Mittwoch, 11. September 2019

Zahlreiche Offerten nach Änderungen im Handelsregister

Es vergeht kaum ein Monat, in dem uns nicht neue Offerten von Anbietern inoffizieller „Handelsregisterzentralen“ und „Gewerberegister“ zur Berichterstattung vorgelegt werden. Jedoch handelt es sich dabei üblicherweise um ein bis zwei Schreiben, doch können bei Änderungen und Neueintragungen im offiziellen Handelsregister auch deutlich mehr Offerten zugestellt werden. In einem aktuellen Fall bekam ein Unternehmen sogar vier Angebote auf einen Streich.

Titel: Zahlreiche Offerten nach Änderungen im Handelsregister


Die Art und Weise ist bekannt und wurde auch in vielen Beiträgen beschrieben: ein Gewerbetreibender veranlasst eine Neueintragung oder Änderung im offiziellen Handelsregister – wie unter anderem eine Änderung der Anschrift. Die Folge kann ein Schreiben einer Firma sein, die ein inoffizielle Datenbank mit Adressdaten führt. Auf dem ersten Blick wirken diese Offerten so, als stünde der Empfänger bereits in einem Vertragsverhältnis mit dem Absender – oder das es sich gar um eine Benachrichtigung einer Behörde handelt.

Wie sind die Schreiben aufgebaut?


Die Texte der unterschiedlichen Schreiben ähneln sich stark und beschreiben in der Regel folgenden Umstand: „Ihre firmenrelevanten Daten wurden im Bundesanzeiger zur Kenntnis gebracht. (…) Die elektronische Veröffentlichung Ihrer Unternehmensdaten wurde bereits automatisch zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar im Internet (…) bereitgestellt“. Für diese Dienstleistung würden die Absender unterschiedliche Summen in Rechnung stellen (siehe Bilder), doch handelt es sich meist um Beträge zwischen 288,00-928,20 EUR.

Die uns bekannten Firmen heißen u.a. GCR GmbH, RGB Deutschland GmbH und Handels Union Deutschland (vollständige Liste weiter unten).

Was Gewerbetreibende beachten sollten


Wichtig für Gewerbetreibende ist zu wissen: es handelt sich bei diesen Schreiben um nicht verpflichtende Angebote, sozusagen Offerten. Erst wenn der Empfänger die geforderte Summe überweist, wird der Vertrag geschlossen. Unternehmer, Freiberufler und Selbständige haben bei B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf, von daher sollte eine etwaige Zahlung gründlich geprüft werden.

Nicht selten ist es auch der Fall, dass sich abgeschlossene Verträge automatisch verlängern, sofern sie nicht innerhalb einer angegebenen Frist gekündigt werden.

Versandte Offerten: Liste der Absender


Uns liegen derzeit die folgenden Absender von Offerten in möglicherweise unterschiedlichen Datenbanken bzw. Firmenverzeichnissen vor:


  • ADRZ e.K. (40210 Düsseldorf)
  • Handels Union Deutschland (33791 Steinhagen)
  • GCR GmbH (40474 Düsseldorf)
  • RGB Deutschland GmbH (50933 Köln)
  • SHV GmbH (40210 Düsseldorf)
  • PDWS Register GmbH (80336 München)


Scan: Offerte ADRZ e.K. / Sep 2019
Offerte ADRZ e.K. / Sep 2019

Scan: Offerte GCR GmbH / Sep 2019
Offerte GCR GmbH / Sep 2019

scan: Offerte Handels Union Deutschland / Sep 2019
Offerte Handels Union Deutschland / Sep 2019

Scan: Offerte PDWS Register GmbH / Sep 2019
Offerte PDWS Register GmbH / Sep 2019

scan: Offerte RGB Deutschland GmbH / Sep 2019
Offerte RGB Deutschland GmbH / Sep 2019

Scan: Offerte SHV GmbH / Sep 2019
Offerte SHV GmbH / Sep 2019



Hilfe bei Offerten für „Handelsregister“ und „Gewerberegister“


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine der im Text dargestellten Offerten erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, aber können bei uns erste Informationen erhalten. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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