260 EUR auf den Tester zu.

Scan: Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung / Okt 2025
Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung / Okt 2025


Betreuung durch PVZ Pressevertriebszentrale

Die Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung ist nicht das einzige Unternehmen in dem Schreiben, über das wir in der Vergangenheit bereits berichteten. Auch die bekannte PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG wird genannt. Genauer heißt es, dass die Firma mit der Betreuung des Zeitschriftenabos (inklusive der Rechnungsstellung und der Zahlungsabwicklung) beauftragt wurde. Bei unseren Recherchen fanden wir übrigens keinerlei Hinweise auf beide Firmen. Auch in den AGB fanden wir keine befriedigenden Antworten.

Stattdessen finden wir folgenden Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Wir vermitteln im Auftrag verschiedener Partnerunternehmen Produktproben und Proben verschiedener Dienstleistungen (z.B. kostenfreie Probemonate / Probeabos) an freiwillige Teilnehmer. Der entstehende Aufwand wird durch angebundene Partner getragen. Die Teilnehmer willigen ein, nach dem Produkttest bezüglich Ihres Empfindens verschiedener Produktmerkmale befragt zu werden. Das kann per E-Mail oder auch telefonisch passieren. Da nur eine gewisse Menge an neuen Mitgliedern pro Monat aufgenommen werden können, garantiert die Anmeldung nicht automatisch zum Erhalt von Produkten. Bei erfolgter Aufnahme kontaktieren wir das neue Mitglied per E-Mail oder telefonisch." (Quelle: gratis-produkte-testen.net/agb/, Stand: Nov 2025).

Screenshot: gratis-produkte-testen agb / nov 2025
Screenshot: gratis-produkte-testen AGB / nov 2025


Sind Besucher der Webseite Gratis-Produkte-Testen überhaupt an Test-Abos für Magazine interessiert? Erst recht, wenn mit anderen Produkten visuell geworben wird? Zweifelhaft. Deshalb ist es wichtig, dass vor der Abgabe der empfindlichen persönlichen Daten unbedingt die AGB studiert werden sollten.

Hilfe bei Wolfgang Klenk e.K. Abonnentenverwaltung und unbeabsichtigten Abos

Ein Klick hier, ein Klick dort und schnell wird eine wichtige Passage überlesen, die verraten hätte, dass ein zusätzlicher Haken zu einem kostenpflichtigen Abo führen kann. Deshalb empfehlen wir immer wieder unbedingt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestätigung zu lesen.

Brauchen Sie Hilfe oder Informationen zu diesem Thema? Hier sind unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 22. Oktober 2025

Update zu Walotti UG: Firmeneinträge auf Wirtschaftsbusinesslink

Neues vom Portal Wirtschaftsbusinesslink und der Walotti UG (haftungsbeschränkt). Es meldete sich eine weitere Gewerbetreibende mit ihren Erfahrungen bei uns, da sie eine E-Mail erhielt. In dieser Mail wurde ein Firmeneintrag bestätigt. Doch wollte sie überhaupt einen Eintrag in das Branchenverzeichnis?

Titel: Update zu Walotti UG: Firmeneinträge auf Wirtschaftsbusinesslink

Wirtschaftsbusinesslink bemüht sich weiterhin um Einträge

Viel Zeit ist seit unserem letzten Artikel im August nicht vergangen, was nicht bedeutet, dass es still um die Walotti UG (haftungsbeschränkt) geworden ist. Dieses Unternehmen betreibt die Webseite Wirtschaftsbusinesslink, auch abgekürzt mit WBL. Dabei handelt es sich um ein Firmenregister bzw. ein Branchenverzeichnis, in dem sich Unternehmen eintragen lassen können.

Die Seite Wirtschaftsbusinesslink stellt auf der Startseite unterschiedliche Branchen dar, die von Besuchern aufgerufen werden können. Wie an unserem Screenshot erkennbar, gibt es auf der Startseite überraschende Branchen, wie z.B. die Forellenzucht.

Screenshot Quelle: Wirtschaftsbusinesslink Homepage / 22.10.2025
Quelle: Wirtschaftsbusinesslink Homepage / 22.10.2025

Unterstellen wir einmal, dass es wirklich Gewerbetreibende gäbe, die in der Forellenzucht tätig sind und zeitgleich an einem Eintrag interessiert seien – wie könnten sich diese in Wirtschaftsbusinesslink eintragen lassen?

E-Mail Bestätigung durch Walotti UG

Die Antwort finden wir in den AGB. Dort heißt es (Stand 22.10.2025): „Der Vertragsschluss zwischen Walotti und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Walotti zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Walotti ist berechtigt das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 14 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bestätigt.“ Quelle: wirtschaftsbusinesslink.de/agb

Eine derartige Bestätigung via E-Mail liegt uns sogar vor. Eine Gewerbetreibende richtete sich an uns, damit wir unseren bestehenden Artikel durch zusätzliche Informationen ergänzen können. In der Mail steht, dass ein Eintrag für insgesamt 12 Monate „installiert/ergänzt“ worden sein soll.

