Montag, 11. September 2017

FHG Inkasso GmbH fordert für Firmenverzeichnis Service SRL

Ein Gewerbetreibender leitete eine Rechnung von dem Branchenbuch Firmenverzeichnis Service SRL an uns weiter. So soll für einen Grundeintrag ein Betrag in Höhe von 792,00 EUR fällig sein. Da der Gewerbetreibende diese Rechnung nicht zahlte, folgte eine Zahlungsaufforderung von dem Mainzer Inkassounternehmen FHG Inkasso GmbH. Haben Sie auch auch Erfahrungen mit diesen Unternehmen gemacht? Hier erfahren Sie, wie Sie reagieren können.

FHG Inkasso GmbH fordert für Firmenverzeichnis Service SRL

Firmenverzeichnis Service SRL betreibt www.firmenverzeichnis-online.net


Über das Unternehmen Firmenverzeichnis Service SRL berichteten wir bereits in einem Beitrag im Juli diesen Jahres. Unter dem Titel „Per Fax zum teuren Branchenbucheintrag“ zeigten wir auf, wie ein Vertrag mit dem Branchenbuch zustande kommen könnte. Zur Erinnerung: für einen Grundeintrag mit einer Laufzeit von insgesamt zwei Jahren kommen Kosten in Höhe von 1.584,00 EUR auf den Gewerbetreibenden zu.

Der Nutzen eines solchen Branchenbucheintrags sind diskutabel. Welcher Unternehmer sich durch einen Eintrag in ein Firmenverzeichnis eine höhere Reichweite im Internet erhofft, ist mit anderen Methode möglicherweise besser beraten – wie zum Beispiel ein Eintrag in etablierte Verzeichnisse wie die Gelben Seiten.

Forderung von der FHG Inkasso GmbH aus Duchroth


Sollte die Rechnung für einen Eintrag in dem Verzeichnis firmenverzeichnis-online.net nicht beglichen werden, so könnte eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassobüro folgen. Uns liegt eine solche Forderung von dem der FHG Inkasso GmbH vor, die im Auftrag der Firmenverzeichnis Service SRL einen noch offenen Betrag fordert.

Die Gesamtsumme beläuft sich auf 950,97 EUR. Diese Forderung setzt sich zusammen aus dem Rechnungsbetrag, Mahn- und Inkassogebühren, Zinsen, Porto-Auslagenpauschale und Kontoführungsgebühren (siehe Bild).

Zahlungsaufforderung FHG Inkasso GmbH | 07.09.2017
Zahlungsaufforderung FHG Inkasso GmbH | 07.09.2017


Zahlbar ist der Betrag innerhalb einer Woche. Es wurde zu diesem Zweck eine Bankverbindung bei einer Volksbank in Kaiserslautern angegeben.

Hilfe bei FHG Inkasso GmbH


Das Inkassounternehmen FHG Inkasso GmbH ist eine im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Firma. Betroffene sollten eingehende Forderungen demzufolge ernst nehmen und nicht ignorieren. Reagieren Sie!

Als Gewerbetreibender haben Sie kein Recht auf Widerruf. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung. Für Hilfe und erste allgemeine Informationen nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten:

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1 Kommentar:

  1. Hallo, ich habe eine Forderung von ugv aus dem Jahr 2009 bekommen was soll ich machen?vielen Dank Lg.

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