Telefonbetrüger werden deutlich aggressiver
Seit etwa vierzehn Tagen häufen sich Anrufe verunsicherter Verbraucher aus dem Norden Deutschlands bei Verbraucherdienst e.V., die ein angeblicher Staatsanwalt angerufen hat. Man solle jetzt und sofort zahlen, ansonsten werde Polizei anrücken ...
Aber auch in NRW erhalten Verbraucher Anrufe ähnlichen Inhalts. Auch hier geben sich die Anrufer u. a. als Staatsanwaltschaft Düsseldorf aus. Die jeweiligen Anrufer drohen mit Vollstreckung eines Strafbefehls über 5.000 Euro wegen des angeblichen Betruges an einer Lotteriefirma. Eine Rückverfolgung der Anrufe ist nicht möglich, das keine Rufnummer angezeigt wird. Quelle: Bergedorfer Zeitung
Kein Staatsanwalt oder Richter nimmt telefonischen Kontakt mit einem Verbraucher auf und verlangt, wie in den hier gelagerten Sachverhalten, eine Zahlung - oder Verhaftung. Dies schon allein daher nicht, weil ein Staatsanwalt nur bei strafrechtlichen Verfahren zuständig ist.
Nicht umsonst wird die Telefonnummer von den Telefonbetrügern unterdrückt. Würde ein solcher Anruf aufgezeichnet und der Anrufer ermittelt werden, droht eine entsprechende Strafe wegen Amtsanmaßung und Nötigung ggfs. auch wegen Betrug.
Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Seit etwa vierzehn Tagen häufen sich Anrufe verunsicherter Verbraucher aus dem Norden Deutschlands bei Verbraucherdienst e.V., die ein angeblicher Staatsanwalt angerufen hat. Man solle jetzt und sofort zahlen, ansonsten werde Polizei anrücken ...
Aber auch in NRW erhalten Verbraucher Anrufe ähnlichen Inhalts. Auch hier geben sich die Anrufer u. a. als Staatsanwaltschaft Düsseldorf aus. Die jeweiligen Anrufer drohen mit Vollstreckung eines Strafbefehls über 5.000 Euro wegen des angeblichen Betruges an einer Lotteriefirma. Eine Rückverfolgung der Anrufe ist nicht möglich, das keine Rufnummer angezeigt wird. Quelle: Bergedorfer Zeitung
Kein Staatsanwalt oder Richter nimmt telefonischen Kontakt mit einem Verbraucher auf und verlangt, wie in den hier gelagerten Sachverhalten, eine Zahlung - oder Verhaftung. Dies schon allein daher nicht, weil ein Staatsanwalt nur bei strafrechtlichen Verfahren zuständig ist.
Nicht umsonst wird die Telefonnummer von den Telefonbetrügern unterdrückt. Würde ein solcher Anruf aufgezeichnet und der Anrufer ermittelt werden, droht eine entsprechende Strafe wegen Amtsanmaßung und Nötigung ggfs. auch wegen Betrug.
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Toller Artikel!
AntwortenLöschenSchau doch auch mal auf meinem Blog vorbei :)