Screenshot E-Mail / Walotti UG / Wirtschaftsbusinesslink / Okt 2025
Screenshot E-Mail / Walotti UG / Wirtschaftsbusinesslink / Okt 2025


Wie am Screenshot erkennbar soll eine SEO Optimierung für die bekanntesten Suchmaschinen „ausgeführt und freigegeben“ stattgefunden haben. Eine schnelle Suche mit den gängigen Searchengines wie Google, DuckDuckGo und Bing brachte uns kein Ergebnisse in Zusammenhang mit Wirtschaftsbusinesslink; gesucht wurde die genaue Bezeichnung des Unternehmens in Verbindung mit dem Geschäftssitz. Möglicherweise existieren diese Informationen, aber wir waren mit unserer Suche nicht erfolgreich.

Ob ein Eintrag in einem Branchenbuch tatsächlich die Reichweite im Internet spürbar steigert und neue Kunden bringt, ist schwer zu beurteilen. Oft liefert eine einfache Google-Suche vergleichbare Ergebnisse ohne zusätzliche Kosten.

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Ist ein Branchenbucheintrag sinnvoll? Das müssen Gewerbetreibende individuell entscheiden. Angesichts der schnellen, lokalen Google-Suche erscheint der Nutzen eines Eintrags mit Adressdaten fraglich.

Wir raten Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern, vor der Beantwortung von E-Mails, Faxen o.ä. die Formulare und insbesondere die AGB sorgfältig zu prüfen. Bei telefonischer Kontaktaufnahme durch Branchenbuchanbieter ist Vorsicht geboten. Andernfalls könnten versehentlich Verträge zustande kommen, da ein Widerrufsrecht fälschlicherweise angenommen wird. Dies ist bei B2B-Geschäften für Gewerbetreibende in der Regel nicht gegeben.

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Dienstag, 9. September 2025

Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Titel: Post von der Dienst Inkasso GmbH: Fragen und Antworten

Das Wichtigste in Kürze

Dienst Inkasso GmbH: Bei Erhalt des Briefes bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um eine seriöse Inkassoforderung
  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Die meisten von uns werden sich vielleicht daran erinnern, wann sie zuletzt etwas Positives im Briefkasten fanden. Zum Beispiel die eine Postkarte, die uns aus einem Urlaub heraus erreichte, mit einer ausführlichen Beschreibung des Traumwetters – zum neidisch werden! Doch leider sieht der Alltag am Briefkasten deutlich trüber aus, wenn überhaupt mal was ankommt.

Dienst Inkasso GmbH – nicht nur der Name fällt negativ auf

Rechnungen, Werbemails und Mahnungen. Allesamt weniger erfreuliche Post, die aber erledigt werden will. Es gibt noch eine weitere Kategorie, die trotz der Existenz von E-Mails weiterhin hartnäckig auf den Postweg beharrt: Fake-Inkasso-Briefe.

Uns wurde ein ebensolcher Brief von einer Verbraucherin zur Besprechung vorgelegt. Der Absender „Dienst Inkasso GmbH“ hat nicht viel vorzuweisen, aber überzeugt zumindest mit einer herausstechenden Eigenschaft: Der Firmenname wird sich nur schwer durch Suchmaschinen finden lassen.

Keine Mahnung, keine Forderung

Es erscheint unpassend, das Schreiben der Dienst Inkasso GmbH als Forderung oder Mahnung einzuordnen. Zwar deutet die Firmenbezeichnung wortwörtlich auf ein Inkassounternehmen hin, was aber nicht bedeuten muss, dass es sich dabei auch um ein solches handeln muss. Wir überprüften, ob eine Firma mit diesem Namen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Die kurze Antwort lautet: Nein.

Für eine längere Antwort möchten wir an dieser Stelle die anderen Auffälligkeiten dieses Schreibens benennen. Es fehlen wichtige Informationen, die in einer seriösen Zahlungsaufforderung eines eingetragenen Inkassounternehmens wahrscheinlich zu finden sind.

Kaum verwertbare Informationen

Aus einem ernstgemeinten Brief müsste klar hervorgehen, welches Unternehmen überhaupt den Auftrag erteilt hat. Was war Vertragsgegenstand? Wann wurde das Produkt/die Dienstleistung gekauft? Und wie viel soll sie gekostet haben? Inkassogebühren? Mahngebühren? All diese wichtigen Information sind in dem Schreiben der Dienst Inkasso GmbH nicht zu entnehmen.

Scan: Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025
Brief von Dienst Inkasso GmbH / Sep 2025


Zugegeben, eigentlich möchte die Dienst Inkasso GmbH mit ihrem Brief hauptsächlich warnen. Anders lässt sich der Inhalt kaum erklären: wegen nicht definierter „offener Forderungen“ wurde ein „Mahnverfahren“ und eine „Kontopfändung“ beantragt. Interessanterweise wurde auch eine Kontonummer dazu abgedruckt, aber anonymisiert.

Das sollten Empfänger beachten

Wenn die Empfängerin an einer „außergerichtlichen Lösung“ interessiert sei und das „Abonnement beenden“ möchte, soll man sich umgehend mit dem Absender Dienst Inkasso GmbH in Verbindung setzen. Davon möchten wir an dieser Stelle DRINGEND ABRATEN.

