Müssen Unternehmer für einen Eintrag im PK Firmenregister zahlen?
Empfänger einer Zahlungsaufforderung von PK Firmenregister sind in der Regel Unternehmer, Selbständige und Freiberufler. Die Firma aus Berlin fordern für einen Eintrag in ein Branchen- bzw. Firmenverzeichnis eine Summe die Zahlung von einer „fakultativen Eintragsgebühr“ in Höhe von 200 EUR. Sollte diese Zahlung nicht innerhalb der vorgegeben Frist von einer Woche erfolgen, wird eine Eintragung ausbleiben.
Wo dieses Firmenverzeichnis genau abrufbar ist und welche Vorteile es für den Gewerbetreibenden bieten soll, wird in dem Schreiben nicht erläutert. Einzig eine Email-Adresse ist angegeben, falls Interesse besteht. Diese führte uns zur Homepage von PK Firmenregister (http://pkfirmenregister.de/), auf der unter dem Menüpunkt „Register“ dargestellten Seite sind zum aktuellen Zeitpunkt keinerlei Unternehmen aufgelistet (21.08.2017).
Gewerbetreibende müssen den geforderten Betrag nicht zahlen. Dieses Firmenregister stellt die bereits im offiziellen Handelsregister (https://www.handelsregister.de) eingetragenen Daten dar und werden von PK Firmenregister für den Preis von 200 EUR nur „übernommen“. Es ist fraglich, ob Unternehmer von dieser Eintragung profitieren.
Weitere Infos über das Formular
Auf vorliegenden Schreiben gibt die Firma 'PK Firmenregister' die Adresse Gontardstraße 11, 10178 Berlin an. An dieser Adresse ist es möglich, virtuelle Büros zu mieten. Die oben genannte Domain http://pkfirmenregister.de/ wurde laut einer aktuellen Denic-Abfrage zuletzt am 16.08.2017 aktualisiert und von einem Piotr K. in Polen registriert.
Verbraucherdienst wurde das Formular übersendet und hat somit die Möglichkeit, es an dieser Stelle für andere Gewerbetreibende zur Verfügung zu stellen.
Anschreiben PK Firmenregister, Berlin | 14.08.2017 |
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie Fragen zu dem Formular von PK Firmenregister? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
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In der Sache wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin am 21.08.2017 Strafanzeige von einem Unternehmen gestellt das ebenfalls eines der ominösen Schreiben erhalten hatte. Das Aktenzeichen dort lautet 281 Js 3469/17
AntwortenLöschenUns liegt so einen Schreiben auch vor, Ausstellungsdatum 14.08.2017. Zum Glück haben wir gleich erkannt, dass es um eine Falle handelt.
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