Freitag, 23. November 2012

Haustuergeschaeft – Widerrufsrecht


Für Verträge aus Haustürgeschäften besteht die Möglichkeit diese heute noch zu widerrufen, obwohl der Abschluss zum Beispiel im Jahr 2002 stattfand. Vertreter, die für Häuser wie Brockhaus, Coron oder inmediaONE als auch viele andere Direktvertriebsunternehmen an der Haustür klingelten, verwendeten einen fehlerhaften Vertragstext. Dies gilt vornehmlich für Verträge aus der Zeit von 2002 bis 2008, und für einige Unternehmen sogar bis zum heutigen Tag. Weitere Informartionen zum Thema Haustürgeschäft aus 2002 bis 2008 jetzt widerrufen
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