Beherzigen sie stattdessen diese Tipps:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Absender auf
  • Besuchen Sie nicht die angegebene Webseite, interagieren Sie nicht damit
  • Sollten Sie von dieser Firma angerufen werden, notieren Sie die die Nummer und melden diese der Bundesnetzagentur
  • Sollten Sie unbekannte Forderungen begleichen, zahlen Sie nicht ohne Prüfung

Vorsicht vor Fake-Forderungen

Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, im Falle von Emails keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Lieber direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden. Fake-Inkassobriefe, die via Postweg eintrafen, wirken besonders in der Ablage P (wie Papierkorb) gut aufgehoben.

Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Mittwoch, 27. August 2025

Werbeagentur WM International, WAWMI - Offerte für Bürger-Info-Folder

Kaum ein Jahr vergeht ohne neue Hinweise auf fragwürdige Angebote für Anzeigen in sogenannten „Bürger-Info-Foldern“. Eine Unternehmerin hat uns nun eine aktuelle Offerte der WAWMI (Werbeagentur WM International) weitergeleitet: Das Angebot soll via Fax zurückgesandt werden.

Titel: Werbeagentur WM International, WAWMI - Offerte für Bürger-Info-Folder


Altbekannte Masche: Anzeigenverkauf via Trickformular

Das Vorgehen scheint sich seit Jahren kaum verändert zu haben: Gewerbetreibende werden telefonisch kontaktiert oder erhalten via Fax oder E-Mail ein Formular. Im Begleittext heißt es oft: „Wie telefonisch besprochen (…) bitte unterschrieben zurückfaxen oder mailen.“

In der aktuell vorliegenden E-Mail steht: „wir bitten Sie, Ihre Daten im Anzeigenfeld, siehe PDF im Anhang, zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren und Ihren unterschriebenen Anzeigenauftrag an die aufgeführte E-Mail-Adresse oder Faxnummer zu senden.“

Viele Betroffene berichten, dass im Austausch der Eindruck entsteht, man habe bereits eine bestehende Geschäftsbeziehung. Tatsächlich wird durch die Rücksendung des unterschriebenen Dokuments erst ein neuer Vertrag abgeschlossen – oft mit mehrjähriger Laufzeit und hohen Zusatzkosten.

Was über die WM International bekannt ist

Kurze Antwort: Nicht viel. Längere Antwort: außer dem Formular, der E-Mail und einer eher spärlichen Webseite liegen uns nicht viele Informationen über die WAWMI vor. Deshalb lassen wir das Formular selbst sprechen.

Scan: Offerte WAWMI / Aug 2025
Offerte WAWMI / Aug 2025


Nicht ausfüllen, nicht zurücksenden

Wird das übersandte Formular vom Empfänger ausgefüllt und unterschrieben, kommt es zu einem Vertragsabschluss für Anzeigen in Werbeobjekten – mit möglicherweise mehreren Auflagen.

Der Preis je Auflage kann mehrere hunderte Euro kosten, plus zusätzliche Pauschalen wie z.B. Druck und Versand. Macht für mehrere Auflagen einen hohen Gesamtpreis von insgesamt mehreren Tausend Euro. Ob sich dieser Preis für eine Anzeige in dem „Bürger-Info-Folder“ lohnt, soll an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Nach unserer Meinung sollte dem Geschäftspartner zumindest ein Probeexemplar und mehr Informationen zum Werbeobjekt zur Verfügung gestellt werden.

Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

Nicht nur Verbraucher, sondern auch zahlreiche Unternehmer:innen, Freiberufler und Selbstständige zählen zu den Betroffenen solcher Kaltakquise-Methoden. Trotz zahlreicher Urteile ist diese Praxis noch immer verbreitet. Wir bieten daher Hilfe und Unterstützung – auch in Österreich und der Schweiz.

📞 Nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.

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WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 19. August 2025

Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen


Titel: Betrug aus Spanien: Warnung vor E-Mails mit Gewinnversprechen

Quizfrage: Wie heißt der Bürgermeister von Wesel? Esel! Das weiß doch jedes Kind.

Hier wird es etwas kniffliger: Wie heißt der Rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien? Tatsächlich sind wir ohne Google ahnungslos, aber zum Glück liefert ein spanischer Rechtsanwalt via E-Mail die Antwort. Der Absender, der sich selbst „Miguel Diaz“ nennt, will genau diese Position am obersten Gerichtshof inne haben.

Spurensuche: Wer ist Miguel Diaz?

Nur stimmt das überhaupt? Ohne nun zu sehr in Recherchearbeit zu ersticken, griffen wir zur einfachsten Methode, indem wir ChatGPT befragten. Unsere erste Frage: „Wer ist der rechtsanwalt am obersten Gerichtshof in Spanien?“

ChatGPT spuckte uns diese Antwort aus. Auf Richtigkeit natürlich keine Gewähr.

