Donnerstag, 5. Januar 2012

Hartz 4 ALG 2 - Problem mit fehlerhaften Bescheiden

267.000 fehlerhafte Hartz4 – Bescheide in den ersten 11 Monaten 2009.
Dies berichtete Welt Online bereits 2010. In dem Presseartikel heisst es weiter – Zitat: “ Die hohe Fehlerquote hängt offenbar mit mangelnder Qualifikation vieler Jobcenter-Mitarbeiter zusammen. Das gibt sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zu“ – Zitat Ende. Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article5806404/Hartz-IV-Bescheide-sind-haeufig-fehlerhaft.html 

Der Verein Verbraucherdienst e.V. sah bereits 2010 im Rahmen des aktiven Verbraucherschutzes Handlungsbedarf. Für die betroffenen Menschen macht es keinen Unterschied, ob sie aus Unwissenheit oder mit Vorsatz um das ihnen zustehende Geld gebracht werden. Im Jahr 2011 recherchierte der Verein zum Sachverhalt fehlerhafte Hartz4-Bescheide und entsprechenden Hilfsmöglichkeiten. Ende 2011 traf Verbraucherdienst e.V. auf den Rechtsassessor Gerhard Neumann, der auf rund dreißig Jahre Erfahrung im Sozialrecht zurückblickt.
Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.


Jurist Neumann verstärkt das juristische Team des Verbraucherdienst e.V. mit seinen speziellen Kenntnissen zu allen Fragen rund um Hartz4 /ALG2.

Sehr häufige Fragen entstehen zu folgenden Sachverhalten, so Jurist Neumann:


Beispiel 1a (ALG 2)
Ehemann wird arbeitslos. 
ALG 1 reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Worauf besteht ein Anspruch gegenüber dem Jobcenter?
Welche Informationen kann das Jobcenter vom Hilfebedürftigen verlangen?

Beispiel 1b (ALG 2)
Der Ehemann findet einen 400 €- Job.
Wieviel Geld darf er von diesem Verdienst behalten?
Wer verrechnet den Mehrbetrag: Arbeitsamt und/oder Jobcenter?
Können Fahrtkosten geltend gemacht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Umständen?  

Beispiel 1c (ALG 2)
Die Ehefrau findet einen 400 €-Job.
Was darf sie behalten?
Wer verrechnet wieviel? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft

Beispiel 1d (ALG 2)
Kind erhält Lehrstelle. Zusätzliche Einnahme zu Beispiel 1b /  1c).
Wieviel Geld wird von der Ausbildungsvergütung des Kindes verrechnet?
Wie verhält es sich mit entstehenden Kosten durch die Ausbildung?

Bei Problemen und Fragen
zu diesen und anderen Sachverhalten rund um Hartz4 steht Verbrauchern nun eine “Offene Beratungsstunde“ mit Jurist Gerhard Neumann beim Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung.

Beratungstage für Mitglieder sind jeweils der Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. 
Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Voraussetzung für Beratungsgespräche ist ein Beratungsschein. 

Blog für Hilfe Info Beratung zu Jobcenter und Hartz4






Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

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