Nach Anwalt Patrick Richter ist Frau G. R. im Zahlungsverzug
gegenüber der Firma Atli Telemarket Ltd. aus der Türkei. Entstanden sei die
Forderung durch Teilnahme am Gewinnspieleintragungsservice MWS – 2010.
Rechtsanwalt Patrick Richter verweist in seiner
Zahlungsaufforderung zunächst auf einen Forderungsbetrag in Höhe von 254,54
Euro inklusive Gebühren und Zinsen. Seine Mandantin Atli Telemarket Ltd. sei
jedoch einverstanden auf die Zinsen zu verzichten. Damit ergäbe sich sich ein
Forderungsbetrag von 231,00 Euro, zu überweisen auf ein Konto der Commerzbank
Hamburg.
Auch eine Ratenzahlung bietet der Hamburger Rechtsanwalt
Patrick Richter unserem Mitglied Frau R. G. an, allerdings verzichte seine
Mandantin Atli Telemarket Ltd. dann nicht auf den Zinsbetrag.Mitglied sein heißt – ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein. Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
Im Fall weiterer Zahlungsverweigerung gegenüber Atli
Telemarket Ltd werde Rechtsanwalt Patrick Richter die Zahlungsfähigkeit prüfen
lassen und gerichtlich gegen sie vorgehen.
Wie Frau G. zum Gewinnspieleintragungsservice MWS – 2010 gekommen
ist beschreibt Rechtsanwalt Patrick Richter wie folgt – Zitat:
“Sie haben im Frühjahr 2010 telefonisch einen wirksamen
Vertrag über die Teilnahme am Gewinnspieleintragungsdienst MWS – 2010 mit
meiner Mandantin (Damit meint Anwalt Patrick Richter die Atli Telemarket Ltd
/ Anmerkung
Verbraucherdienst e.V.) geschlossen. Sie haben sich für einen Zeitraum von
insgesamt 3 Monaten verpflichtet, meiner Mandantin monatlich € 59,00 dafür zu
bezahlen, dass meine Mandantin Sie in über 200 Gewinnspiele einträgt.“ – Zitat
Ende. Mitglied sein heißt – rundum für Sie da zu sein.
Rechtsanwalt Patrick Richter läßt Hinweise folgen auf das
Vorhandensein einer entsprechenden Bandaufzeichnung. Auch habe seine Mandantin
Atli Telemarket Ltd einen Kontrollanruf zur nachträglichen Bestätigung einer
vereinbarten Einzugsermächtigung, und der Richtigkeit des telefonischen
Vertragsabschlusses veranlasst. Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.
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kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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