In Spanien gibt es nicht die Funktion eines einzelnen "Rechtsanwalts am Obersten Gerichtshof" (Tribunal Supremo), wie es sie vielleicht in anderen Rechtssystemen gibt. Stattdessen ist das Tribunal Supremo das höchste Gericht des Landes, dessen Sitz der Präsident des Obersten Gerichtshofs ist. Seit 2024 ist dieses Amt von María Isabel Perelló Doménech bekleidet, die damit auch erste Frau in dieser Position ist . Quelle: Isabel Perelló (presidenta CGPJ): “Ningún poder del Estado puede dar indicaciones ni instrucciones a los jueces” | Legal | Cinco Días

Falls Sie mit Ihrer Frage jedoch auf den Abogado General del Estado (Generalstaatsanwalt im Sinne eines leitenden Rechtsberaters des Staates) abzielten – das heißt: den Juristen, der die staatliche Position vor Gericht insbesondere im Obersten Gerichtshof vertritt – so handelt es sich dabei um David Vilas Álvarez, der am 18. Juni 2024 in dieses Amt berufen wurde. Quelle: Abogado General del Estado - Director del Servicio Jurídico del Estado - Biografías

Kein Miguel Diaz, seltsam. Aber vielleicht war unsere Anfrage fehlerhaft. Wir führten unsere Fragerunde mit einer einfachen Suchanfrage via Google fort: Wer ist Señor Diaz? Die Antworten waren vielfältig: Entdecker, Boxtrainer und sogar ein fiktiver Charakter in der populären Serie „Cobra Kai“. Mit letzteren Ergebnis hat unser Miguel Diaz aber scheinbar eine Gemeinsamkeit: sie existieren nur auf Bildschirmen.

Wir gratulieren zum Scam-Jubiläum

Vor ca. 10 Jahren wurde in Deutschland noch etwas häufiger gefaxt als heute. Zu der Zeit, genau im Jahr 2015, berichteten wir über in den Beiträgen „Martin Bressers Madrid | Anwalt lockt per Fax mit einer großen Erbschaft“ und „Angeblicher Lottogewinn aus Spanien | Anwaltskanzlei Vin and Pamela“ über angebliche Erbschaften, die aufgrund von Namensgleichheiten deutsche Fax-Empfänger bereichern sollte.

Natürlich war es seinerseits bereits ein Scam-Versuch, ein Betrug. In vielen Medienberichten wurde vor diesem Betrugsversuch gewarnt. In vielen Fällen gaben sich Betrüger als real existierende Anwaltskanzleien in Spanien aus. Wer nach diesen Kanzleien im Netz suchte, wurde wahrscheinlich auch fündig, nur nutzten die Betrüger nur die Namen, um Vertrauen zu erwecken.

Wie bereits beschrieben: Bereits seit mehr als 10 Jahren ist dieser Scamming-Evergreen als Fax, E-Mail/SMS und mittlerweile sogar als WhatsApp-Nachricht zu finden. Der Masche hat sich dagegen nicht weiterentwickelt. Angeblich wurde eine große Summe gewonnen oder geerbt, doch um diese auch erhalten zu können, sollen hohe Beträge zuvor überwiesen werden - angeblich würde Verwaltungskosten etc. anfallen.

Scamming 2025: Das steht in der neuen E-Mail

Doch nun zur aktuellen E-Mail. Absender ist wie bereits erwähnt ein gewisser „Miguel Diaz“, der uns folgende frohe Botschaft übermittelt:

„Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie hier in Spanien einen nicht beanspruchten Preisgeldbetrag aus dem internationalen Euro Million Spielprogramm haben. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.“

Dazu wurde eine Telefonnummer angegeben, tatsächlich eine spanische Durchwahl.

Falls der Spam-Filter einmal versagt und Sie tatsächlich einmal so eine E-Mail erhalten haben: Natürlich raten wir dringend davon ab, Kontakt mit den Betrügern aufzunehmen oder auf irgendeine Anfrage dieser Art zu reagieren.

Wer sich dafür interessiert, welchen Verlauf ein Gespräch mit diesen Trickbetrügern nehmen kann, möchten wir unseren Artikel Angebliches Erbe aus Spanien: Wir unterhielten uns mit den Betrügern ans Herz legen.

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Montag, 18. August 2025

Zed Germany GmbH: Alles zum Abo und zur Kündigung

Wir müssen zugeben, dass wir bei unseren Recherchen zum Thema „Zed Germany GmbH“ überrascht wurden. Die obersten Suchergebnisse zeigen Veröffentlichungsdaten zwischen 2009 bis 2019 und somit alles andere als aktuell. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnten zuletzt 2019 „vor auffälligem Drittanbieter ZED“.

Titel: Zed Germany GmbH: Alles zum Abo und zur Kündigung


Das steht im Schreiben „Bestätigung des Zugangs der Kündigungsbestätigung“

Via unserem Angebot „Abzockbutton“ erhielten wir eine Meldung einer Verbraucherin hinsichtlich der Firma ZED Germany GmbH. Sie schreibt, dass sie eine SMS bekommen hätte und ein Abo bei ZED abgeschlossen habe. Weiter teilt sie uns mit: „Ich habe nicht gespielt. Ich habe nur eine Auftragsbestätigung erhalten“.

Dazu sendete sie uns eine PDF, welche nach dem Öffnen eine Kündigungsbestätigung darstellt. Wir zitieren:

„Hiermit bestätigen wir Ihnen, die Kündigung Ihrer Abonnements (…) erhalten zu haben. Die Ihnen zugeordnete Nummer: ********* Art der Kündigung: ordentlich. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis enden soll: Zum Ende der laufenden Aboperiode. Bezeichnung des Vertrags: Clipmotion / Zed Abos“

Was ist Clipmotion?

