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Mittwoch, 22. Oktober 2025

Update zu Walotti UG: Firmeneinträge auf Wirtschaftsbusinesslink

Neues vom Portal Wirtschaftsbusinesslink und der Walotti UG (haftungsbeschränkt). Es meldete sich eine weitere Gewerbetreibende mit ihren Erfahrungen bei uns, da sie eine E-Mail erhielt. In dieser Mail wurde ein Firmeneintrag bestätigt. Doch wollte sie überhaupt einen Eintrag in das Branchenverzeichnis?

Titel: Update zu Walotti UG: Firmeneinträge auf Wirtschaftsbusinesslink

Wirtschaftsbusinesslink bemüht sich weiterhin um Einträge

Viel Zeit ist seit unserem letzten Artikel im August nicht vergangen, was nicht bedeutet, dass es still um die Walotti UG (haftungsbeschränkt) geworden ist. Dieses Unternehmen betreibt die Webseite Wirtschaftsbusinesslink, auch abgekürzt mit WBL. Dabei handelt es sich um ein Firmenregister bzw. ein Branchenverzeichnis, in dem sich Unternehmen eintragen lassen können.

Die Seite Wirtschaftsbusinesslink stellt auf der Startseite unterschiedliche Branchen dar, die von Besuchern aufgerufen werden können. Wie an unserem Screenshot erkennbar, gibt es auf der Startseite überraschende Branchen, wie z.B. die Forellenzucht.

Screenshot Quelle: Wirtschaftsbusinesslink Homepage / 22.10.2025
Quelle: Wirtschaftsbusinesslink Homepage / 22.10.2025

Unterstellen wir einmal, dass es wirklich Gewerbetreibende gäbe, die in der Forellenzucht tätig sind und zeitgleich an einem Eintrag interessiert seien – wie könnten sich diese in Wirtschaftsbusinesslink eintragen lassen?

E-Mail Bestätigung durch Walotti UG

Die Antwort finden wir in den AGB. Dort heißt es (Stand 22.10.2025): „Der Vertragsschluss zwischen Walotti und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch Walotti zustande. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Walotti ist berechtigt das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 14 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bestätigt.“ Quelle: wirtschaftsbusinesslink.de/agb

Eine derartige Bestätigung via E-Mail liegt uns sogar vor. Eine Gewerbetreibende richtete sich an uns, damit wir unseren bestehenden Artikel durch zusätzliche Informationen ergänzen können. In der Mail steht, dass ein Eintrag für insgesamt 12 Monate „installiert/ergänzt“ worden sein soll.

Screenshot E-Mail / Walotti UG / Wirtschaftsbusinesslink / Okt 2025
Screenshot E-Mail / Walotti UG / Wirtschaftsbusinesslink / Okt 2025


Wie am Screenshot erkennbar soll eine SEO Optimierung für die bekanntesten Suchmaschinen „ausgeführt und freigegeben“ stattgefunden haben. Eine schnelle Suche mit den gängigen Searchengines wie Google, DuckDuckGo und Bing brachte uns kein Ergebnisse in Zusammenhang mit Wirtschaftsbusinesslink; gesucht wurde die genaue Bezeichnung des Unternehmens in Verbindung mit dem Geschäftssitz. Möglicherweise existieren diese Informationen, aber wir waren mit unserer Suche nicht erfolgreich.

Ob ein Eintrag in einem Branchenbuch tatsächlich die Reichweite im Internet spürbar steigert und neue Kunden bringt, ist schwer zu beurteilen. Oft liefert eine einfache Google-Suche vergleichbare Ergebnisse ohne zusätzliche Kosten.

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Ist ein Branchenbucheintrag sinnvoll? Das müssen Gewerbetreibende individuell entscheiden. Angesichts der schnellen, lokalen Google-Suche erscheint der Nutzen eines Eintrags mit Adressdaten fraglich.

Wir raten Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern, vor der Beantwortung von E-Mails, Faxen o.ä. die Formulare und insbesondere die AGB sorgfältig zu prüfen. Bei telefonischer Kontaktaufnahme durch Branchenbuchanbieter ist Vorsicht geboten. Andernfalls könnten versehentlich Verträge zustande kommen, da ein Widerrufsrecht fälschlicherweise angenommen wird. Dies ist bei B2B-Geschäften für Gewerbetreibende in der Regel nicht gegeben.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 6. August 2025

Wirtschaftsbusinesslink – Rechnung von Walotti UG

Ein weiteres Branchenverzeichnis versucht Gewerbetreibende als Kunden für kostenpflichtige Einträge zu gewinnen. Das Portal Wirschaftsbusinesslink wird betrieben von der Walotti UG aus München. Ein Mitglied meldete sich, um uns über dieses Thema zu informieren.

