Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den
Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben
müssen, hat der Gesetzgeber in § 7 Absatz 2 Nr. 2, 1. Alternative des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen
sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
verfolgen kann. Quelle Bundesnetzagentur
Gesetzgeber reagiert auf unseriöse Telefonwerbung
Der Gesetzgeber reagierte damit auf die ausufernde Frequenz
von Cold Calls (unerwünschteTelefonwerbung), und damit häufig verbundene Abzocke und Betrug in Form von
Abo- und Kostenfallen sowie Offertenschwindel. Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein.
Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.
Gewinnspiele bevorzugt für Abofalle, Betrug und Abzocke
Präventiv berichtete Verbraucherdienst e.V. in seiner Eigenschaft als Verein für Verbraucherschutz zu Kostenfallen und Offertenschwindel. Und in nicht wenigen Fällen auch vor offensichtlicher Abzocke und Betrug. Besonders in den Jahren 2009 bis 2011 waren Gewinnspiele für Abofalle, Betrug und Abzocke beliebt.
Telefonwerbung für Aktien – Teure Kostenfalle für Verbraucher
Weitere Abzocke via unerlaubter Telefonwerbung fand in den Folgejahren mit dem Verkauf von Aktien statt. Die den betroffenen Verbrauchern angebotenen Wertpapiere stellten sich schnell als reiner Offertenschwindel und teure Kostenfalle heraus. Hier ein Beispiel wie die Abzocke mit Aktien funktionierte.
Unseriöse Masche 2013 – Kostenfalle Branchenbucheintrag
Aktuell warten neue Kostenfallen auf seriöse Gewerbetreibende. Per unerlaubter Telefonwerbung, Fax oder E-Mail warten Abofallen in Form von Einträgen für Branchenbücher auf neue Opfer. Die Abzocker sitzen meist im Ausland. Ein Beispiel für Betrug /Abzocke mit einem Branchenbucheintrag
Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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