Clipmotion präsentiert sich als Anbieter digitaler Inhalte wie Spiele oder Klingeltöne für Mobiltelefone. Die Inhalte werden über WAP oder Browser angeboten – zum Beispiel via Downloads auf Handys. Betrieben wird das Portal Clipmotion von der Firma ZED Germany Gmbh mit Sitz in Berlin.

Aktuell sind mehrere Spiele auf der Seite von Clipmotion verfügbar. Jedes einzelne Spiel hat bei unserem Besuch einen Button „Spielen“. Wer auf diesen Link klickt, erfährt zum ersten Mal über die entstehenden Kosten, die durch das Spielen entstehen können:

Clipmotion Pics, 4,99 €, pro Woche (Stand 18.08.2025)

Bevor somit „gezockt“ werden kann, muss ein Abo abgeschlossen werden. Viele Nutzer berichten, die Inhalte oder das Abo seien unklar oder überraschend zustande gekommen – oft durch unbedachtes Klicken auf Werbung. Wie erwähnt, berichtete Marktwächter bereits über das Thema. Es überrascht uns nicht, dass viele Verbraucher, die ein solches Abo unabsichtlich abgeschlossen haben, direkt kündigen möchten.

Wie ein Abo bei ZED Germany kündigen?

Die Kündigung des Abos ist möglich. Auf der Homepage von Clipmotion findet sich zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Artikels ein Hyperlink mit der Bezeichnung „Kündigen“. In Folge soll die Handynummer eingegeben werden und ein Passwort, das via SMS zugesandt werden soll.

Leider können wir nicht bestätigen, dass diese Methode auch von der Verbraucherin genutzt wurde, die sich bei uns meldete. Sie hat zwar eine Kündigungsbestätigung erhalten, aber die Umstände zur Kündigung sind unbekannt. Nutzer, die ein solches Abo unbewusst abgeschlossen haben:

  • die Anmeldung bei ihrem Mobilfunkanbieter, um Drittanbieter-Abos zu sperren
  • sich rechtlichen Rat suchen, um mögliche Rückzahlungen zu erwirken
  • Kündigung schriftlich vorzunehmen, um einen Nachweis zu haben
  • Rechnung nicht zahlen, da dies als Zustimmung zum Abo interpretiert werden könnte


Hilfe bei Abos

Verbraucher und Verbraucherinnen, die auf der Suche nach einem kurzen spielerischen Zeitvertreib sind, sollten vor der Eingabe ihrer Daten oder dem Betätigen von Checkboxen die AGB lesen, ob ein High Score direkt ins teure Abo führen kann.

Wer Hilfe bei diesen kostspieligen Abonnements sucht, kann sich gerne bei uns melden.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Donnerstag, 7. August 2025

CVneed B.V. – Unbewusst Abonnement abgeschlossen

Uns erreichte eine E-Mail mit einem Hinweis zur CVneed B.V. und deren Angebot. Die Firma mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, bietet die Erstellung von Lebensläufen an – im Abo.

Titel: CVneed B.V. – Unbewusst Abonnement abgeschlossen


Was bietet CVneed an?

„Starte dein Abonnement und beginne mit der Erstellung deines Lebenslaufs“, steht zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Artikels auf der Webseite der Firma CVneed. Laut unseren Informationen soll die Webseite jedoch verändert und angepasst worden sein, von daher kann es zu weiteren Änderungen kommen. Doch was wird überhaupt angeboten?

In drei Schritten soll ein Lebenslauf erstellt werden; doch scheinbar richtet sich dieses Angebot an Personen, die sich regelmäßig bewerben möchten? Zumindest fragen wir uns das, da diese Dienstleistung ein Abonnement darstellt, mit höheren Kosten als ein Streaming-Service.

Wie viel kostet das Abo?

Folgende Vorteile soll ein Abo laut Webseite (Stand 07.08.2025) bieten:

  • Erstellen Sie Ihren Lebenslauf mit unserem Lebenslauf-Editor
  • Laden Sie Ihren Lebenslauf als PDF herunter
  • Bewerben Sie sich auf Zehntausende von Stellenangeboten
  • Wählen Sie aus über 10 professionellen Lebenslauf-Vorlagen

Der Preis: 35,00 Euro monatlich. Wer nicht bezahlt, könnte Post von CVneed erhalten. Genau dies ist einem Verbraucher passiert, der sich daraufhin bei uns meldete.

Zahlungserinnerung: Was steht in dem Schreiben?

Uns wurde freundlicherweise ein Schreiben der CVneed zur Berichterstattung vorgelegt. Im Brief wird bekanntgegeben, dass eine offene Forderung bestehen soll. Da bislang kein Zahlungseingang erfolgt ist, werden Mahngebühren erhoben.

Zur Zahlung des Betrages wird eine Frist genannt, es geht hierbei um einen Betrag in Höhe von über 90 Euro. Wird nicht überwiesen, drohen weitere Inkassokosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten sowie Einträge in die SCHUFA.

