Freitag, 10. März 2017

Maco Verlag M. Schunk | Städteinformationstafel

Herr G. ist Mitglied von Verbraucherdienst e.V. und betreibt ein Unternehmen für Bausanierungen. Er legte uns zur Veröffentlichung Unterlagen vor, die unter anderem eine Rechnung der Firma Maco Verlag M. Schunk beinhaltet. Diese wurde für eine Anzeige auf einer „Städteinformationstafel“ ausgestellt.

Maco Verlag M. Schunk  Städteinformationstafel


Über die Anzeigen auf Städteinformationstafeln


Sogenannte „Städteinfotafeln“ kommen dem einen oder anderen bekannt vor. Diese sind häufig in Schaukästen ausgestellt und zeigen neben einem Stadtplan diverse Firmen, die durch Banner dargestellt werden. Eine solche Darstellung erinnert nicht selten an eine Visitenkarte.

Solche Städteinformationstafeln bietet das Unternehmen Maco Verlag M. Schunk an. Auf der dazugehörigen Webseite macoverlag.de (mittlerweile offline, Stand 25.01.2021) sind Beispiele des Angebots zur Ansicht hinterlegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine Auflistung der Preise und nähere Angaben zum Angebot sind aktuell nicht auf der Webseite vermerkt (Stand 10.03.2017). Der Maco Verlag M. Schunk hat laut dem Impressum seinen Sitz in Herschbach und bezeichnet sich selbst als „Spezialist für Printwerbung“.

Screenshot Maco Verlag M. Schunk | Leistungen | 10.03.2017
Screenshot Maco Verlag M. Schunk | Leistungen | 10.03.2017


Cold Call vom Maco Verlag M. Schunk


Wir wurden auf das Angebot vom Maco Verlag M. Schunk aufmerksam, weil Herr G., Mitglied von Verbraucherdienst e.V., uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen schilderte. So erhielt er laut eigener Aussage einen unerwünschten Anruf eines Mitarbeiters des Maco Verlags M. Schunk – einen sogenannten Cold Call.

Herr G. gab uns gegenüber an, dass laut des Telefonats bereits ein Vertrag über eine Anzeigenschaltung bestehen solle und dieser verlängert werden kann. Daraufhin wurde ein Termin vereinbart, bei dem ein Mitarbeiter vom Maco Verlag M. Schunk den Arbeitsplatz von Herrn G. aufsuchte. Bei diesem Treffen wurde ein Formular unterzeichnet, welches wir hier abbilden:

Scan: Anzeigenvertrag | Maco Verlag M. Schunk
Anzeigenvertrag | Maco Verlag M. Schunk | Kontaktdaten verpixelt


Details aus dem Vertrag


Es geht in dem dargestellten Vertrag um den Anzeigenpreis auf einer Städteinformationstafel. Hier ein Auszug aus diesem Vertrag:


  • Din A1 (oder größer) an mindestens 50 Stellen
  • Verteilung erfolgt postalisch
  • Auflage mindestens 400 Exemplare pro Ausgabe
  • basiert auf der verbindlichen Textvorlage
  • der Inserat erhält ein Belegexemplar
  • Laufzeit ein Jahr, beinhaltet drei kostenpflichtige Ausgaben
  • der dargestellte Anzeigenpreis gilt für eine einzelne Anzeigen
  • es kommen noch Druck- und Auslieferungskosten hinzu


Eine geschaltete Anzeige auf einer Städteinformationstafel kostet 698,00 EUR. Zusätzlich werden Druckkosten in Höhe von 90,00 EUR berechnet sowie die Kosten für die Auslieferung 15,00 EUR. Der berechnete Preis beläuft sich auf 955,57 EUR netto. Da ein Vertrag aber drei Ausgaben umfasst, wird für die Anzeige insgesamt ein Betrag von 2866,17 EUR.

Wie kam der Vertrag zustande?


Herr G. erhielt eine Rechnung vom Maco Verlag M. Schunk in Höhe von besagten 955,57 EUR und gaben bekannt: „Wir bedanken uns über den erteilten Auftrag und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit“.

Wenige Tage später versandte Herr G. einen Widerruf an die Firma aus Herschbach. Wir zitieren aus dem uns vorliegenden Dokumenten: „Nach vollständiger Prüfung meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass es sich beim letzten Treffen mit Herrn A. Lxxxxxx keineswegs um eine Anzeigenkorrekturmaßnahme zum bestehenden Vertrag gehandelt hat, wie mir am Telefon versichert wurde. Sondern Herr A. Lxxxxxx forderte mich unter Zeitdruck und unter Arbeitsstress zum Unterschreiben eines neuen, sehr dubiosen Vertrags auf“. Zitatende.

Antwort vom Maco Verlag M. Schunk


Herr G. erhielt eine Antwort vom Maco Verlag M. Schunk, welche uns auch in schriftlicher Form vorliegt. Auch hier zitieren wir: „Ihr abgeschlossener Vertrag ist ein üblicher Werksvertrag zwischen Kaufleuten, der dem Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dieser Vertrag wurde nicht untergejubelt, sondern mit vorheriger Terminabsprache wurde Ihre Anzeige von Ihnen geprüft und somit der Vertrag von Ihnen unterschrieben.“ Zitatende.

Herr G. erhielt laut eigener Aussage kein Belegexemplar dieser Anzeige. Darüber hinaus ist auch unbekannt, wie viele Exemplare wo ausgeliefert wurden. Der Gewerbetreibende legte keine „verbindliche Textvorlage“ vor, stattdessen wurden die benötigten Daten in dem Vertrag (siehe Bild) per Hand durch den Mitarbeiter des Maco Verlags M. Schunk ausgefüllt.

Kontaktaufnahme mit dem Verbraucherdienst e.V.


Herr G. leitete uns freundlicherweise die Unterlagen zur Veröffentlichung weiter. Haben Sie auch Erfahrungen oder allgemeine Fragen zu dem Unternehmen Maco Verlag M. Schunk? Nutzen Sie die folgenden Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

2 Kommentare:

  1. Hallo ich hatte auch den Mann bei mir im Laden.

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  2. Hallo ich hatte Ihn im Laden stehen gemacht.

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