Vorsicht bei Forderungen von nicht eingetragenen Inkassofirmen
Eine besorgte Verbraucherin leitete eine Zahlungsaufforderung der Firma SASU AG Inkasso aus 10707 Berlin vor. Vorab: Diese Firma ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland die Tätigkeiten eines Inkassobüros durchzuführen oder anzubieten. Daran ändert auch nichts der Hinweis auf dem Schreiben, dass die SASU AG Inkasso Mitglied im BDIU Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. sein soll – denn das ist laut unserer Erkenntnisse (Stand 29.08.2019) nicht der Fall. Verbraucher, die ein Schreiben dieser Art erhalten, können auf der Homepage des BDIU e.V. die Mitgliederliste einsehen, um die Richtigkeit zu prüfen.
Was steht im Schreiben der SASU AG Inkasso?
Gefordert wird die Summe von 298,46 EUR. In dem Schreiben ist zu lesen, dass diese Forderung auf einer zuvor getätigten telefonischen Anmeldung zu einem Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinner Zentrale“ basieren soll. Wird nicht gezahlt, so droht SASU AG Inkasso mit zahlreichen negativen Folgen für den Empfänger: unter anderem Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und eine Pfändung der Bezüge.
Forderung SASU AG Inkasso / August 2019 |
Das Schreiben umfasst zwei Seiten. Auf der zweiten Seite ist die Überschrift „Kündigung Zentrale“ zu lesen und stellt den Vordruck einer Kündigung des Abos bei der „Deutschen Gewinner Zentrale“ dar. Darunter ist ein vorausgefüllter Zahlschein zu sehen, auf dem die genannte Forderung in Höhe von 298,46 EUR erneut zu sehen ist. Die Überweisung soll an eine „SASU AG“ gehen, die angegebene Kontoverbindung verweist auf ein französisches Konto.
Kündigungs Zentrale SASU AG / August 2019 |
Woran kann man seriöse Inkassoforderungen erkennen?
Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:
- Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- Überhöhte Inkasso-Gebühren?
- Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens SASU AG Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
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habe von der Firma SASU AG genau so einen Brief bekommen mit der Forderung,komischer weise aber vorher keine Rechnung oder ähnliches.
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