Negative Berichte über CVneed – Verbraucherzentrale mahnt ab

Mittlerweile gibt es mehrere Stimmen im Internet, die vor dem Geschäftsmodell des Anbieters CVneed warnen. So schreibt die Verbraucherzentrale, Zitat: „Über 1.000 Beschwerden von Verbraucher:innen über CVneed sind seit Juli 2024 bundesweit in den Verbraucherzentralen eingegangen.“ Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/cvneed-achtung-abofalle-106793

Außerdem hat die Verbraucherzentrale NRW hat CVneed erfolgreich wegen der Widerrufsbelehrung und dem Kündigungsbutton abgemahnt. Laut der vorliegenden Informationen soll CVneed hat aufgrund der Abmahnung - aber auch zuvor – die betriebene Page mittlerweile mehrfach die Seite angepasst haben.

Überwiegend negative Bewertungen

Über die gängigen Bewertungsportale schaffen sich frustrierte Verbraucher und Verbraucherinnen ebenfalls Luft. Über 5.000 Bewertungen sind zum Veröffentlichungszeitpunkt auf dem Portal Trustpilot zu CVneed abgegeben worden. Überwiegend sind diese aktuell negativer Natur.

Die kritischen Stimmen berichten z.B. darüber, dass der Abschluss eines Abos nicht bewusst war oder äußern ihren Unmut hinsichtlich der Daten, die bei Vertragsschluss eingegeben wurden.

Quellen: https://de.trustpilot.com/review/cvneed.com

Vorsicht vor ungewollten Abo-Abschlüssen

Mittlerweile ist die Webseite von CVneed so gestaltet, dass die Kosten direkt ersichtlich sind. Dennoch sollten Verbraucher und Verbraucherinnen unbedingt die AGB lesen, ob so ein Abo-Angebot für die Erstellung von Lebensläufen überhaupt für sie in Frage kommt.

Wer auf der Schnelle nach der Suche nach einer Vorlage für einen Lebenslauf ist, kann möglicherweise für eine allgemeine Vorlage ein Programm (AI) nutzen, ohne das persönliche Daten vorab eingegeben werden müssen. Aber natürlich ist am besten noch: selber schreiben.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Mittwoch, 6. August 2025

KOP United GmbH: Über die Gewinnbenachrichtigungen

In diesem Beitrag versuchen wir, einem oder gar mehreren Geheimnissen auf die Spur zu kommen. Es gibt einige Fragen zu klären, wie z.B. wer ist die KOP United GmbH („Kings Of Production“) und was genau bietet sie an?

Titel: KOP United GmbH: Über die Gewinnbenachrichtigungen

Herzlichen Glückwunsch! Ihre Daten sind möglicherweise im Umlauf

Doch eins nach dem anderen: ein Verbraucher versandte via E-Mail ein Foto eines empfangenen Briefes. In der linken oberen Ecke ist eine kaum zu übersehende blaue Box platziert, in der „Ihre persönliche Gewinnbenachrichtigung“ zu lesen ist. Absender ist laut des Fotos die eine KOP United GmbH mit Sitz in Dortmund.

Scheinbar hat der Empfänger das große Los gezogen, denn es ist in großen Lettern der Betreff „Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Gewinn!“ zu lesen. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Traumauto im Wert von 60.000 Euro“ soll der Empfänger als „glücklicher Gewinner ermittelt“ worden sein. Doch die Freude wird im gleichen Satz gebremst, da „weitere Preise“ neben dem besagten Traumauto ausgelobt wurden.

Für 599 Euro bitte anrufen?

Scan: Anschreiben KOP United GmbH
Anschreiben KOP United GmbH / Juni 2025

Wie gewonnen, so zerronnen? Das können wir an dieser Stelle nicht entscheiden. Statt des Autos soll dem Empfänger ein Gewinn in Höhe von 599 Euro für die Dauer von einem knappen Monat hinterlegt worden sein. Fener soll sich der Empfänger rechtzeitig unter einer genannten „Gewinnrufnummer“ melden. Er soll beim Anruf seinen persönlichen Gewinncode bereithalten. Inwiefern mit diesem Gewinncode nun der genannte Betrag an den Empfänger gelangt, ist ebenfalls unklar.

Wir haben versucht, mehr Infos über die KOP United GmbH zusammenzutragen. Die erste Recherche führte uns direkt zur Homepage: „Seit ihrer Gründung im Mai 2018 ist die KOP United GmbH in verschiedenen Bereichen des Dialogmarketings tätig“, heißt es dort. (Quelle: https://kopunited.de/ueber-uns/). Dialogmarketing spielt z.B. in Call-Centern, die Werbeanrufe tätigen, eine Rolle.

Genaueres finden wir im aktuellen Handelsregistereintrag der KOP United GmbH. „Ankauf, Verkauf und Handel von Daten und dem Vertrieb und Dialogmarketing im weitesten Sinne“ ist als Gegenstand des Unternehmens vermerkt.

Ungeklärte Fragen und Aufruf

Da stellen wir uns natürlich die Frage: Wurden auch die Daten des angeschriebenen Verbrauchers gekauft? Verkauft? An wen und zu welchem Zweck? Wann und wo wurden die Daten überhaupt erhoben? Wurde er darüber in Kenntnis gesetzt?

