Donnerstag, 25. Juli 2024

Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Wiedersehen macht Freude: vor zwei Jahren berichteten wir über die Suchmaschinenauskunft, ein Branchenverzeichnis für die Darstellung mehrerer Firmenanschriften. Es meldete sich ein Unternehmer bei uns, da er eine hohe Rechnung erhalten hat. Wir lassen ihn in diesem Artikel zu Wort kommen, damit er seine Erfahrungen mitteilen kann.

Titel: Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Firmenverzeichnisse, Branchenportale weiterhin sichtbar?

In Emmerich sitzt immer noch die Suchmaschinen Service GmbH. Wer sich die Mühe macht, in unserem Blog nach Firmen zu suchen, die ebenfalls ihren Sitz dort haben, wird auf einige Namen stoßen. Scheinbar ist Emmerich ein beliebter Standort für Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenportalen.

Genau das bietet auch die Suchmaschinen Service GmbH an: ein Portal, auf dem Unternehmer kostenpflichtig ihre Daten darstellen lassen können. Und soll sich das im Jahr 2024 noch lohnen? Laut der Webseite suchmaschinenauskunft.com sollen sich - zumindest vor ein paar Jahren - noch wahnsinnig viele Unternehmen in Online Branchenportalen registriert haben.


Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024
Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024

Doch wie kommen Einträge zustande? Tatsächlich war es uns nicht möglich, uns über die besagte Webseite einzutragen (Stand 22.07.2024), stattdessen wurde uns mitgeteilt, dass dies telefonisch erfolgen soll. Ein Mitglied meldete sich diesbezüglich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Suchmaschinenauskunft mitzuteilen.

Der Gewerbetreibende meldet sich zu Wort

Wir haben eine schriftliche Stellungnahme von unserem Mitglied vorliegen, in dem deutlich wird, wie der Vertrag mit der Suchmaschinen Service GmbH aus Emmerich zustande gekommen sein soll.

Zitat: „Am 26.06.2024 habe ich einen telefonischen Vertrag zugestimmt, nachdem mir zuvor mitgeteilt wurde, dass ich bereits einen bestehenden Vertrag hätte und dieser ja eh verlängert werden würde. Mir wurden Nachlässe zugesichert, worauf ich zusagte (da ich ja dachte, der Vertrag läuft ja so oder so). Es stellte sich heraus, dass ich hier vorher gar keinen Vertrag hatte. Aus diesem Grund wollte ich dem Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufspflicht widerrufen. Die Firma lehnte den Widerruf ab mit der Begründung wurde in den AGB ausgeschlossen.“ Zitatende.

Wir halten aus diesem Statement fest: es soll laut seiner Aussage beim Telefonat mitgeteilt worden sein, dass bereits ein Vertrag bestehen würde. Ob dem wirklich so ist, können wir an dieser Stelle nicht festlegen. Aber ein Mitschnitt des gesamten (!) Telefonats könnte aufschlussreich sein.

Forderung von über 3.500 EUR

Mittlerweile liegt eine Zahlungserinnerung für den Firmeneintrag auf Suchmaschinenauskunft vor. Insgesamt soll unser Mitglied über 3.500 EUR zahlen für den Vertragsgegenstand „Firmen-Webseite suchmaschinenauskunft.com“ bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wird nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen gezahlt, drohen rechtliche Konsequenzen.

Scan: Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024
Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024


Nutzen eines Eintrags?

Die Suchmaschinen Service GmbH schreibt auf ihrer Startseite (Url: https://suchmaschinenauskunft.com/, letzter Abruf 22.07.2024) über die Vorteile eines Firmeneintrags. Wir waren neugierig auf den Erfolg des Firmeneintrags unseres Mitglieds und gaben die Firmenbezeichnung in Google ein. Zusätzliche Suchbegriffe wie „Suchmaschinenauskunft“ ließen wir dabei weg, um festzustellen, ob und wie der Firmeneintrag unseres Mitglieds in den Suchergebnissen platziert ist. Leider fanden wir bei unserer Abfrage auf den ersten drei Seiten der Google-Suchergebnisse keine Hinweise auf den Eintrag.

An dieser Stelle wollen wir gar nicht beurteilen, ob der Preis in Höhe von über 3.500 EUR für dieses Ergebnis enttäuschend sein könnte – das muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur hätten wir uns bessere Ergebnisse erhofft.

Zur Info: Wir nutzen jeweils die Browser Google Chrome und Microsoft Edge (Beides Desktop) mit dem IP-Standort unseres Kunden. Wir zeichneten die Google-Suche als Video auf. Stand der Aufnahme: 22.07.2024 – 15.46 Uhr.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

Wir berichteten bereits 2022 über das Unternehmen Suchmaschinen Service GmbH. In unserem bestehenden Artikel ging es vorrangig um die damals gültigen AGB. Wir möchten an dieser Stelle allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels einen Hinweis für Gewerbetreibende geben. Besonders frische UnternehmerInnen sind sich nicht immer bewusst, dass es Fernabsatzverträgen zwischen Kaufleuten kein Widerrufsrecht gibt. Deshalb kann eine unbedachte Zustimmung zu ungewollten Vertragsabschlüssen führen, die hohe Kosten verursachen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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