Titel: Wirtschaftsbusinesslink – Rechnung von Walotti UG

Walotti UG aus München wirbt mit mehr Sichtbarkeit

Das Unternehmen Walotti UG hat ihren Sitz in München und bezeichnet sich selbst als „spezialisierte Agentur für hochwertiges Webdesign & Web-Programmierung“ (Quelle: https://www.walotti.de/ueber-uns). Sie bieten u.a. Dienstleistungen wie Callcenter-Tätigkeiten und Vermittlung von Telekommunikationsverträgen an.

Bei uns meldete sich ein Mitglied, weil sie ebenfalls Erfahrungen mit der Walotti UG machte. Sie erhielt nämlich eine Rechnung für einen Eintrag in einem Branchenportal. Dieses Portal wird scheinbar von Walotti UG betrieben und trägt den Namen wirtschaftsbusinesslink. Wir schauten uns die Rechnung genauer an.

Wirtschaftsbusinesslink: Was steht in der Rechnung

Uns liegt ein Schreiben vor, welches mit „Auftragsbestätigung“ und „Rechnung“ übertitelt ist. Ferner heißt es in dem Schreiben, dass für die „Konzepterstellung“ ein gewisser Betrag in Rechnung gestellt wird. Die berechnete Dienstleistung lautet „Eintrag bei Unternehmensportal wirtschaftsbusinesslink.de“ und soll 790 EUR netto kosten. Die Laufzeit beträgt laut des Auftrags 12 Monate mit automatischer Kündigung. Wie der Eintrag der Walotti UG in dem Branchenverzeichnis wirtschaftsbusinesslink aussehen soll, ist uns unbekannt. Durch die Empfängerin wurde uns kein Entwurf o.ä. vorgelegt.


Scan: Rechnung / Auftragsbestätigung Walotti UG / April 2025
Rechnung / Auftragsbestätigung Walotti UG / April 2025


Wodurch zeichnen sich Einträge auf Wirtschaftsbusinesslink aus?

Um uns ein Bild zu machen, besuchten wir besagtes Firmenverzeichnis, um Einträge besser beurteilen zu können. Folgende Informationen konnten wir zufällig angeklickten Firmeneinträgen entnehmen:

  • Name, Logo, Ansprechpartner
  • Unternehmensprofil (Homepage, Telefon, E-Mail)
  • Liste der Stellentypen für Unternehmen (Branche,Dienstleistungen)
  • Location (Geschäftsadresse via Google Maps)

Fotos, Videos, Öffnungszeiten und weitere Informationen konnten wir bei unserer Suche nicht spontan entdecken. Möglicherweise existieren diese Informationen, aber waren bei unserem Besuch nicht auffindbar.

Ob ein solcher Eintrag eine geeignete Möglichkeit darstellt, um spürbar mehr Reichweite im Internet – und somit Neukunden! - zu erreichen, beurteilen wir als schwierig. Eine einfache Google Suche könnte das gewünschte Ergebnis ohne zusätzliche Kosten bringen.

Hilfe bei Branchenbuch-Verzeichnissen

Lohnt sich ein Eintrag in einem Branchenbuch? Das müssen Gewerbetreibende jeweils selbst entscheiden. Ob sich ein Eintrag mit Adressdaten in einem Verzeichnis lohnt, erscheint aufgrund der schnellen und lokalen Google-Suche eher fraglich.

Allgemein möchten wir Selbständige, Freiberufler und Unternehmer darauf hinweisen, dass vor eine Rücksendung von E-Mails, Faxen u.ä. unbedingt die vorliegenden Formulare und besonders die AGB geprüft werden müssen. Erfolgt die Kontaktaufnahme durch einen Branchenbuchanbieter telefonisch, ist Vorsicht geboten. Möglicherweise werden sonst Verträge geschlossen, weil von einem Widerrufsrecht ausgegangen wird. Das wäre normalerweise auch nicht vollkommen verkehrt, doch für Gewerbetreibende gilt es bei B2B Geschäften eben nicht.

Mehr allgemeine Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag: MEHR

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.