Wir haben noch weitere Fragen. Anhand dieses Briefes, der uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde, konnten wir nur spärliche Informationen erhalten. Aus diesem Grund würden wir uns freuen, wenn weitere Verbraucher und Verbraucherinnern (natürlich auch anonym) sich zu diesem Thema melden würden. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Haben Sie gar ein Traumauto gewonnen? 

Mit zusätzlichen Informationen wird es uns möglich sein, eine Übersicht rund zum Thema KOP United GmbH anzulegen. Auch wenn wir in der Vergangenheit bereits drüber berichteten. Sollten Sie also Erfahrungen mit besagten Unternehmen gemacht haben, nehmen Sie uns mit Kontakt auf. 

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Wirtschaftsbusinesslink – Rechnung von Walotti UG

Ein weiteres Branchenverzeichnis versucht Gewerbetreibende als Kunden für kostenpflichtige Einträge zu gewinnen. Das Portal Wirschaftsbusinesslink wird betrieben von der Walotti UG aus München. Ein Mitglied meldete sich, um uns über dieses Thema zu informieren.

Titel: Wirtschaftsbusinesslink – Rechnung von Walotti UG

Walotti UG aus München wirbt mit mehr Sichtbarkeit

Das Unternehmen Walotti UG hat ihren Sitz in München und bezeichnet sich selbst als „spezialisierte Agentur für hochwertiges Webdesign & Web-Programmierung“ (Quelle: https://www.walotti.de/ueber-uns). Sie bieten u.a. Dienstleistungen wie Callcenter-Tätigkeiten und Vermittlung von Telekommunikationsverträgen an.

Bei uns meldete sich ein Mitglied, weil sie ebenfalls Erfahrungen mit der Walotti UG machte. Sie erhielt nämlich eine Rechnung für einen Eintrag in einem Branchenportal. Dieses Portal wird scheinbar von Walotti UG betrieben und trägt den Namen wirtschaftsbusinesslink. Wir schauten uns die Rechnung genauer an.

Wirtschaftsbusinesslink: Was steht in der Rechnung

Uns liegt ein Schreiben vor, welches mit „Auftragsbestätigung“ und „Rechnung“ übertitelt ist. Ferner heißt es in dem Schreiben, dass für die „Konzepterstellung“ ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt wird. Die berechnete Dienstleistung lautet „Eintrag bei Unternehmensportal wirtschaftsbusinesslink.de“ und soll 790 EUR netto kosten. Die Laufzeit beträgt laut des Auftrags 12 Monate mit automatischer Kündigung. Wie der Eintrag der Walotti UG in dem Branchenverzeichnis wirtschaftsbusinesslink aussehen soll, ist uns unbekannt. Durch die Empfängerin wurde uns kein Entwurf o.ä. vorgelegt.


Scan: Rechnung / Auftragsbestätigung Walotti UG / April 2025
Rechnung / Auftragsbestätigung Walotti UG / April 2025


Wodurch zeichnen sich Einträge auf Wirtschaftsbusinesslink aus?

Um uns ein Bild zu machen, besuchten wir besagtes Firmenverzeichnis, um Einträge besser beurteilen zu können. Folgende Informationen konnten wir zufällig angeklickten Firmeneinträgen entnehmen:

  • Name, Logo, Ansprechpartner
  • Unternehmensprofil (Homepage, Telefon, E-Mail)
  • Liste der Stellentypen für Unternehmen (Branche,Dienstleistungen)
  • Location (Geschäftsadresse via Google Maps)

Fotos, Videos, Öffnungszeiten und weitere Informationen konnten wir bei unserer Suche nicht spontan entdecken. Möglicherweise existieren diese Informationen, aber waren bei unserem Besuch nicht auffindbar.

Ob ein solcher Eintrag eine geeignete Möglichkeit darstellt, um spürbar mehr Reichweite im Internet – und somit Neukunden! - zu erreichen, beurteilen wir als schwierig. Eine einfache Google Suche könnte das gewünschte Ergebnis ohne zusätzliche Kosten bringen.

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Lohnt sich ein Eintrag in einem Branchenbuch? Das müssen Gewerbetreibende jeweils selbst entscheiden. Ob sich ein Eintrag mit Adressdaten in einem Verzeichnis lohnt, erscheint aufgrund der schnellen und lokalen Google-Suche eher fraglich.

Allgemein möchten wir Selbständige, Freiberufler und Unternehmer darauf hinweisen, dass vor eine Rücksendung von E-Mails, Faxen u.ä. unbedingt die vorliegenden Formulare und besonders die AGB geprüft werden müssen. Erfolgt die Kontaktaufnahme durch einen Branchenbuchanbieter telefonisch, ist Vorsicht geboten. Möglicherweise werden sonst Verträge geschlossen, weil von einem Widerrufsrecht ausgegangen wird. Das wäre normalerweise auch nicht vollkommen verkehrt, doch für Gewerbetreibende gilt es bei B2B Geschäften eben nicht.

