Mittwoch, 29. Februar 2012

Glücksmagazin Tipp 300, Marie, Sophie, Marisa


Im Zusammenhang mit Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber eingehende Zahlungsaufforderungen informiert Verbraucherdienst e.V. 

Die Zahlung einer solchen Forderung gleicht einem Schuldanerkenntnis. Aufgrund dieses Schuldanerkenntnisses könnten weitere Forderungen mit Hinweis auf unterschiedliche Abo-Laufzeiten der einzelnen Glücksmagazine die Folge sein.

Wie kommt es zu Zahlungsaufforderungen von Glücksmagazinen wie z.B. Tipp 300, Marie, Maximalservice, Sophie, Marisa oder Gewinnratgeber?

Betroffene Konsumenten informierten Verbraucherdienst e.V., dass vorab ein überraschender Anruf seitens der Glücksmagazine erging. Ungeklärt blieb die Tatsache für die Verbraucher, woher die beauftragten Call-Center die Rufnummer der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. hatten. Auch die Abgabe eines Einverständnisses für die Anrufe verneinten die betroffenen Mitglieder mit Bestimmtheit. Sollten die Angaben der Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. bzgl. einer fehlenden Einverständniserklärung für einen Werbeanruf zutreffen, handelt es sich bei den Anrufen um unerlaubte Werbeanrufe (Cold Call). Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Wie kann ich mich in diesen Fällen schützen?
Wenn das Telefon klingelt und es wird ein Glücksmagazin wie Tipp 300, Marie, Marisa, Maximalservice, Sophie, Gewinnratgeber zur einmaligen Ansicht versprochen, gilt es besonnen zu reagieren. Niemals am Telefon auf Fragen unbedacht mit JA antworten, sonst sitzt man schnell in der Kostenfalle eines Gewinnspiel- Blättchens bzw. Glücksmagazins.

Wie reagiere ich richtig?
Der beste Schutz vor einem unerlaubten bzw. unerwünschten Werbeanruf ist - konsequent Hörer auflegen.

Sollte man sich auf ein solches Telefonat eingelassen haben ist wichtig zu wissen, dass auch per Telefon ein rechtskräftiger Vertrag abgeschlossen werden kann (Fernabsatzgesetz). Die von Verbrauchern häufig vertretene Auffassung, für einen rechtskräftigen Vertrag sei eine Unterschrift notwendig, trifft nicht zu. Geregelt wird die Form des telefonischen Vertragsabschlusses im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

1 Kommentar:

  1. ich bin zutiefst schockiert soetwas zu lesen. als ich heute an mein Konto war,bekam ich kein Geld mehr runter,weil eine Pfändung von tipp 300 drauf war.ich habe werde telefonisch etwas abgemacht noch per Internet an irgendein gewinnspiel teilgenommen. woher haben sie meine Daten? ich habe telefoniert und erstmal unter vorbehalt eine Ratenzahlung vereinbart. doch mit der ersten Überweisung werde ich,das heisst morgen,eine anzeige erstatten. ich bin Rentner und verdiene mir etwas hinzu,wegen meiner tochter und so eine abzockefirma wird nicht mein Geld bekommen.eine schweinerei das man sowas passiert. wo bleibt der Datenschutz?

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