Freitag, 13. September 2019

Über die DC Call Connect GmbH und das Portal „Gewerbe-Scout.de“

Das Branchenbuch „Gewerbe-Scout.de“ bietet kostenpflichtige Firmeneinträge für Gewerbetreibende. Zustande kommen sollen diese Verträge über die Rücksendung einer Offerte, die jedoch von einem „Gewerbedienst“ stammen. Worauf sollten Unternehmer achten, um hohe Kosten für einen möglicherweise ungewollten Branchenbucheintrag zu vermeiden.


Was bietet DC Call Connect GmbH aus Neuss an?


„Tausende geprüfte Mitglieder“ verspricht die Startseite des Portals „Gewerbe-Scout.de“. Ob letztlich tatsächlich so viele Firmen in dieses Firmenverzeichnis zu finden sind, lässt sich aktuell nicht beurteilen. Betrieben wird die Webseite von der Firma DC Call Connect GmbH aus Neuss, die Gewerbetreibenden anbietet, kostenpflichtige Firmeneinträge zu bestellen. Insgesamt gibt es drei verschiedene Varianten:


  • Standard: 499 EUR / Jahr (1 Jahresvertrag alles inkl.)
  • Silver: 798 EUR / Jahr (1 Jahresvertrag alles inkl.)
  • Gold: 997 EUR / Jahr (1 Jahresvertrag alles inkl.)


Bei unseren Recherchen waren einige Branchenbucheinträge zu sehen. Diese zeigen – wie für Firmenverzeichnisse dieser Art üblich – eine Anschrift und Kontaktdaten, sowie ggf. zusätzliche Inhalte wie Logos und Öffnungszeiten. Über Sinn und Nutzen solcher Einträge lässt sich streiten – es ist jedoch sicherlich fragwürdig, ob die Reichweite durch solche Datensammlungen erweitern lässt.

Offerte vom „Gewerbedienst“ für „Gewerbe-Scout“


Ein Mitglied vom Verbraucherdienst leitete uns eine Offerte für einen Eintrag auf dem genannten Portal „Gewerbe-Scout.de“ weiter. Interessanterweise steht links oben in der Ecke der Name „Gewerbedienst“ und auch die angegebene Email-Adresse verwendet diese Bezeichnung.

Ohnehin ist auf dem gesamten Formular nichts von der Firma DC Call Connect GmbH zu lesen. Im unteren Bereich des Schreibens ist vielmehr die Adresse des „Gewerbedienstes“ sichtbar – mit Sitz in Izmir, Türkei.

Wie bei anderen Offerten dieser Art, die in Zusammenhang mit Branchenbüchern in Erscheinung treten, handelt es sich um unverbindliche Angebote. Erst wenn der Empfänger (sprich der Gewerbetreibende) das Formular unterzeichnet zurückschickt, wird ein gültiger Vertrag abgeschlossen. Gewerbetreibende haben bei B2B Geschäft kein Widerrufsrecht – von daher ist ein genaue Prüfung solcher Offerten sinnvoll.

Scan: Offerte Gewerbedienst / Aug 2019
Offerte Gewerbedienst / Aug 2019


Rechnung und Mahnung von DC Call Connect GmbH


Bei einer vollständig ausgefüllten und zurückgesandten Offerte wird wie beschrieben ein Vertrag geschlossen. Es könnte aber überraschend, wenn eine bis dato unbekannte Firma – in diesem Fall die DC Call Connect GmbH aus Neuss – eine Rechnung wegen des Branchenbucheintrags ausstellt. Uns liegt ebenfalls eine Mahnung vor: 603,81 EUR sind innerhalb einer Woche zu zahlen.

Scan:  Mahnung DC Call Connect GmbH / Sep 2019
 Mahnung DC Call Connect GmbH / Sep 2019


Hilfe bei Gewerbe-Scout.de und DC Call Connect GmbH


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument der DC Call Connect GmbH ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

Tel:
0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com