Mehr allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag: MEHR

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Dienstag, 5. August 2025

Glücksfreunde24 – Weiterhin Cold Calling unter neuer Bezeichnung

Vor einem Jahr berichteten wir über einen „Gewinnspielservice“, der mit Cold Calls versuchte, Kunden für ihr Angebot zu finden. Jetzt wurde uns das Schreiben von Glücksfreunde24 vorgelegt – ein bekanntes Angebot mit einem frischen Namen.

Titel: Glücksfreunde24 – Weiterhin Cold Calling unter neuer Bezeichnung


Über Glücksfreunde24 mit bekannten Inhalten

Wenn einem eine Situation oder ein bestimmter Ablauf bekannt vorkommt, ist oft von einer Déjà-vu-Erfahrung die Rede. Wir möchten behaupten, dass wir ebenfalls ein solches Erlebnis hatten, als uns ein Mitglied über die Seite Glücksfreunde24 informierte.

Vor weniger als einem Jahr berichteten wir noch über die Seite Glückspilot24, weil sich Verbraucher und Verbraucherinnern über Abbuchungen wunderten. In den aktuell vorliegenden Unterlagen des Absenders Glücksfreunde24 kam es nach unserem Wissen noch zu keinen Abbuchungen. Trotzdem schauten wir uns das Schreiben genauer an.

Zu unserem Erstaunen stellten wir bei unserem Besuch fest: das gesamte Erscheinungsbild kommt uns doch arg bekannt vor. Vom Angebot bis hin zum Aufbau der Webseite, es erscheint zum Verwechseln ähnlich.

Exklusive Vorteile - alles wie gehabt

Maximale Gewinnchancen! Tägliche Chance auf die Millionen! Luxusautos, Traumreisen und und und – all das klingt nicht nur arg bekannt, sondern wurde für die Webseite Glücksfreunde24.com übernommen.

Screenshot gluecksfreunde24.com / Juli 2025
Screenshot gluecksfreunde24.com / Juli 2025

Screenshot glueckspilot24.com / Sep 2024
Screenshot glueckspilot24.com / Sep 2024

Unsere Recherche brachte zutage, dass als Betreiberin im Impressum weiterhin die gleichen Inhalte vermerkt sind. Auf Glücksfreunde24 zeichnet sich weiterhin die EPIRUS HYDRO IKE, MICHAIL AGGELOU 18, 45332 IOANNINA – in Griechenland verantwortlich. Als deutsche Postanschrift des Kundenservices ist weiterhin eine Düsseldorfer Postfach-Adresse angegeben. Es scheint somit, als ob es schlicht und einfach einen Namenswechsel gab.

Das steht im Anschreiben

„Herzlich Willkommen in unserer außergewöhnlichen Gemeinschaft von Gewinnchancen“, heißt es in der Begrüßung des Briefes, den ein Verbraucher erhalten hat. Absender ist wie erwähnt „Glücksfreunde24“ vom Düsseldorfer Standort.

Es geht „vielversprechend“ weiter. Der Empfänger soll nicht nur ein oder zweimal pro Woche, sondern „quasi mehrmals täglich“ in den Lostopf geworfen werden. Welcher Lostopf, welche Gewinnspiele und so weiter sind Fragen, die nicht beantwortet werden. Viel mehr wird verkündet: „Jeden einzelnen Tag könnten Sie unglaublich 1 Million Euro gewinnen!“

Scan: Anschreiben Glücksfreunde24 / Juli 2025
Anschreiben Glücksfreunde24 / Juli 2025


Diese „revolutionäre Art“, das Glück zu versuchen ist natürlich nicht umsonst. Glücksfreunde24 schreibt, dass „wie vereinbart“ 4-wöchentlich im Vorraus per SEPA-Lastschrift ein Betrag in Höhe von 79,00 Euro eingezogen wird.

Vertragsschlüsse durch Werbeanrufe

Wie zuvor möchten wir an dieser Stelle die AGB der Glücksfreunde24 zitieren, um Klarheit über mögliche Vertragsschlüsse zu erlangen. Wir zitieren: „Der Kunde kann das Angebot des Anbieters sowohl online als auch telefonisch bestellen. Bei einer telefonischen Bestellung erhält der Kunde alle relevanten Details und Preise mündlich genannt“. Außerdem heißt es: „Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters zustande. Im Falle einer telefonischen Bestellung bestätigt der Kunde mündlich, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.“ Zitatende.

Ein Vertragsschluss über die Webseite selbst ist nach unserem Kenntnisstand derzeit nicht vorgesehen. Somit können wir die jeweiligen Preise und Gebühren nicht beurteilen, da diese erst im Verkaufsgespräch genannt werden. Es erscheint fraglich, ob die angerufenen Verbraucher und Verbraucherinnen überhaupt vorher ihr Einverständnis gegeben haben, dass sie für diese Werbeanrufe kontaktiert werden dürfen.

Wie sollte man reagieren?

Wie gehabt: Prüfen Sie aktuelle Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten. Es ist nicht unmöglich, dass ein unbekannter Dienstleister regelmäßig bestimmte Summen abhebt. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinem Vertragsabschluss zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen. 

Der Anbieter könnte zum Nachweis aufgefordert werden, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen sein soll. Natürlich bieten wir weitere Informationen und Hilfe. Nehmen Sie Kontakt auf!

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