Freitag, 6. Januar 2012

Grad der Behinderung nicht oder zu niedrig anerkannt?

Oft werden diese Anträge abgelehnt bzw. der beantragte Grad der Behinderung nur sehr begrenzt zugelassen. Stolz oder Unwissenheit der Verbraucher fördern negative Feststellungsbescheide. Für behinderte Menschen ist es wichtig, dass der tatsächliche Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche einschränkende Merkmale so fair wie möglich festgestellt werden.

Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung erfolgt häufig auf Anraten des Hausarztes. Das Anerkennungsverfahren wird meist mit Hilfe des Arztes, Freunden, Gewerkschaften oder ähnlicher Unterstützung durchlaufen. In der Regel fehlt es daher an ausreichender Sachkenntnis zum Verfahrensgang, damit verbundenen Fallstricken ist Tor und Tür geöffnet. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Es empfiehlt sich daher eine fachkompetente Beratung 
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der Antragstellung zur Feststellung des Grades der Behinderung.

Verbraucherdienst e.V. bietet seinen Mitgliedern nun auch in Sachen Sozialrecht Unterstützung. Rechtsassessor Gerhard Neumann verhilft seit rund dreißig Jahren Verbrauchern in diesem Zusammenhang erfolgreich zu ihrem Recht. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
. Im juristischen Team des Verbraucherdienst e.V. ist Jurist Gerhard Neumann zuständig für Hartz4, ALG2, Antrag auf Schwerbehinderung, Antrag auf Pflegebedürftigkeit. 







Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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0201-176 790

oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

1 Kommentar:

  1. Ein sehr wertvoller und wichtiger Beitrag
    für Behinderte, deren Angehörigen und
    INTERESSIERTE!!!
    MfG
    hajobu

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